Hallo,
ich habe folgendes Problem: Meine Eltern ließen mir vor einigen Jahren ein Drittel Ihres neu gebauten Häuschens - sozusagen als vorab-Erbteil - übertragen. Auf dem Haus lastet noch ein Kredit. Bei der Übertragung wurde per Notar und Vertrag festgelegt, dass ich ein Drittel des Häuschens bekomme, aber Kreditnehmer und -schuldner nur meine Eltern sind.
Jetzt soll das Haus zwangsversteigert werden. Was passiert, der Ersteigerungspreis kleiner ist, als die noch offene Kreditsumme? Werde dann ich - trotz notariellem Vertrag - auch als Schuldner angesehen?
Ich bin für jede Info dankbar.
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Darlehensnehmer nicht gleich Eigentümer - ZV
12. Juli 2011
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Frage vom 12. Juli 2011 | 13:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Darlehensnehmer nicht gleich Eigentümer - ZV
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#1
Antwort vom 12. Juli 2011 | 13:47
Von
Status: Lehrling (1718 Beiträge, 690x hilfreich)
Nein, du bist ja nicht Schuldner oder Bürge und solange Du nicht via Erbschaft alle Schuldenm und das gesamte Haus übernimmst, ist das "schlimmste" was Dir passieren kann, dass Dein Besitzanspruch für das Drittel verlorengeht, da die Bank (bzw. der Darlehensgeber) Eigentümer des Hauses ist bzw. des Vermögens.
Übersteigt die Versteigerungssumme den Schuldenbetrsag so wird anteilsmäßig zurückgerechnet, wieviel Dir noch ausgezahlt wird. Da auch hier das Gesetz der Überpfändung zur Anwendung kommt: Es darf nur soviel gepfändet werden, bis sämtliche Forderungen/Schulden beglichen sind.
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#2
Antwort vom 15. Juli 2011 | 12:07
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
quote:
. Was passiert, der Ersteigerungspreis kleiner ist, als die noch offene Kreditsumme? Werde dann ich - trotz notariellem Vertrag - auch als Schuldner angesehen?
Wenn das Bargebot zur Befriedigung der Berechtigten nicht ausreicht, so wird der Teilungsplan dadurch ausgeführt, daß die Forderung gegen den Ersteher des Grundstücks auf die Berechtigten übertragen wird.
Soweit die Übertragung erfolgt, ist für die Forderung eine Sicherungshypothek an dem Grundstück mit dem Range des Anspruchs einzutragen.
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