Dauer bis zur Abgabe der Vermögensauskunft

19. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
hfngee
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Dauer bis zur Abgabe der Vermögensauskunft

Guten Abend,

ich habe nach erfolgtem Mahnverfahren und Zustellung eines Vollstreckungsbescheides an den Schuldner (kein Widerspruch) den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher beauftragt. Eine Gebührenrechnung habe ich am 12.9. erhalten und bezahlt, es bestand auch aufgrund einer Rückfrage am Folgetag kurzer telefonischer und elektronischer (E-Mail) Kontakt.
Am 4.10. habe ich auf Nachfrage (schriftlich, da zwei Tage lang niemand telefonisch während der angegebenen Sprechzeiten erreichbar war) erfahren, dass der Schuldner kurz beim Gerichtsvollzieher vorstellig geworden ist und "den Vorgang noch in Oktober abschliessen wolle".
Am 31.10. habe ich, wieder auf Nachfrage (diesmal telefonisch) erfahren, dass der Schuldner sich nicht mehr gemeldet hat. Es wurde dann vorgeschlagen, dem Schuldner nochmals schriftlich eine Frist zu setzen und ihn anschliessend zur Abgabe der Vermögensauskunft vorzuladen.
Am 15.11. habe ich elektronisch darum ersucht, den Schuldner nun unverzüglich vorzuladen. Da ich erneut 2 Wochen nichts seitens des Gerichtsvollziehers gehört hatte, ging/gehe ich davon aus, dass der Schuldner nicht auf die Fristsetzung reagiert hat.
Heute ist der 19.11. und es wurde noch immer nicht auf meine E-Mail reagiert.
Ich weiss, dass auch Gerichtsvollzieher viel zu tun haben (wobei der Vorgang in einem eher wohlhabenden Teil der Republik stattfindet), auch mal im Urlaub sein können (elektronische Abwesenheitsmeldung?) oder krank sein können (Vertretung?). Ich möchte hier niemandem etwas unterstellen, aber ist eine solche Arbeitsweise bzw. ein solcher Ablauf die Regel? Ich habe keine Erfahrungswerte, das ist zum Glück das erste Mal, in dem ich ein Privatdarlehen so "zurückholen" muss.
Eine Gehaltspfändung kommt leider nicht infrage, da der Schuldner zwar in Deutschland wohnhaft ist, jedoch im nicht-EU-Ausland arbeitet. (Eine Lohnpfändung vor Ort wäre möglich, es besteht jedoch Anwaltszwang, die Anwaltskosten können, anders als in Deutschland nicht dem Schuldner in Rechnung gestellt werden und würden relativ schnell relativ hoch sein). Sollte der Schuldner sein Geld im Ausland verstecken muss ich über eine Pfändung der Rentenanwartschaft nachdenken, eine Verhaftung bei unentschuldigtem Nichterscheinen zur Abgabe der Vermögensauskunft ist leider auch unumgänglich (da eine Gehaltspfändung eben leider nicht möglich ist).

Ich bin für jeden Rat dankbar!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat:
aber ist eine solche Arbeitsweise bzw. ein solcher Ablauf die Regel?


Naja ich würde es zumindest nicht als ungewöhnlich bezeichnen... Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten sind nicht selten. Und wenn der Schuldner oft/lange im Ausland ist kann das das Ganze noch weiter Verzögern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hfngee
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die rasche Antwort!
(Der Vollständigkeit halber: der Schuldner ist jeden Abend wieder zuhause in Deutschland),

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von hfngee):
Am 15.11. habe ich elektronisch darum ersucht

Ist nicht angekommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hfngee
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann ich mir nicht vorstellen, ich habe auf eine vorherige Mail des Gerichtsvollziehers geantwortet, somit ist ein Tippfehler ausgeschlossen. Es kam auch keine Fehlermeldung zurück. Ich wollte einfach nicht gleich nachfragen und mich unbeliebt machen.

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