Dienstwagen und Lohnpfändung bzw. Insolvenz

24. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Keno
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstwagen und Lohnpfändung bzw. Insolvenz

Hallo Forum,

ich bin auf eine Frage gestoßen, bei der ich mir nicht 100% sicher bin. Ein Arbeitnehmer hat einen Nettolohn von 1600€ (vor Dienstwagen), und bekommt dann einen Dienstwagen mit der 1% Regel mit einem geldwerten Vorteil von 610€. Von seinem Netto Gehalt werden 300€ abgezogen, sodass noch ca. 1300€ Netto ausgezahlt werden.

Was passiert wenn der Arbeitnehmer eine Lohnpfädnung bekommt, wie viel wird dann sein Netto Auszahlbetrag sein?

Laut meiner Rechnung würde es so sein:

Brutto Gehalt von ca. 2400€
+ Geldwerter Vorteil von 610€
Nettolohn von 1927 € = Pfändung von 592€

Dann kommt noch der tatsächliche Nettoauszahlungsbetrag vom Arbeitgeber:

1335€ - Dienstwagennutzung von 300€ = 1035€ Netto Arbeitslohn was ihm ausgezahlt wird.

Habe ich das korrekt gerechnet, oder einen Denkfehler drin?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nutzender
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 23x hilfreich)

Niemand?

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Keno):
Geldwerter Vorteil von 610€

Zitat (von Keno):
Von seinem Netto Gehalt werden 300€ abgezogen


Passt nicht zusammen?!


Aber ja, der Pfändungsbetrag wird vom Netto berechnet. Der Auszahlungsbetrag ist nach Abzug des Sachbezugswerts dann nochmal geringer.

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#3
 Von 
nutzender
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 23x hilfreich)

Ich verstehe einfach die Rechnung nicht?! Wie viel bleibt konkret über, wenn man 2370 Euro netto verdient, und einen Geldwerten Vorteil von 600 Euro, wenn mann eine Pfändung bekommt oder in Insolvenz ist?

Wenn man keine Pfändung hat, würden vom Netto Lohn von 1600€ noch 295 € Netto runtergehen. Wie ist es aber bei einer Pfändung?

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens ist das in Geld gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil der Privatnutzung des vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeugs zusammenzurechnen. § 850 e Ziffer 3 ZPO

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#5
 Von 
nutzender
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 23x hilfreich)

Und wie verhält es sich konkret mit dieser Rechnung:

Brutto Gehalt von ca. 2400€
+ Geldwerter Vorteil von 610€
Lohnsteuerklasse 1 keine Kinder?

Würde nichts gepfändet werden, dann würden von ca. 1600 netto, ca. 300 Euro für die Dienstwagen drauf gehen.

Wie verhält es sich mit einer Pfändung???? Ist hier vielleicht ein Profi, bzw. jemand der davon Ahnung hat?

-- Editiert von nutzender am 26.03.2017 11:21

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Bei einem Bruttolohn von 2400 € zzgl. geldwerter Vorteil 610 € (Ihre Angabe) = 3010 € Bruttolohn = ca. 1888 € netto. Pfändungsfreibetrag sind rd. 1080 €, der Pfändung anheim fallen würden demgemäß 808 €.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Keno):


Laut meiner Rechnung würde es so sein:

Brutto Gehalt von ca. 2400€
+ Geldwerter Vorteil von 610€
Nettolohn von 1927 € = Pfändung von 592€

Dann kommt noch der tatsächliche Nettoauszahlungsbetrag vom Arbeitgeber:

1335€ - Dienstwagennutzung von 300€ = 1035€ Netto Arbeitslohn was ihm ausgezahlt wird.

Habe ich das korrekt gerechnet, oder einen Denkfehler drin?


Ihr Denkfehler ist, dass Sie vom Nettolohn, den Dienstwagen abziehen. Das ist falsch. Für die Berechnung des Pfändungsbetrages gilt es zunächst den Nettolohn inkl. des geldwerten Vorteils zu ermitteln, und von diesem Betrag aus wird dann gepfändet, wie ich im #6 geschrieben habe.

Auszahlungsbetrag für den AN wären dann rd. 800 €

-- Editiert von AltesHaus am 28.03.2017 22:28

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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von AltesHaus):
= ca. 1888 € netto. Pfändungsfreibetrag sind rd. 1080 €, der Pfändung anheim fallen würden demgemäß 808 €.


Zitat (von AltesHaus):
Auszahlungsbetrag für den AN wären dann rd. 800 €



Also bei einem Netto von 1888€ sind ca. 564€ pfändbar. Der Auszahlungbetrag wäre für den AN also
ca. 1324€ Netto.

Der AN, der keinen Firmenwagen hat, müsste jetzt von diesem Geld sein Fahrzeug finanzieren. Aus diesem Grund wird
bei einem Firmenwagen der Bertrag vom Nettolohn abgezogen.

gruß charly


PS: Wer bekommt bei einem Bruttolohn von 2400€ einen Firmenwagen im Wert von über 60.000,-€ ? ;)


-- Editiert von charlyt4 am 29.03.2017 08:03

-- Editiert von charlyt4 am 29.03.2017 08:06

Signatur:

Gruß Charly

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@charly

Ups, richtig ...

Zitat:
Also bei einem Netto von 1888€ sind ca. 564€ pfändbar. Der Auszahlungbetrag wäre für den AN also
ca. 1324€ Netto.


sry klar, es mus sja von den 1.888 € ausgegangen werden ^^

Zitat:
PS: Wer bekommt bei einem Bruttolohn von 2400€ einen Firmenwagen im Wert von über 60.000,-€ ?


Entweder fiktive Aufgabe, oder aber kurz gehaltener Lohn (aus welchen Gründen auch immer).

von diese, 1.324 € würden dem AN dann noch die 300 € für den schicken Schlitten abgezogen werden, und er bekäme rd. 1024 € ausgezahlt.

Insoweit ist mein Post #7 falsch. Man möge mir verzeihen, ich bitte für die angestiftete Verwirrung um Entschuldigung.

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#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
PS: Wer bekommt bei einem Bruttolohn von 2400€ einen Firmenwagen im Wert von über 60.000,-€ ? ;)


Vertriebsmitarbeiter bei denen die jährlichen Boni das dann rausreißen.

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