Ein Schuldner wird vom Gerichtsvollzieher angeschrieben die Vermögensauskunft abzugeben.
Kurz vor der Abgabe der Vermögensauskunft kündigte der Schuldner die Domains aus Geldmangel, um die monatlichen Kosten für die Anmietung der Domains zu sparen.
Zum Zeitpunkt der Abgabe der Vermögensauskunft sind die Domains weder im Besitz noch Eigentum des Schuldners. Die Domains waren auf dem freien Markt verfügbar und wurden nicht in der Vermögensauskunft angegeben.
Nach Abgabe der Vermögensauskunft mietet er die Domain erneut.
Ist die Vorgehensweise erlaubt?