Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe folgende Frage mir wird es passieren das ich dieses Monat einen Doppelten Gehaltseingang erhalte und zwar ist es so das mein Lohn immer zum Ende des Monats kommt. Jetzt ist es passiert das es nicht am Ende des Monats kam sondern am 01.07.2019 und mein aktueller Lohn wird erfahrungsgemäß am 31.07.2019 kommen somit wär ich in diesem fall über meinem Pfändungsfreibetrag. Was wird mit dem Geld was denn Freibetrag übersteigt passieren wird dieses gepfändet oder kann ich Anfang 08.2019 über das Geld wieder verfügen. Im Internet seht ja viel aber das Fachchinesisch was steht versteht ja kein normaler Mensch.
Auch meine Bank hat konnte oder wollte mir die Frage nur bedingt beantworten dort bekam ich die Antwort (Bei Guthaben über der Freibetragsgrenze verweisen wir auf den § 835 Abs. 4 ZPO
. und auch dort werde ich einfach nicht schlau draus.
Bitte keine Fachchinesisch Antworten sondern normal Deutsch was jeder versteht.
Danke im Voraus für Ihre Hilfe
Doppelter Gehaltseingang
29. Juli 2019
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Frage vom 29. Juli 2019 | 19:14
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelter Gehaltseingang
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#1
Antwort vom 29. Juli 2019 | 22:11
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 5x hilfreich)
Wenn es sich um ein P-Konto handelt, wird das Geld welches über dem Freibetrag liegt separiert. Das wird dann am 1.8 wieder auf das normale Konto freigegeben.
Hinweis: Die Freigabe ist dann wieder Freibetragsrelevant. Heißt, wenn sie einen Freibetrag haben von z.B 1200€ und das Geld welches wieder freigegeben wird auch 1.200€ sind ist der Freibetrag wieder für diesen Monat ausgeschöpft. Bedeutet sollte noch mehr Geldeingänge min august kommen werden diese auch wieder separiert bis September.
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