Hallo ihr Lieben,
ich hoffe es kennt sich jemand mit Schufa Einträgen aus. (Ich nicht wirklich :-) )
Kann man 2 Einträge wegen der gleichen Sache haben?
Versuch mich mal kurz zu halten
1. Inkassobüro versucht einzutreiben (mit Vollstreckung), Schuldner weigert sich
2. Inkassobüro macht nen Schufa Eintrag um druck zu machen (scheint ne neue Masche zu sein)
3. Inkassobüro sieht immer noch kein Geld und gibt auf (Eintrag in Schufa bleibt)
4. Gläubiger vollstreckt weiter mit nem GV/Anwalt und nem Haftbefehl. Haftbefehl wird in Schufa eingetragen.
5. Schuldner zahlt (weil er grad des Geld hat). Das Schuldnerverzeichnis is danach leer beim Amtsgericht. Der 2. Schufa Eintrag "Haftbefehl" wird bei der Schufa gelöscht.
6. Inkassobüro fühlt sich für Eintrag Nr.1 bzw für die Forderung nicht mehr zuständig. die Forderung steht als offen drin.
Wie krieg ich jetzt den 1. Eintrag raus?
Der Schufa beweisen das Vollstreckung Nr/ Inkasso Nr. und Haftbefehl ein und die gleiche Sache sind?
Den Gläubiger haben wir schon angeschrieben, der gibt keine Antwort.
Weiß mir jemand einen Rat
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Doppelter Schufa Eintrag
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
@florentine
Steht die Forderung wirklich als "unbezahlt" in der Schufa oder als "erledigt"?
Im Gegensatz zu einem Haftbefehl (der sofort gelöscht wird, sofern bezahlt wird) steht der Eintrag über die Forderung noch drei Jahre mit einem sogenannten Erledigungsvermerk in der Schufa.
Wann wurde die Forderung denn beglichen?
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"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. "
Danke für die Antwort.
Der Eintrag des Inkassounternehmens steht als Rückgabe an Gläubiger drin.
Bezahlt wurde der offene Betrag nach Eingang des Haftbefehlts im Feb 08.
Jedoch hatte das Inkasso bereits davor die Angelegenheit an den Gläubiger zurückgegeben. D.h. der Haftbefehl ging nicht übers Inkasso, sondern über einen anderen Anwalt.
Es ist also so gewesen, das in der Schufa 2 Einträge über die gleiche Angelegenheit exitiert haben. 1 Offener Betrag von Inkasso / 1 Haftbefehl
Der Haftbefehl ist bereits gelöscht.
bei dem ersten eintrag muß man jetzt beweisen, das er im Feb 08 erledigt ist, dann wäre er im Feb 11 gelöscht. Is mir auch klar. Aber warum steht der 2 mal drin. Darf das überhaupt sein?
Ich geb es zu, ich hät ihn gern auch gelöscht.
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@florentine
Der Eintrag einer Forderung ansich und der Eintrag des Haftbefehls sind zwei verschiedene Verfahren. Sie haben zwar mit einer Forderung zu tun, sind aber nicht als "doppelt eingetragen" zu werten.
Fordere den Gläubiger nochmals mit Fristsetzung auf, den Erledigungsvermerk zu setzen. Ebenfalls das Inkassobüro (welches das wohl vorgenommen hat).
Sollte das nicht zu einem Erfolg führen, melde dich nochmal.
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