Hallo,
ich weiß nicht, ob ich im richtigen Forum poste. Es geht um Folgendes:
Ein Haus wurde durch eine Geschwistergemeinschaft veräußert. Ein Bruder wohnte derzeit im Haus. Verkauft wurde mit der Auflage, dass dieser bis zum 31.10.2013 das Haus verlässt. Vertraglich wechselte der Besitzer allerdings schon früher und begann mit Renovierungsarbeiten.
Der 31.10.13 verstrich, ohne dass der letzte verbliebene Bruder auszog. Ein Auszug war aufgrund von fehlender Wohnung trotz Bemühungen nicht möglich. Der verbliebene Bruder ist zwar schon über 30, befindet sich jedoch noch/wieder in einer Berufsausbildung. Sozial ist er sehr schlecht bis gar nicht abgesichert.
Nun droht der neue Hauseigentümer, den Bruder vor die Tür zu setzen und seinen verbleibenden Besitz (der nicht weg geschafft werden kann, aufgrund von fehlenden Lagerungsmöglichkeiten) zu vernichten wenn er nicht innerhalb von 3 Tagen abtransportiert wird.
Kann der verbleibende Bruder samt seinem Besitz des Hauses verwiesen werden?
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Dringend! Hausräumung durch neuen Eigentümer?
6. November 2013
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Frage vom 6. November 2013 | 18:46
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Dringend! Hausräumung durch neuen Eigentümer?
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#1
Antwort vom 6. November 2013 | 19:37
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2075x hilfreich)
quote:
Verkauft wurde mit der Auflage, dass dieser bis zum 31.10.2013 das Haus verlässt.
Hat sich der Bruder im Kaufvertrag der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen?
Was ist da geregelt für den Fall, daß er nicht auszieht, wie teuer wird das?
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