Drohende Pfändung Trennungsunterhalt

25. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Zetteltussi71
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohende Pfändung Trennungsunterhalt

Hallo Leute,
Vielleicht weiß jemand von euch Bescheid, denn ein RA ist zu teuer.
Folgendes:
Mein neuer Partner gilt in finanziellen Dingen als sehr unzuverlässig und hat sich über 2 Jahre mit allen erdenklichen Tricks dagegen gewehrt seiner getrennt lebenden Ehefrau den gesetzlichen
Trennungsunterhalt zu zahlen.
Nun hat ein Gericht ohne weitere Einspruchmöglichkeit einen Beschluß erlassen, dass er ab sofort zahlen muss.
Auch rückwirkend zum Tag der Trennung.
Und das ist unser Problem.
Er zahlt nun monatlich sehr widerwillig Trennungsunterhalt ( die Scheidung ist noch nicht eingereicht).
Und will den Unterhaltsrückstand (mittlerweile 15.600Euro) versuchen
abzustottern.
Seine Ex lehnt das kategorisch ab und besteht (aus Rache.?) auf Zahlung in einer Summe . Und ihr Anwalt hat bereits Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Er kann das Geld aber nicht aufbringen, da es noch andere Gläubiger gibt und er auch bereits negative Einträge in der Schufa hat.
Nun ist es so, das er, Angst hat sein Haus zu verlieren, da er dann die Raten für die Hypothek nicht mehr aufbringen kann.
Gibt es noch Lösungen oder sind seine Befürchtungen gar unbegründet?
Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Zetteltussi71):
Seine Ex lehnt das kategorisch ab und besteht (aus Rache.?) auf Zahlung in einer Summe .

Wohl eher weil seine Sturheit ihre Existenz bedroht - und sie nicht warten will bis "was übrig" ist bzw. bis gar nichts mehr da ist.



Zitat (von Zetteltussi71):
Gibt es noch Lösungen

Außer Lotto spielen und hoffen wohl nicht.

Er dürft sich alle Kulanz bei Gerichten und Gegenseite verscherzt haben, die dürften nun streng nach Protokoll vorgehen und alles ausschöpfen was geht.



Zitat (von Zetteltussi71):
Nun ist es so, das er, Angst hat sein Haus zu verlieren,

Da könnte der Gläubiger tatsächlich die Zwangsversteigerung betreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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