EILT! - FALL: Termin durch einen Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes (zur Durchsuchung?) Was tun?

28. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
law_and_order
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 7x hilfreich)
EILT! - FALL: Termin durch einen Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes (zur Durchsuchung?) Was tun?

Hallo, kurz den "fiktiven" Fall angenommen, A konnte aus diversen, anderen Verpflichtungen kurz seinen Deal beim Finanzamt W nicht erfüllen. Jetzt hat A plötzlich einen Brief erhalten, bzgl. "Termin durch einen Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes", ohne vorherige schriftliche Ankündigung, Mahnung etc.

- Was kann A nun tun, um keine Verfahrensnachteile oder gar Verfahrensfehler zu machen?

Sollte er einen RA hinzuziehen, bei der sicherlich: Durchsuchung? - Benötigt A hier aktuell einen RA?

Muss A bei der Durchsuchung nennen, dass er nicht einverstanden damit ist, um keine Nachteile zu haben, also dulden(?) - Wenn das Wort A umgelegt werden sollte, und zustimmt, kann sich A hinterher wohl kaum noch gut -rechtlich- verteidigen?

Was ist sonst noch zu beachten? Welche Rechte hat hier A?

Hat A so etwas wie ein Aussageverweigerungsrecht (und seine fam. Angehörigen, die mit im home leben) - ist ähnlich, was man so aus dem Strafverfahren kennt? Gleich? Unterschiede?

Darf man ohne weiteres z. B. an die private Rentenpolice von A "ran"?

- Besten Dank fürs posting im Voraus!

Grüsse,

-- Editiert von law_and_order am 28.09.2019 16:45

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von law_and_order):
Jetzt hat A plötzlich einen Brief erhalten, bzgl. "Termin durch einen Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes", ohne vorherige schriftliche Ankündigung, Mahnung etc.


Einer Mahnung bedarf es nicht, Sie haben ja den Bescheid mit den vorgegebenen Zahlungszielen.

Das FA hat Ihnen doch mitgeteilt, dass nunmehr vollstreckt wird, rufen Sie den zuständigen Beamten einfach an, wo ist das Problem?

Zitat (von law_and_order):
- Was kann A nun tun, um keine Verfahrensnachteile oder gar Verfahrensfehler zu machen?


Erste Möglichkeit ... ZAHLEN

An welche Art von "Verfahrensnachteilen, oder -fehlern" hätten Sie denn so gedacht?

Zweite Möglichkeit ... sofort den Kontakt zum FA aufnehmen ....

Zitat (von law_and_order):
Sollte er einen RA hinzuziehen, bei der sicherlich: Durchsuchung? - Benötigt A hier aktuell einen RA?


und was sollte ein Anwalt dann machen?

Zitat (von law_and_order):
Muss A bei der Durchsuchung nennen, dass er nicht einverstanden damit ist, um keine Nachteile zu haben, also dulden(?) - Wenn das Wort A umgelegt werden sollte, und zustimmt, kann sich A hinterher wohl kaum noch gut -rechtlich- verteidigen?


A kann sagen was A sagen möchte, ändert aber nix.

Zitat (von law_and_order):
Hat A so etwas wie ein Aussageverweigerungsrecht (und seine fam. Angehörigen, die mit im home leben) - ist ähnlich, was man so aus dem Strafverfahren kennt? Gleich? Unterschiede?


Das FA sucht nach pfändbaren Gegenständen nicht nach Drogen, also nur keien Panik, die rücken auch nicht mit der GSG 9 ein, sondern erscheinen idR mit zwei Personen und sichten die Habe, nicht mehr und nicht weniger.

Zitat (von law_and_order):
Darf man ohne weiteres z. B. an die private Rentenpolice von A "ran"?


Ja, auch an das Geschmeide, den antiken Schmöker oder den an der Wand wohl hängenden Picasso. Sehen Sie es einfach als das an was es ist: Ein Besuch vom Gerichtsvollzieher.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von law_and_order):
angenommen, A konnte aus diversen, anderen Verpflichtungen kurz seinen Deal beim Finanzamt W nicht erfüllen.

A hat also die Prioritäten falsch gesetzt.
Vermutlich wurde zuvor mit dem FinA darüber auch nicht kommuniziert?

Dann dürfte da jetzt die "0-Toleranz-Linie" gelten.



Zitat (von law_and_order):
Jetzt hat A plötzlich einen Brief erhalten, bzgl. "Termin durch einen Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes",

Etwas mehr hat da doch sicherlich dringestanden?



Zitat (von law_and_order):
ohne vorherige schriftliche Ankündigung, Mahnung etc.

Finanzbeamten sagt man zwar nach recht formularbegeistert zu sein, aber eine Ankündigung für die Ankündigeung haben die auch noch nicht.



Zitat (von law_and_order):
Was kann A nun tun, um keine Verfahrensnachteile oder gar Verfahrensfehler zu machen?

Den Deal (Zahlung Betrag X) erfüllen. Und zwar möglichst vorgestern.



PS: man sollte nicht im sämtlichen Foren den gleichen Fall schildern. Ein Forum reicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.847 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen