Hallo, kurz den "fiktiven" Fall angenommen, A konnte aus diversen, anderen Verpflichtungen kurz seinen Deal beim Finanzamt W nicht erfüllen. Jetzt hat A plötzlich einen Brief erhalten, bzgl. "Termin durch einen Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes", ohne vorherige schriftliche Ankündigung, Mahnung etc.
- Was kann A nun tun, um keine Verfahrensnachteile oder gar Verfahrensfehler zu machen?
Sollte er einen RA hinzuziehen, bei der sicherlich: Durchsuchung? - Benötigt A hier aktuell einen RA?
Muss A bei der Durchsuchung nennen, dass er nicht einverstanden damit ist, um keine Nachteile zu haben, also dulden(?) - Wenn das Wort A umgelegt werden sollte, und zustimmt, kann sich A hinterher wohl kaum noch gut -rechtlich- verteidigen?
Was ist sonst noch zu beachten? Welche Rechte hat hier A?
Hat A so etwas wie ein Aussageverweigerungsrecht (und seine fam. Angehörigen, die mit im home leben) - ist ähnlich, was man so aus dem Strafverfahren kennt? Gleich? Unterschiede?
Darf man ohne weiteres z. B. an die private Rentenpolice von A "ran"?
- Besten Dank fürs posting im Voraus!
Grüsse,
-- Editiert von law_and_order am 28.09.2019 16:45
EILT! - FALL: Termin durch einen Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes (zur Durchsuchung?) Was tun?
28. September 2019
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Frage vom 28. September 2019 | 16:26
Von
Status: Beginner (107 Beiträge, 7x hilfreich)
EILT! - FALL: Termin durch einen Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes (zur Durchsuchung?) Was tun?
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#1
Antwort vom 28. September 2019 | 17:07
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatJetzt hat A plötzlich einen Brief erhalten, bzgl. "Termin durch einen Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes", ohne vorherige schriftliche Ankündigung, Mahnung etc. :
Einer Mahnung bedarf es nicht, Sie haben ja den Bescheid mit den vorgegebenen Zahlungszielen.
Das FA hat Ihnen doch mitgeteilt, dass nunmehr vollstreckt wird, rufen Sie den zuständigen Beamten einfach an, wo ist das Problem?
Zitat- Was kann A nun tun, um keine Verfahrensnachteile oder gar Verfahrensfehler zu machen? :
Erste Möglichkeit ... ZAHLEN
An welche Art von "Verfahrensnachteilen, oder -fehlern" hätten Sie denn so gedacht?
Zweite Möglichkeit ... sofort den Kontakt zum FA aufnehmen ....
ZitatSollte er einen RA hinzuziehen, bei der sicherlich: Durchsuchung? - Benötigt A hier aktuell einen RA? :
und was sollte ein Anwalt dann machen?
ZitatMuss A bei der Durchsuchung nennen, dass er nicht einverstanden damit ist, um keine Nachteile zu haben, also dulden(?) - Wenn das Wort A umgelegt werden sollte, und zustimmt, kann sich A hinterher wohl kaum noch gut -rechtlich- verteidigen? :
A kann sagen was A sagen möchte, ändert aber nix.
ZitatHat A so etwas wie ein Aussageverweigerungsrecht (und seine fam. Angehörigen, die mit im home leben) - ist ähnlich, was man so aus dem Strafverfahren kennt? Gleich? Unterschiede? :
Das FA sucht nach pfändbaren Gegenständen nicht nach Drogen, also nur keien Panik, die rücken auch nicht mit der GSG 9 ein, sondern erscheinen idR mit zwei Personen und sichten die Habe, nicht mehr und nicht weniger.
ZitatDarf man ohne weiteres z. B. an die private Rentenpolice von A "ran"? :
Ja, auch an das Geschmeide, den antiken Schmöker oder den an der Wand wohl hängenden Picasso. Sehen Sie es einfach als das an was es ist: Ein Besuch vom Gerichtsvollzieher.
#2
Antwort vom 28. September 2019 | 18:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120078 Beiträge, 39828x hilfreich)
Zitatangenommen, A konnte aus diversen, anderen Verpflichtungen kurz seinen Deal beim Finanzamt W nicht erfüllen. :
A hat also die Prioritäten falsch gesetzt.
Vermutlich wurde zuvor mit dem FinA darüber auch nicht kommuniziert?
Dann dürfte da jetzt die "0-Toleranz-Linie" gelten.
ZitatJetzt hat A plötzlich einen Brief erhalten, bzgl. "Termin durch einen Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes", :
Etwas mehr hat da doch sicherlich dringestanden?
Zitatohne vorherige schriftliche Ankündigung, Mahnung etc. :
Finanzbeamten sagt man zwar nach recht formularbegeistert zu sein, aber eine Ankündigung für die Ankündigeung haben die auch noch nicht.
ZitatWas kann A nun tun, um keine Verfahrensnachteile oder gar Verfahrensfehler zu machen? :
Den Deal (Zahlung Betrag X) erfüllen. Und zwar möglichst vorgestern.
PS: man sollte nicht im sämtlichen Foren den gleichen Fall schildern. Ein Forum reicht.
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