Ehefrau will Kfz-Schein, den ihr Mann mir verpfändet hat

10. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)
Ehefrau will Kfz-Schein, den ihr Mann mir verpfändet hat

Ehemann sicherungsübereignete mir Kfz und gab mir Kfz-Brief als Pfand gegen 9.000 € Kredit. Er zahlte bisher keinen Pfennig. Mahnbescheid folgte. Vollstreckungsurteil da. GV pfändete Auto. Frau sagte, dass es ihr Auto wäre. Auto ging aus div. Gründen an die Frau zurück. Jetzt will sie auch Kfz-Brief. Will ihn nur rausgeben, wenn sie ihren Mann bei Polizei anzeigt bzw. meine Forderungen bezahlt. Beziehe mich auf § 1000 BGB , richtig?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
Beziehe mich auf § 1000 BGB , richtig?

Nö. Der Schein ist dem Eigentümer auszuhändigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
Will ihn nur rausgeben, wenn sie ihren Mann bei Polizei anzeigt bzw. meine Forderungen bezahlt. Beziehe mich auf § 1000 BGB , richtig?


Abgesehen davon, dass man in der Forderung sogar eine Nötigung oder gar Erpressung sehen könnte, ist der § 1000 hier doch garnicht anwendbar, weil die Frau doch garnicht für den Schuldausgleich zu sorgen hat.

Die Frau hat einen eigenständigen Herausgabeanspruch, der Brief ist ihr Eigentum.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Und schließlich noch der Hinweis, dass man auch selbst zur Polizei gehen kann und den Mann anzeigen kann wegen Betrug. Da dürfte man auch keine Argumente dagegen haben. Wenn wirklich festgestellt wurde, dass das Auto ihr ist und dass er über die Kreditwürdigkeit dadurch täuschte, ist die Straftat ziemlich klar erkennbar.

Aber ganz ehrlich? Ich würde auch mal im Rahmen der Anzeige den Verdacht äußern, dass die Frau da womöglich auch Nutznießerin des Kredites war und das bitte mal genauer untersucht werden sollte. Denn es stellt sich die Frage, wohin das Geld verschwunden ist. Hat der Mann das alleine verjubelt oder haben die beiden es gemeinsam verjubelt? Sollte die Frau das verjubelt haben, dann könnte ihr das ganze dann am Ende vielleicht doch noch auf die Füße fallen. Wenn der Mann es selbst verjubelt hat (Spielsucht o.ä.) ohne Wissen der Frau und den Fahrzeugbrief auch deswegen entwendet haben, bleibt es dann an ihm hängen.

Zitat:
Auto ging aus div. Gründen an die Frau zurück

Gab es eine Drittwiderspruchsklage vor dem Gericht und hat das Gericht das festgestellt, dass es ihr gehörte?

-- Editiert von mepeisen am 11.07.2018 15:42

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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