Eidesstattliche Versicherung. Fremdes Konto

18. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb520261-97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung. Fremdes Konto

Hallo, meine Freundin musste eine ev abgeben. Sie selbst hat kein Konto da bisher jede Bank selbst nach der Frage nach einen Guthaben Konto abgewungen haben, aufgrund Ihrer vielen Schulden. Sie bekommt Sozialhilfe dieses Geld geht auf mein Konto. Wir wohnen nicht zusammen und sie hat auch keine Kontovollmacht von mir. Sobald ihr Geld kommt hebe ich es ab und gebe es ihr. Der Gerichtsvollzieher möchte jetzt meine Kontoverbindung und meine Anschrift vor ihr wissen. Ich selbst gehe vollzeit arbeiten und verdiene auch nicht schlecht. Was wollen die mit meinen Daten? Können die mein Konto pfänden oder dürfen darauf gucken?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120312 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von fb520261-97):
Sie selbst hat kein Konto da bisher jede Bank selbst nach der Frage nach einen Guthaben Konto abgewungen haben, aufgrund Ihrer vielen Schulden.

Sie sucht sich eine Bank und stellt dort einen Antrag unter Hinweis darauf, das sie ein "Jedermannkonto" auf gesetzlicher Basis beantragt.



Zitat (von fb520261-97):
Sie bekommt Sozialhilfe dieses Geld geht auf mein Konto.

Das könnte Dir einige Probleme mit der Bank einbringen.



Zitat (von fb520261-97):
Was wollen die mit meinen Daten?

Die müssen wissen, was da an Einnahmen des Schuldners eingeht, ob da was pfändbar ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ihr Geld ist auf deinem Konto nicht geschützt. Kommt also ein PfüB hast du das komplette Geld von ihr an den Gläubiger zu überweisen.
Die Bank kann außerdem dein Konto komplett sperren weil du es anderen Personen vertragswidrig zur Verfügung stellst.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8055 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Sie selbst hat kein Konto da bisher jede Bank selbst nach der Frage nach einen Guthaben Konto abgewungen haben, aufgrund Ihrer vielen Schulden.

Man beantragt ein P-Konto.

https://www.verbraucherzentrale.de/kredit-schulden-insolvenz/das-pkonto-als-schutz-vor-kontopfaendung-5944

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120312 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Man beantragt ein P-Konto.

Nö, das hilft hier nicht, da der Kontoinhaber ja gar nicht gepfädet wird.



Erst mal eigenes Konto bekommen, da beantragt man das "Basiskonto". das sollte man dann danach in ein P-Konto umwanden lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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