Eidesstattliche Versicherung - KLEINES Konto in der Schweiz

10. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
onlinelubover
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung - KLEINES Konto in der Schweiz

Guten Abend liebes Forum,

habe eine dringende Frage, morgen kommt der GV wegen Abgabe einer eidesstattlicehn Versicherung.

Gerade las ich beieinem anderen Fragesteller zu diesem Thema dass sämtliche Vermögensverhältnisse offengelegt werden müssen.

Wo es Nichts zu holen gibt, kann man natürlich auch ehrlich antworten. Allerdinsg habe ich ein KLEINES Konto in der Schweiz von dem her niemand weiß und es gibt und gab auch keine Transfers über bestehende Konten dorthin. Dort parken lediglich knapp 2Tsd EUr als Notgroschen. Diese fallen bei meinen Gläubigern sowieso nicht ins Gewicht, da es nur einen Bruchteil meiner Verpflichtungen abdeckt.

Würde mir gerne diesen Notgroschen behalten, schließlich kann ja mal die Waschmaschine defekt sein, da ja auch schon rund 15 Jahre alt.

Kommen die Gläubiger/der GV dahinter? ... übrigens wird dieser Betrag mit ganzen 0,5% verzinst! Also KEINE Kapitalflucht!

Natürlcih muss ich offiziell dieses Konto angeben, aber aus besagten Gründen möchte ich es halt nicht. Wie groß ist die Gefahr, dass es auffliegt?

... einen schönen Abend noch!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Lieber kein Risiko eingehen!
Könnte als Vollstreckungsvereitelung strafbar sein und auf Antrag verfolgt.werden.


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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

quote:
Würde mir gerne diesen Notgroschen behalten, schließlich kann ja mal die Waschmaschine defekt sein, da ja auch schon rund 15 Jahre alt.

Wie könnte bei dem was nach einer EV im Monat noch übrig bleibt die plötzlich Geldquelle erklären von der man Sachen 'im Notfall' bezahlt???


Bei einer EV zu lügen ist immer sehr ungünstig ... ich würde davon abraten ...

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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
onlinelubover
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erst einmal DANKE für die Hinweise; habe auch ein schlechtes Gewissen dabei. Aber wie kriege ich das Geld jetzt noch an die Seite wenn hueute der GV kommt und ich die EV abgeben soll? Könnte es ja noch an jemand Drittes überweisen, dann wäre das Konto auf Null. Muss ich es dann trotzdem angeben; auch wenn ich das Konto dann in dieser Woche noch kündige und kein Guthaben mehr drauf ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
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Aber wie kriege ich das Geld jetzt noch an die Seite wenn hueute der GV kommt und ich die EV abgeben soll?
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Nur zu Ihrer Information:
Zu den Straftatbestandsmerkmalen des § 288 StGB gehört auch das Beiseiteschaffen des Vermögens




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#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Dieses Forum ist doch nicht dazu da, einem Straftäter – das Verschweigen des Auslandskontos wäre eine Straftat, § 156 StGB , das Beiseiteschaffen ebenso, § 288 StGB – bei der Einschätzung des Entdeckungsrisikos zu helfen. Für den Fragesteller sollte daher als Info ausreichend sein, dass er bestraft wird, wenn’s raus kommt.

quote:<hr size=1 noshade>Muss ich es dann trotzdem angeben; auch wenn ich das Konto dann in dieser Woche noch kündige und kein Guthaben mehr drauf ist? <hr size=1 noshade>

Wenn das Konto besteht, muss es angegeben werden. Ist es aufgelöst, muss das angegeben werden, wo das Geld inzwischen aufbewahrt wird. So oder so muss gesagt werden, wo das Geld ist.

Der einzige Tipp, den man dem Fragesteller geben kann, ist folgender:
Kaufen Sie sich schon jetzt die neue Waschmaschine und werfen sie die alte weg. Die neue Waschmaschine kann nicht (bzw. nur sehr schwer) gepfändet werden.


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#6
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Wenn das Geld jetzt noch an jemand anders überschrieben wird, kann auch das aufkommen, da man Bankvorgänge nachvollziehen kann. Ist echt kein Problem, keine 21000 auf der Seite zu haben. Macht doch nichts. Haben viele nicht. Wozu denn auch. (Und ja, bei uns stellt der Vermieter zwei Waschmaschinen und einen Trockner im Keller zur Verfügung.) Besser die 21000 Euro bezahlen, dann sind die bestimmt gleich freundlicher und kooperativer. Das verringert doch den ganzen Ärger und Stress ein bisschen, wenn die gleich die 21000 Kröten kriegen, oder etwa nicht?

Der einzige Tipp, den man dem Fragesteller geben kann, ist folgender:
Kaufen Sie sich schon jetzt die neue Waschmaschine und werfen sie die alte weg. Die neue Waschmaschine kann nicht (bzw. nur sehr schwer) gepfändet werden.

Zum Beispiel. Oder erforderlichenfalls eine Waschmaschine gebraucht, z.B. vom Second Hand, kaufen. Im Laden solche großen Ausgaben gleich bezahlen und auf jeden Fall dann tätigen, wenn's gerade finanziell reinpasst. Und keine Sorge, die Waschmaschine kostet ganz bestimmt auch im Laden keine 21000 Euro.



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#7
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Auch wenn jemand mit gefaxter Vollmacht den Betrag abhebt, ist das nachvollziehbar. Also keinen Schrott machen, sonst gibt's noch mehr Probleme.

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