Schuldner hat Eidesstattliche Versicherung geleistet.
Wird er von Gerichtsvollzieher automatisch alle 3 Jahre
zur Aktualisierung seiner EVr aufgefordert ?
Oder erlischt seine EV automatisch in Schuldnerverzeichnis ?
Eidesstattliche Versicherung - von Gerichtsvollzieher alle 3 Jahre zur Aktualisierung aufgefordert?
13. Mai 2012
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Frage vom 13. Mai 2012 | 20:24
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung - von Gerichtsvollzieher alle 3 Jahre zur Aktualisierung aufgefordert?
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#1
Antwort vom 14. Mai 2012 | 11:52
Von
Status: Unbeschreiblich (32838 Beiträge, 17253x hilfreich)
Da die EV auf Verlangen des Gläubigers (und auf dessen Kosten) erfolgt, erneuert sie sich folglich nicht automatisch. Der Gläubiger kann den GV aber mit einer neuen EV beauftragen.
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#2
Antwort vom 14. Mai 2012 | 12:14
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Kann man, bevor Mahnanrtrag, vollstreckungs- oder EV-Auftrag
stellt, beim Gericht nachfragen, ob ein Jemand bereits EV wann geleistet hatte ?
Nur Gläubiger ist dazu berechtigt ?
Bei welcher Abteilung nachfragen ?
Kostet da etwas ? Wie hoch ist die Gebühr ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Mai 2012 | 12:33
Von
Status: Unbeschreiblich (32838 Beiträge, 17253x hilfreich)
Lesen Sie mal die Wikipediaseite "Schuldnerverzeichnis". Die Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ist kostenfrei.
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#4
Antwort vom 14. Mai 2012 | 14:37
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Danke für den Hinweis.
quote:<hr size=1 noshade>Die Eintragung im Schuldnerverzeichnis gilt als gelöscht (und wird bei der Auskunft nicht mehr mitgeteilt), wenn seit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder der Anordnung der Haft drei Jahre verstrichen sind (§ 915 b Abs. 2 ZPO ).
Sie wird nach § 915a Abs. 2 ZPO vorzeitig gelöscht, wenn die Befriedigung des Gläubigers, der die eidesstattliche Versicherung erzwungen hat, nachgewiesen oder der Wegfall des Eintragungsgrundes bekannt geworden ist (zum Beispiel bei Aufhebung des Vollstreckungstitels). <hr size=1 noshade>
Wird nach einer Schuldenbefreiung in Insolvenzverfahren die Eintragung der EV sofort gelöscht, oder erst nach 3 Jahren ?
#5
Antwort vom 15. Mai 2012 | 12:05
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
quote:
rd nach einer Schuldenbefreiung in Insolvenzverfahren die Eintragung der EV sofort gelöscht, oder erst nach 3 Jahren ?
Löschung
Die Eintragungen im Schuldnerverzeichnis haben grundsätzlich 3 Jahre Bestand (bei Abweisung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse: 5 Jahre) und werden vor Ablauf dieser Zeit nicht gelöscht, es sei denn, der Schuldner erbringt den Nachweis, dass die Forderung des Gläubigers, für den die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde, getilgt worden ist
http://www.ag-fulda.justiz.hessen.de/irj/AMG_Fulda_Internet?uid=3f110999-cda1-6811-6f2b-2c97ccf4e69f
Wird die Restschuldbefreiung erfolgreich durchgeführt, so wandeln sich alle Forderungen gegen den Schuldner in unvollkommene Verbindlichkeiten um, das heißt der Schuldner kann sie zwar weiterhin erfüllen, der Gläubiger kann aber nicht aus Erfüllung klagen.
http://www.insolvenzrecht.info/verbraucherinsolvenz/restschuldbefreiung.html
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#6
Antwort vom 15. Mai 2012 | 15:47
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
quote:
das heißt der Schuldner kann sie zwar weiterhin erfüllen,
Wow ! Solche Schuldner sind wirklich lobenswert.
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