Eidestattliche Versicherung / Haftbefehl

17. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
TripleB
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 9x hilfreich)
Eidestattliche Versicherung / Haftbefehl

Hallo,

ich habe gegen einen Schuldner einen Vollstreckungsbescheid erwirkt und nun ist dieser nicht zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung erschienen, daher erging gegen diesen der Haftbefehl welchen ich Vollstrecken lassen wollte.

Die Gerichtsvollzieherin teilte mir nun mit das die Schwester des Schuldners ihr mitgeteilt hat das der Schuldner sich aktuell in der Phychatrie befindet bzw. dort wohnt.

Wie kann ich am besten weiter vorgehen?

lg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Gegen einen Schuldner, dessen Gesundheit durch die Vollstreckung der Haft einer nahen und erheblichen Gefahr ausgesetzt wird, darf, solange dieser Zustand dauert, die Haft nicht vollstreckt werden, § 906 ZPO .
Nicht ausgeschlossen werden kann, daß für den Schuldner nach der Art seiner Erkrankung eine gesetzliche Betreuung durch das Amtsgericht angeordnet werden müßte oder vielleicht schon erfolgt ist. Dann könnte der Betreuer unter bestimmten Voraussetzungen für den Schuldner die Eidesstattliche Versicherung abgeben.


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#2
 Von 
TripleB
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

dies war ja nur die Aussage seiner Schwester, die kann ja alles sagen.

Was für möglichkeiten habe ich?

lg

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#3
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Wenn die Schwester der Gerichtsvollzieherin gegenüber die Wahrheit erklärt hat, werden Zwangsvollstreckungshandlungen kaum durchgeführt werden werden, solange sich der Schuldner in der Klinik befindet. Wenn sie Zweifel haben, sollten Sie versuchen, die Wahrheit herauszufinden. Es tut mir leid, daß ich Ihnen nichts sagen kann, was Ihnen weiterhelfen könnte

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

man kann schlicht im Krankenhaus fragen, ob sich XY da befindet. Wenn XY bei der Aufnahme nicht ausdrücklich angekreuzt hat, daß solche Infos nicht weitergeleitet werden dürfen, erfährt man das.

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
MILCHBUBI
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 23x hilfreich)

tripleb
vollstreckungsschutz ist grds möglich. aber selbst bei vorliegendem attest wg. psychischer probleme gibt es schon urteile, in denen der vollstreckungsschutz nicht angewendet wird. es kommt immer auf den einzelfall an. ich würde es jetzt u. u. auch nicht einfach mal so glauben, was die schwester sagt. ich habe da schon die tollsten storys zu hören bekommen. laß dir doch einfach einmal ein attest oder eine aufenthaltsbescheinigung geben. wenn er wirklich im moment in der psychiatrie ist, könnte es evtl. schon problematisch werden. wie gesagt, es kommt immer auf den einzelfall an. selbst die androhung von selbstmord bedeutet nicht unbedingt, dass vollstreckungsschutz gewährt wird. hast du denn nicht irgendeinen anhaltspunkt, bei welcher bank er sein konto hat? es reicht ja schon aus, wenn du nur die bank kennst. eine kontonummer brauchst du hierfür nicht. das wäre doch die gelegenheit, sein konto zu pfänden. wenn schuldner im urlaub oder im kh sind, ist die beste zeit zum pfänden.man glaubt gar nicht, wei schnell dann bewegung in die sache kommt. mancher schuldner wird da plötzlich zum kugelblitz :-)

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#6
 Von 
TripleB
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

Bankdaten habne ich leider keine.

Wo kann ich denn das Attest anfordern?

lg

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