Hallo,
Ich werde eine EV abgeben müssen.
Ich bin und werde zu dem zeitpunkt noch arbeitslos sein.
Wenn sich nach abgabe der EV etwas ändert, sprich ich finde einen arbeitsplatz, muss ich das dann dem gerichtsvollzieher mitteilen?
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Eidestattliche Versicherung
27. Januar 2011
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Frage vom 27. Januar 2011 | 17:39
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 3x hilfreich)
Eidestattliche Versicherung
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#1
Antwort vom 27. Januar 2011 | 20:31
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
Nein! Wäre auch wenig Sinnvoll! Die EV muss "nur" alle drei Jahre abgegeben werden! Nur wenn ein Gläubiger darlegt, das es Gründe für eine Ergänzung gibt, kann er diese bei Gericht beantragen!
Ich empfehle dir darüber nachzudenken, ob der Besuch einer Schuldnerberatungsstelle sinnvoll wäre!
#2
Antwort vom 27. Januar 2011 | 21:10
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 3x hilfreich)
Ok.
Sagen wir mal es gibt z.b. 10 gläubiget, muss ich dann zehn mal eine EV abgeben? Oder einmal und die zählt dann für alle gläubiger?
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#3
Antwort vom 27. Januar 2011 | 23:15
Von
Status: Lehrling (1215 Beiträge, 381x hilfreich)
Letzteres. Wozu gibt's Kopiergeräte -)
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