Eidestattliche Versicherung

27. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Daniell
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 3x hilfreich)
Eidestattliche Versicherung

Hallo,
Ich werde eine EV abgeben müssen.
Ich bin und werde zu dem zeitpunkt noch arbeitslos sein.
Wenn sich nach abgabe der EV etwas ändert, sprich ich finde einen arbeitsplatz, muss ich das dann dem gerichtsvollzieher mitteilen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
Nein! Wäre auch wenig Sinnvoll! Die EV muss "nur" alle drei Jahre abgegeben werden! Nur wenn ein Gläubiger darlegt, das es Gründe für eine Ergänzung gibt, kann er diese bei Gericht beantragen!
Ich empfehle dir darüber nachzudenken, ob der Besuch einer Schuldnerberatungsstelle sinnvoll wäre!

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#2
 Von 
Daniell
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok.
Sagen wir mal es gibt z.b. 10 gläubiget, muss ich dann zehn mal eine EV abgeben? Oder einmal und die zählt dann für alle gläubiger?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Letzteres. Wozu gibt's Kopiergeräte -)

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