Eigentumsansprüche nach über 10 Jahren noch durchs

12. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hickok45
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumsansprüche nach über 10 Jahren noch durchs

Hallo,

Eine Freundin war ein paar Jahre lang verheiratet, in der Zeit hat sie zusammen mit ihrem Mann in einen Bausparvertrag eingezahlt.
Nach der Trennung hat ihr Mann den Bausparvertrag aufgelöst und die (damals) 7000 DM selbst behalten. Das war um die Jahrtausendwende. Er sagte damals auch zu ihr, ihre Hälfte würde sie nicht mehr wiedersehen. Weil sie ein Kind mit ihm hatte wollte sie ihre Ruhe und hat nichts weiter unternommen damals.
Die Frage ist nun, ob sie heute, zig Jahre später, noch ihren rechtlichen Anspruch auf das Geld durchsetzen könnte , ggf mit anwaltlicher Hilfe. Meiner Meinung nach (Laie) hat sie den rechtlichen Anspruch auf ihre Hälfte nach wie vor. Oder verfällt sowas nach ein paar Jahren?

Viele grüße
Hickok45


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Verfallen tut da nichts und sie kann den Anspruch problemlos durchsetzen. Es sei denn...
Der Mann kann sich nunmehr auf Verjährung berufen. Regelmäßig drei Jahre zum Jahresende als der Anspruch entstand, verjährt eine Forderung. Das bedeutet: Auch wenn man immer noch sagen kann, dass der Anspruch irgendwie da ist, ist er gerichtlich nicht mehr durchsetzbar.

Die wichtige Frage ist also: Würde sich der Mann mit Argument der Verjährung wehren oder würde er das nicht... Aufgrund der geschilderten Vergangenheit dürfte sich wohl die Meinung des Mannes nicht geändert haben oder?
Wenn der Mann irgendwie zu einem Schuldeingeständnis bewegt würde, sei es durch Teilzahlungen oder schriftlich, dann lebt die Forderung ggf. wieder auf mit allen Konsequenzen und der Möglichkeit, das dann auch wieder einzuklagen.

Eine Randnotiz: Hat die Frau den Bausparvertrag mit unterschrieben oder hat sie nur mit eingezahlt?


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 12.12.2014 07:33

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#2
 Von 
Hickok45
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die fachkundige Antwort! :)

Sie hat den Bausparvertrag damals genau wie ihr Mann unterschrieben. Sie fragt sich selbst noch, wie es möglich war, dass das komplette Guthaben einer Person ohne das Einverständnis der anderen ausbezahlt werden konnte. Der Bausparvertrag war ursprünglich sogar ihre Idee. Er hat das Geld damals wohl genommen und in sein Haus im Kosovo gesteckt.
Da die Trennung aufgrund der Gewalttätigkeit des Mannes (bedingt durch einen anderen Kulturkreis, worauf ich hier nicht weiter eingehen möchte, betrieben werden musste, war damals keine vernünftige Aussprache wegen des Sparguthabens mehr möglich und er drückte sich wie o.g. aus (Du bekommst keinen Cent von dem Geld weil du mich verlässt!).
Selbst ihr Scheidungsanwalt hat ihr damals gesagt das sie einen Anspruch auf die Hälfte des Geldes hat aber sie hat danach den Wohnort und somit auch den Anwalt gewechselt (Wohnortwechsel aufgrund von Gewaltandrohung) und danach hat sie bei dem neuen Anwalt nichts mehr von dem Geld erwähnt und somit ist das damals unter den Tisch gefallen.
Dann sieht es wohl leider schlecht aus weil sie nichts mehr unternommen hat? Die Meinung des Mannes ist wohl nach wie vor die gleiche.
Mich wundert dass ein Eigentumsanspruch verjähren kann einfach so. Hätte man das mit einem Schuldtitel (vom Gericht) verhindern können, der dann 30 (?) Jahre Gültigkeit hat? Davon habe ich schon einmal gehört.

Vielen Dank erstmal und schönes Wochenende

Hickok45

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Sie hat den Bausparvertrag damals genau wie ihr Mann unterschrieben

Dann sollte das Ganze ja auch nur durch beide kündbar gewesen sein. Ich habe das genauaus dem Grund gefragt. Wie wäre es, bei der Busparkasse mal nach dem Verbleib des Bausparvertrages zu fragen (Unterlagenkopien anfordern, nach 10 Jahren endet auch irgendwann die Aufbewahrungsfrist). Erst mal so tun als wisse man von der Kündigung nichts.
Sprich: "Laut meinen Unterlage gibt es hier noch einen Bausparvertrag. Sie möchten mir bitte einen aktuellen Auszug senden. Ich plane, diesen aufzulösen. Die Bestätigung meines Ex-Mannes bekommen sie dann zur rechten Zeit."

Eventuell kommt die Bausparkasse dann in Erklärungsnot, wieso sie die Kündigung durch nur einen Vertragspartner hingenommen hat. Ob man dann mit dieser Erkenntnis weiter kommt, sei mal dahin gestellt, aber evtl. wäre das ein Weg, da nochmal an etwas heranzukommen.

Wichtig sind ggf. auch die damaligen AGB, also was sie dazu aussagen, ob auch ein einzelner Vertragspartner das auskündigen darf. Daher auch diese dann nachfordern.

quote:
Mich wundert dass ein Eigentumsanspruch verjähren kann einfach so. Hätte man das mit einem Schuldtitel (vom Gericht) verhindern können, der dann 30 (?) Jahre Gültigkeit hat? Davon habe ich schon einmal gehört.

Ja. Hätte man dadurch verhindern können. Wenn man aber nichts tut, um die Schuld ggf. gerichtlich titulieren zu lassen, dann verjährt es nun mal.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 12.12.2014 15:02

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Als erstes müsste die Frau ja mal beweisen, das sie überhaupt einen Anspruch hat.



Dann sollte man sich Gedanken darüber machen, ob man wegen weniger als 1800 EUR mit einem bekanntermßen gewaltbereiten Ex einen Rechtstreib beginnen soll.

Ist er überhaupt noch in Deutschland?



Da dürfte der Weg über die Bank eventuell der bessere sein ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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