Hallo und guten Tag,
in den Einkommenspfändungstabellen ist von unterhaltspflichtigen Personen die Rede. Ich bin verheiratet mit einem Kind von 3 Jahren. Meine Frau verdient mit einer Tätigkeit von Samstag 6 Stunden - ca. 270 Euro im Monat offiziell über Lohnabrechnung, ich ca 1750. Zählt meine Frau damit noch zu dieser Kategorie " unterhaltspflichtig " ? Wenn nein - wieviel darf sie max. verdienen damit sie noch dazu zählt.
Vielen Dank für die Antworten
Myrcotus
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Einkommen Ehefrau
18. November 2010
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Frage vom 18. November 2010 | 17:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommen Ehefrau
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#1
Antwort vom 20. November 2010 | 08:30
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
generell gilt deine Frau als unterhaltspflichtige Person. Daran solltest du zunächst auch nicht "rühren"!
Ein Gläubiger kann bei Gericht beantragen, das aufgrund des eigenen Einkommens deiner Frau, diese als nicht unterhaltspflichtige Person eingestuft wird. Die Wahrscheinlichkeit das dieser Antrag gestellt wird ist sehr gering. Bei dem Einkommen deiner Frau würde dieser Antrag ohnehin in's "Leere" laufen. Mit 270€ bestreitet man nicht seinen eigenen Lebensunterhalt.
#2
Antwort vom 20. November 2010 | 11:34
Von
Status: Beginner (112 Beiträge, 22x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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