Hallo, ich hoffe das mir irgendwer weiterhelfen kann in meiner insg. schwierigen Situation.
Als Mann ohnehin von Jugendamt und Trennungsberatung extrem mies behandelt, aufgrund von übelster Nachrede von Ex Freundin würde ich gerne wissen, wie ich mich wehren kann bzw. den entsprechenden Einspruch rechtlich formulieren muss bei Folgender Situation.
Gemeinsames Kind geht in Kita die zu Beginn zur Beitragsberechnung entsprechende Einkommensnachweise anfordert. Ich als selbstständiger reiche leider nicht aktuellen Steuerbescheid ein, da andere noch nicht vorliegen und Partnerin verweigert die problemlos mögliche Abgabe des Verdienstnachweis. Nach Androhung von Höchstbeitrag wird dieser auch an die Eltern des Kindes geschickt und in RE gestellt. Zwischenzeitlich erfolgt Trennung. Ich zahle zwei Monatsbeiträge mit Höchstsatz zum Zeichen guten Willens und Pflichtbewustseins für Mai und Juni. Erst im Oktober auf mehrfache Ansprache bei der Trennungsberatung reicht Partnerin dann Ihren EK Nachweis ein. Zwischenzeitlich, einschl. aller Mahnkosten usw. erhalte ausschließlich ich alleine entsprechende Zwangsvollstreckungen und Konto Pfändungen. Nachdem ich Jugendamts Mitarbeiterin fragte warum dies unfaire Behandlung erfolgt und ich doch eher unschuldig im Gegensatz zum vorsätzlichen vorenthalten auf anderer Seite bin, erhielt ich zur Begründung lediglich die Info das Partnerin ja mittlerweile EK abgegeben hat und ich eben immer noch nicht. Ich forderte zumindest bis Oktober fälligen und gepfändeten Gebühren genau so bei Ihr als Mitschuldner anzufordern, wie umgekehrt gemäß Satzung etc. Dies blieb mit zuvor genanter Erklärung ohne Erfolg.
Besteht nun die Möglichkeit irgendwie offiziel mit entsprechender Formulierung dagegen Einspruch einzulegen, wegen unfairer Behandlung oder Misachtung von Tatsachen oder berufend auf ein entsprechend gültiges & vorhandenes Gesetz?? Mein Anwalt war der Meinung das ein solche Willkühr durchaus normale Machenschaft sein könnte und konnte mir aufgrund des Rechtsgebietes nicht wirklich weiterhelfen.
Ich würde mich über eine helfende Antwort wirklich sehr freuen!!
Einseitige Pfändung obwohl 2 Schuldner
11. April 2017
Thema abonnieren
Frage vom 11. April 2017 | 05:24
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Einseitige Pfändung obwohl 2 Schuldner
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. April 2017 | 09:21
Von
Status: Student (2405 Beiträge, 714x hilfreich)
Bei gesamtschuldnerischer Haftung kann der Gläubiger sich aussuchen wo er pfändet.
Zu den anderen Sachen kann ich nix sagen. Aber warum dieser Doppelpost?
#2
Antwort vom 11. April 2017 | 10:42
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für Ihre schnelle Antwort, auch wenn ich natürlich auf eine andere gehofft hatte.. Der Doppelpost war wohl ein versehen, hatte ich gar nicht gemerkt. Danke noch mal. Vg
Und jetzt?
Schon
266.911
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
14 Antworten
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten