Einseitige Pfändung obwohl 2 Schuldner

11. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
hopeforhim2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Einseitige Pfändung obwohl 2 Schuldner

Hallo, ich hoffe das mir irgendwer weiterhelfen kann in meiner insg. schwierigen Situation.
Als Mann ohnehin von Jugendamt und Trennungsberatung extrem mies behandelt, aufgrund von übelster Nachrede von Ex Freundin würde ich gerne wissen, wie ich mich wehren kann bzw. den entsprechenden Einspruch rechtlich formulieren muss bei Folgender Situation.

Gemeinsames Kind geht in Kita die zu Beginn zur Beitragsberechnung entsprechende Einkommensnachweise anfordert. Ich als selbstständiger reiche leider nicht aktuellen Steuerbescheid ein, da andere noch nicht vorliegen und Partnerin verweigert die problemlos mögliche Abgabe des Verdienstnachweis. Nach Androhung von Höchstbeitrag wird dieser auch an die Eltern des Kindes geschickt und in RE gestellt. Zwischenzeitlich erfolgt Trennung. Ich zahle zwei Monatsbeiträge mit Höchstsatz zum Zeichen guten Willens und Pflichtbewustseins für Mai und Juni. Erst im Oktober auf mehrfache Ansprache bei der Trennungsberatung reicht Partnerin dann Ihren EK Nachweis ein. Zwischenzeitlich, einschl. aller Mahnkosten usw. erhalte ausschließlich ich alleine entsprechende Zwangsvollstreckungen und Konto Pfändungen. Nachdem ich Jugendamts Mitarbeiterin fragte warum dies unfaire Behandlung erfolgt und ich doch eher unschuldig im Gegensatz zum vorsätzlichen vorenthalten auf anderer Seite bin, erhielt ich zur Begründung lediglich die Info das Partnerin ja mittlerweile EK abgegeben hat und ich eben immer noch nicht. Ich forderte zumindest bis Oktober fälligen und gepfändeten Gebühren genau so bei Ihr als Mitschuldner anzufordern, wie umgekehrt gemäß Satzung etc. Dies blieb mit zuvor genanter Erklärung ohne Erfolg.

Besteht nun die Möglichkeit irgendwie offiziel mit entsprechender Formulierung dagegen Einspruch einzulegen, wegen unfairer Behandlung oder Misachtung von Tatsachen oder berufend auf ein entsprechend gültiges & vorhandenes Gesetz?? Mein Anwalt war der Meinung das ein solche Willkühr durchaus normale Machenschaft sein könnte und konnte mir aufgrund des Rechtsgebietes nicht wirklich weiterhelfen.

Ich würde mich über eine helfende Antwort wirklich sehr freuen!!


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2405 Beiträge, 714x hilfreich)

Bei gesamtschuldnerischer Haftung kann der Gläubiger sich aussuchen wo er pfändet.

Zu den anderen Sachen kann ich nix sagen. Aber warum dieser Doppelpost?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hopeforhim2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für Ihre schnelle Antwort, auch wenn ich natürlich auf eine andere gehofft hatte.. Der Doppelpost war wohl ein versehen, hatte ich gar nicht gemerkt. Danke noch mal. Vg

0x Hilfreiche Antwort

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