Hallo,
ich habe in einem Zwangsvollstreckungsverfahren gegen mich einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht wahrgenommen. Daraufhin erhielt ich vom GV die Anküdigung, dass in 14 Tagen eine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis vorgenommen wird. Ich habe die Möglichkeit dem zu widersprechen, sollte es Gründe geben. Diese Frist läuft jetzt am 07.01.2016 ab. Heute (04.01.2016) habe ich den kompletten Betrag der letzten Gesamtforderung des GV auf das Dienstkonto überwiesen, innerhalb der Frist also. Den GV habe ich heute leider nicht erreichen können, das Geld habe ich dennoch überwiesen um eine Einhaltung der Frist sicherzustellen.
Ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis sollte demnach nicht mehr gerechtfertigt sein. Ich kann nun nach § 882d ZPO
Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung einlegen und Antrag auf die Aussetzung der Eintragungsanordnung stellen, ist das korrekt?
Den GV werde ich so früh es geht nochmal kontaktieren.
Eintragung ins Schuldnerverzeichnis verhindern (nach § 882d ZPO) Gesamtforderung bereits bezahlt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:ist das korrekt?
Ja. Kurzes Schreiben ans zuständige Gericht (inkl. Kopie der Überweisungsbestätigung), das bekommt der GV dann mit.
Klasse, danke. Ein Brief per Einschreiben loszuschicken dauert wohl zu lange, ich kann also morgen direkt am Amtsgericht vorbei, denke ich. Dort kann ich direkt den (handgeschriebenen) Widerspruch abgeben?
Gibt es eine Form an die ich mich halten sollte, bzw. was sollte alles auf jeden Fall im Widerspruch drin stehen? Ich habe Sorge, dass er aufgrund einer falsche Wortwahl oder fehlenden Informationen direkt abgelehnt werden könnte.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hiermit lege ich Widerspruch gem. § 882d ZPO ein. Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Eintragung, da zwischenzeitlich die vollständige Zahlung an den GV erfolgt ist (Kopie der Zahlung anbei).
Wunderbar, doch so simpel. Vielen Dank.
Nachtrag: Lassen Sie sich den entwerteten Titel (Orig.) aushändigen!
Darum werde ich dann aber den GV bitten müssen, denke ich?
So ist es!
Übrigens: Falls noch Zinsen offen sind, wird sich der GV noch mal melden.
Damit werde ich leben müssen. Solang es zu keinem Eintrag im Schuldnerverzeichnbis kommt soll's mir recht sein.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten