Entscheidung des Gerichts bei Erledigung

12. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Huhuku
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Entscheidung des Gerichts bei Erledigung

Hallo,

habe ich noch Möglichkeiten, nach Ablauf der Frist, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts, einzulegen? Mir war das Ausmaß der Entscheidung im ersten Moment nicht bewusst. Aber es liegt für mich eindeutig eine Fehlinterpretation des Richters vor. Welche Möglichkeiten habe ich noch. Einfache Beschwerde oder Rüge eventuell ? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

-- Editiert von Huhuku am 12.04.2020 10:16

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Lässt sich schlecht was zu sagen sa nicht bekannt ist, was das Gericht warum entschieden hat.

Berry

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#2
 Von 
Huhuku
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Güteverhandlung sollte mein Einspruch gegen VB und die Hauptsache verhandelt werden. Vom Kläger wurde Erledigung der Hauptsache beantragt. Dieser stimmte ich stillschweigend zu. Die Kostenfrage war noch zu klären. Und die traf mich. Die Begründung ist aber meines Erachtens falsch bzw. begründet eher den Fehler des Klägers. Des weiteren ist mein Einspruch gegen den VB nicht behandelt worden oder ist dieser dann auch erledigt? Er stand aber als Extrapunkt beim Verhandlungstermin. Dieser fand wegen der Erledigung nicht statt.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

So ganz richtig blick ich bei dem Kauderwelsch immer noch nicht durch. Mag aber auch daran liegen dass der Prozessvorgang so wie Du ihn laienhaft beschreibst nicht zutreffen kann.



Zitat (von Huhuku):
Vom Kläger wurde Erledigung der Hauptsache beantragt.
erklärt, aber der Sachverhalt bleibt ja gleich, denn erledigt ist erledigt.

Zitat (von Huhuku):
Dieser stimmte ich stillschweigend zu.
Eine stillschweigende Zustimmung glaube ich Dir nur, wenn du durch Gesten oder Kopfnicken auf die Frage des Richters geantwortet hast. Denn keine Reaktion ist keine Zustimmung!

Aber der Richter wird Dich vermutlich gefragt haben ob die Sache damit für Dich erledigt sei (oder eine vergleichbare Wortwahl) und du hast ohne Protest gegen die Kosten zugestimmt.

Damit wäre die Sache dann nach Ablauf der Frist durch.

Die Kosten aus dem VB musst du tragen, da nur die Hauptsache für erledigt erklärt wurde, die Gerichtskosten werden nach billigem Ermessen des Gerichts aufgeteilt.

Aus Deinem Beitrag ist noch nicht mal erkennbar um welche Kosten es dir geht.

Meine Antwort basiert auf vielen Vermutungen, bedingt dadurch das die Sachverhaltsschilderung von Dir zu wenig tranzparent und faktenlastig ist.
Treffen meine Vermutungen nicht zu, kann es ganz anders zu beurteilen sein.


Ich denke, dass Du dich in der Verhandlung einfach nur unklug verhalten hast, weil du es nicht besser wusstest.

Berry

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