hallo,meine frage mein mann ist verstorben und hatte eine pfändung (sozialversicherung abgaben)
kann das bei der witwenrente auch gepfändet werden? Da es vor meiner zeit war.
-- Editiert von Moderator am 06.06.2020 22:46
-- Thema wurde verschoben am 06.06.2020 22:46
Erbe, Pfändung auch bei der Witwenrente
5. Juni 2020
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Frage vom 5. Juni 2020 | 19:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe, Pfändung auch bei der Witwenrente
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#1
Antwort vom 6. Juni 2020 | 01:29
Von
Status: Philosoph (13738 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
hast du denn das Erbe ausgeschlagen?
Stefan
#2
Antwort vom 6. Juni 2020 | 19:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
das ist noch am laufen,habe vom nachlass gericht den bogen zum ausfüllen bekommen wegen erbschein.
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#3
Antwort vom 6. Juni 2020 | 21:35
Von
Status: Praktikant (682 Beiträge, 118x hilfreich)
Vorsicht. Die Fristen für die Erbausschlagung laufen noch, egal was du für Bögen nach Hause bekommen hast.
In der Regel hast du 6 Wochen nach Kenntnis des Todes Zeit, die Erbausschlagung beim Nachlassgericht einzureichen.
Für den Erbschein hast du wesentlich länger Zeit. Aber auch ohne Erbschein bist du dann schon lange Erbe. Auch von den Schulden.
#4
Antwort vom 7. Juni 2020 | 16:47
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitathallo,meine frage mein mann ist verstorben und hatte eine pfändung (sozialversicherung abgaben) :
kann das bei der witwenrente auch gepfändet werden?
Nein. Die Witwenrente ist ein Anspruch der Witwe. Nicht des verstorbenen Schuldners. Der Anspruch auf die Witwenrente ist auch völlig unabhängig davon, ob die Witwe das Erbe ihres Mannes ausschlägt oder nicht.
Die Witwenrente gehört nämlich nicht zum Erbe.
#5
Antwort vom 7. Juni 2020 | 16:48
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatVorsicht. Die Fristen für die Erbausschlagung laufen noch, egal was du für Bögen nach Hause bekommen hast. :
Und sie sind für die Witwenrente völlig unerheblich.
#6
Antwort vom 7. Juni 2020 | 17:09
Von
Status: Philosoph (13738 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Aber die geerbten Schulden.Zitat:Die Witwenrente gehört nämlich nicht zum Erbe.
Im Gegenteil.Zitat:Und sie sind für die Witwenrente völlig unerheblich.
Stefan
#7
Antwort vom 7. Juni 2020 | 19:10
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatNein. :
Falsch.
ZitatDie Witwenrente ist ein Anspruch der Witwe. Nicht des verstorbenen Schuldners. Der Anspruch auf die Witwenrente ist auch völlig unabhängig davon, ob die Witwe das Erbe ihres Mannes ausschlägt oder nicht. :
Die Witwenrente gehört nämlich nicht zum Erbe.
Du hast offenbar weder den Sachverhalt noch das Problem ansatzweise verstanden.
Zitatkann das bei der witwenrente auch gepfändet werden? :
Schulden kann man erben, dann sind es Deine Schulden.
Dann kann auch gepfändet werden, ob nun bei Dir zu Hause, das Konto oder die Rente.
Bei dem Konto gibt es das P-Konto, da hat man einen Betrag der von der Pfändung geschützt ist. Auch bei der Rente gibt es gibt es einen gewissen Pfändungsschutz.
#8
Antwort vom 8. Juni 2020 | 14:57
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Zitatmein mann ist verstorben und hatte eine pfändung (sozialversicherung abgaben) :
kann das bei der witwenrente auch gepfändet werden?
Grundsätzlich ja, denn auch Renteneinkünfte sind unter Beachtung der Freibeträge pfändbar.
Berry
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