Erbe, Pfändung auch bei der Witwenrente

5. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
petrarecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe, Pfändung auch bei der Witwenrente

hallo,meine frage mein mann ist verstorben und hatte eine pfändung (sozialversicherung abgaben)
kann das bei der witwenrente auch gepfändet werden? Da es vor meiner zeit war.

-- Editiert von Moderator am 06.06.2020 22:46

-- Thema wurde verschoben am 06.06.2020 22:46

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13738 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

hast du denn das Erbe ausgeschlagen?

Stefan

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#2
 Von 
petrarecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist noch am laufen,habe vom nachlass gericht den bogen zum ausfüllen bekommen wegen erbschein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(682 Beiträge, 118x hilfreich)

Vorsicht. Die Fristen für die Erbausschlagung laufen noch, egal was du für Bögen nach Hause bekommen hast.

In der Regel hast du 6 Wochen nach Kenntnis des Todes Zeit, die Erbausschlagung beim Nachlassgericht einzureichen.

Für den Erbschein hast du wesentlich länger Zeit. Aber auch ohne Erbschein bist du dann schon lange Erbe. Auch von den Schulden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von petrarecht123):
hallo,meine frage mein mann ist verstorben und hatte eine pfändung (sozialversicherung abgaben)
kann das bei der witwenrente auch gepfändet werden?

Nein. Die Witwenrente ist ein Anspruch der Witwe. Nicht des verstorbenen Schuldners. Der Anspruch auf die Witwenrente ist auch völlig unabhängig davon, ob die Witwe das Erbe ihres Mannes ausschlägt oder nicht.
Die Witwenrente gehört nämlich nicht zum Erbe.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Vorsicht. Die Fristen für die Erbausschlagung laufen noch, egal was du für Bögen nach Hause bekommen hast.

Und sie sind für die Witwenrente völlig unerheblich.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13738 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Witwenrente gehört nämlich nicht zum Erbe.
Aber die geerbten Schulden.

Zitat:
Und sie sind für die Witwenrente völlig unerheblich.
Im Gegenteil.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nein.

Falsch.



Zitat (von eh1960):
Die Witwenrente ist ein Anspruch der Witwe. Nicht des verstorbenen Schuldners. Der Anspruch auf die Witwenrente ist auch völlig unabhängig davon, ob die Witwe das Erbe ihres Mannes ausschlägt oder nicht.
Die Witwenrente gehört nämlich nicht zum Erbe.

Du hast offenbar weder den Sachverhalt noch das Problem ansatzweise verstanden.



Zitat (von petrarecht123):
kann das bei der witwenrente auch gepfändet werden?

Schulden kann man erben, dann sind es Deine Schulden.
Dann kann auch gepfändet werden, ob nun bei Dir zu Hause, das Konto oder die Rente.
Bei dem Konto gibt es das P-Konto, da hat man einen Betrag der von der Pfändung geschützt ist. Auch bei der Rente gibt es gibt es einen gewissen Pfändungsschutz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von petrarecht123):
mein mann ist verstorben und hatte eine pfändung (sozialversicherung abgaben)
kann das bei der witwenrente auch gepfändet werden?


Grundsätzlich ja, denn auch Renteneinkünfte sind unter Beachtung der Freibeträge pfändbar.

Berry

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