Erbe abgelehnt?

2. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Zurdi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe abgelehnt?

Hallobzusammen. Ich wollte demnächst eine EV abgeben und jetzt weiß ich garnicht ob ich das jetzt angeben muss. Vor 2 Jahren ist meine Oma gestorben. Aber wir als Erbengemeinschaft haben erstmal alles dem Opa gelassen Wohnung Versicherungen Geld etc wir hatten damals etwas unterschrieben und eine Gebühr bezahlt. War meine ich dann ein Verzicht. Weil der Opa und hätte ausbezahlen müssen wollten wir das nicht.
Ist das jetzt aus" Vollstreckungssicht" gefährdet dass sie einen pflichtteilsanspruch an meinen Opa schicken oder ähnliches? Ich hatte da noch keine Schulden aber würde ungern meinen Opa noch damit belästigen.

Ich zahle ja die Schulden ab und werde das auch innerhalb eines Jahres schaffen. Ist mir schon unangenehm genug. Aber da ich nicht direkt alles zahlen kann wurde die EV von mir verlangt.

-- Editiert von Zurdi am 02.07.2020 19:53

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von Zurdi):
Hallobzusammen. Ich wollte demnächst eine EV abgeben und jetzt weiß ich garnicht ob ich das jetzt angeben muss.

Du "willst" eine EV abgeben? Normalerweise kann man sich das nicht aussuchen, sondern man aufgefordert diese abzugeben.
Zitat:
Aber wir als Erbengemeinschaft haben erstmal alles dem Opa gelassen Wohnung Versicherungen Geld etc wir hatten damals etwas unterschrieben und eine Gebühr bezahlt. War meine ich dann ein Verzicht.

Was wurde unterschrieben? Mit irgendwelchen Mutmaßungen kommt man nicht weiter - es zählen Fakten. Durch ein Verzicht/Ausschlagung wird der Opa nicht zwingend Alleinerbe.
Zitat:
Weil der Opa und hätte ausbezahlen müssen wollten wir das nicht.

Der Opa hätte niemanden auszahlen müssen.


-- Editiert von cruncc1 am 02.07.2020 20:47

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#2
 Von 
Zurdi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das die EV von mir verlangt wurde hab ich ja geschrieben. Nur alleine die Aussicht,dass ich Oktober wieder arbeiten kann und das auch vertraglich abgesichert reicht ihm als Absicherung nicht, obwohl ich ihm durch bisherige fristgerechte Ratenzahlung in 3 Monaten schon 1/3 tilgen konnte. Es geht gerademal um insgesamt 1500 €.
Ich frage mich nur , ob dann so ein Aufwand betrieben wird meinem Opa einen Pflichtteil in weitaus höherer Summe komplett abzuverlangen oder mit der Erbengemeinschaft etc abzuwickeln (sorry kenn mich da halt nicht aus) wegen so einer lächerlichen Summe. Und ob da überhaupt ein Anspruch für mich nd dann auch für den Gläubiger besteht. Wenn ich diesen doch eventuell abgegeben habe. Und da ich sowieso weiter brav abbezahle. Durch fehlende Kinderbetreuung und OP s meines Sohn konnte ich nicht eher arbeiten. Hatte dem Gerichtsvollzieher gesagt dass ich Geschäftsanteile bei einer Bank habe und er diese doch nehmen könnte. Ich kam nur nicht so schnell an das Geld ran. Da es lange Kündigungsfristen gibt. Da haben Gerichte doch bestimmt auch Möglichkeiten das einer Erbengemeinschaftsgeschichte vorzuziehen. Aber da es ihn nicht interessierte gehe ich auch davon aus dass hier erst lange vorher gekündigt werden muss. Ich wehre mich ja nich, dass der Gläubiger sein Geld bekommt. Fände das nur mehr als unangenehm meinem 96 jährigen Opa irgendwelchen Papiekram zu verursachen. Durch die Unterschrift damals dachte ich eigentlich erstmal der Opa alles.gibt ja auch richtige Schw... die dann eine Auszahlung des Erbes möchten obwohl der Opa ja noch in seiner Wohnung lebt und dann seine Wohnung verkaufen müsste um das finanziell zu stemmen.

-- Editiert von Zurdi am 02.07.2020 23:56

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