Hallo, mal angenommen eine Teilungsversteigerung wurde durchgeführt und einer der ehemaligen Eigentümer möchte sich baldmöglich seinen Anteil ausbezahlen lassen.
Welche Maßnahme (Formblatt, Antrag...) muss der ehemalige Eigentümer durchführen, damit ihm das Gericht seinen Anteil vorzeitig auszahlt. Sonst landet der Gesamtbetrag auf einem Sammelkonto und wird u.U. erst lange Zeit danach verteilt.
Danke für hilfreiche Beiträge im voraus.
Gruß fl
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28. November 2016
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Frage vom 28. November 2016 | 10:33
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 12x hilfreich)
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