Erneute Vermögensauskunft Offenbarungseid

6. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.04.2017 17:28:26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneute Vermögensauskunft Offenbarungseid

Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Offenbarungseid. Ich habe gewisse Forderungen an einen Schuldner, der diesen allerdings nicht nachkommen konnte. Deshalb wurde im Mai diesen Jahres seinerseits bei einem Termin bei einem Gerichtsvollzieher der Offenbarungseid geleistet. Mir ist klar, dass ich jetzt eigentlich 3 Jahre lang warten müsste, um erneut einen Antrag zu stellen. In der Zivilprozessordnung § 802d habe ich nun aber gelesen, dass man in dem Zeitrahmen der 3 Jahre eine erneute Vermögensauskunft erwirken kann, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass sich die EInkommensverhältnisse des Schuldners verändert haben. Dies scheint der Fall zu sein, da dieser eine neue Arbeit gefunden hat und in sozialen Netzwerken seinen neuen ausschweifenden Lebensstil sehr unverblümt darstellt.
Auf welche Weise kann ich nun eine erneute Vermögensauskunft beantragen? Was muss dafür in die Wege geleitet werden? Sind Bilder aus sozialen Netzwerken glaubhafte Beweise dafür, dass sich hinsichtlich des Vermögens etwas grundlegend verändert hat?
Würde mich sehr über Rückmeldung freuen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

2 Jahre sind das nur noch. Früher waren es mal 3 Jahre.

Zitat:
Auf welche Weise kann ich nun eine erneute Vermögensauskunft beantragen?

Indem man das zugehörige Formular ausfüllt. Ich würde auch direkt dem mutmaßlich neuen Arbeitgeber eine Pfändung zustellen lassen und zeitgleich die erneute Vermögensauskunft beantragen.

Zitat:
Sind Bilder aus sozialen Netzwerken glaubhafte Beweise dafür, dass sich hinsichtlich des Vermögens etwas grundlegend verändert hat?

Beweise wären eine Lohnabrechnung u.ä.
Aber es geht nicht um harte belastbare Beweise. Es genügt die "Glaubhaftmachung". Und ja, das reicht dann in dem Fall aus.

Wenn der Schuldner lügt, ist es dumm gelaufen, da dann die Lohnpfändung wohl ins Leere läuft. Schicksal. Aber gegen die erneute Vermögensauskunft wird er sich nicht wehren können.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.04.2017 17:28:26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort.
Ich habe leider trotzdem noch ein paar Fragen.
Wo bekomme ich besagtes Formular her? Beantrage ich dies direkt beim Gerichtsvollzieher?
Und wie geht die Sache dann weiter. Wird dem Schuldner das Formular zugestellt oder wird er zu einem erneuten Termin geladen?
Ab wann scheint es sinnvoll, eine erneute Vermögensauskunft zu fordern? Ich hätte die Befürchtung, das man auch bei einem neuen Arbeitsverhältnis dann noch nicht so viel verdient hat, dass man "gezwungen" ist, etwas an seine Schuldner zurück zu zahlen.
Vielen Dank im Vorfeld für die Rückmeldung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wo bekomme ich besagtes Formular her?

http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/gewoehnliche_geldforderungen.pdf
sowie
http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/vollstreckunggerichtsvollzieher_GV6.pdf

Würde ich beides ausfüllen, den Titel im Original (!) dazu packen und alles drei in demselben Umschlag per Einschreiben ans örtlich zuständige Gericht des Schuldners.

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