Ev abgabe

19. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
imra4
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 20x hilfreich)
Ev abgabe

Morgen ihr lieben folgendes Problem liegt vor mein Mann hat für einen gewissen Zeitraum zur Zeit der Selbstständigkeit keine Rentenbeiträge abgeführt. Er zahlt dir doch eine monatliche Rate von 250 € bei einer Forderung von 2245 Euro. Das Problem ist er hat damals vergessen den ALG II Bescheid als Nachweis zur finanziellen Situation an die Rentenkasse zu schicken so dass diese jetzt beim Amtsgericht die Vollstreckung einleitete zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung der Gerichtsvollzieher möchte nächste Woche Dienstag die Abgabe zur ev machen. Jetzt ist es so dass mein Schwiegervater am Mittwoch verstorben ist und er Hals über Kopf nach Indien geflogen ist um seiner Mutter beizustehen und die Bestattung des Vaters teilzuhaben. Ich habe versucht den gv telefonisch zu erreichen nur leider hat das nicht geklappt ist es in Ordnung wenn ich ihm am Dienstag den Nachweis zeige das ein Dauerauftrag bis September vorliegt und auch Ratenzahlung erfolgt ist ohne dass es Konsequenzen hat die Abgabe zur EV nicht erfolgen kann. Ich habe mal gelesen wenn man in Raten tickt und das nachweisen kann muss man die EV nicht abgeben sofern dies in einem Zeitraum von 12 Monaten erfolgt ist das so liebe Grüße

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7 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Ratenzahlung geht exakt um diese Sache? Und es besteht nicht nur ein Dauerauftrag, sondern auch eine Bestätigung des Gläubigers, dass die Ratenzahlung in Ordnung ist?

Dann sollte das alles kein Problem sein. Sobald dem GV das alles (Kontoauszüge auch nicht vergessen) vorgelegt wird, ist die Sache normalerweise vom Tisch. Dann liegt ein sogenanntes Vollstreckungshindernis vor und eigentlich fällt damit der Grund für eine Vollstreckungsmaßnahme weg. Das passiert manchmal, dass Vollstreckungsmaßnahmen schon eingeleitet wurden und der Gläubiger dem Gerichtsvollzieher nicht Bescheid gibt, dass sie nun hinfällig sind. Die Kosten für den GV müsste man aber ggf. trotzdem bezahlen.

Du solltest dir sicherheitshalber eine Vollmacht deines Mannes zusenden lassen, das für ihn zu regeln. Du darfst zwar nicht für ihn die Vermögensauskunft abgeben, aber falls der Gerichtsvollzieher danach fragt, ob du das überhaupt regeln darfst oder falls es mit dem Gläubiger weitere Probleme gibt. Die Nachricht vom Tod seines Vaters u.ä. halte auch bereit. GV sind meistens von Haus aus erst mal misstrauisch und solche Geschichten wirken halt "sehr gelegen". Zeige ihm daher, dass auch dein Mann das einfach abbezahlen und regeln will und sich das alles nur überschnitten hat, dann sollte der GV auch recht zügig entgegenkommend sein.

Falls der Gläubiger kein Einverständnis zur Ratenzahlung gegeben hat und der GV auf der Vermögensauskunft besteht, wird es schwierig. Dann kannst du versuchen, den GV um Fristverlängerung zu bitten, bis dein Mann wieder da ist. Zu lange sollte das aber nicht dauern. Der GV hat einen gewissen Spielraum, bedeutet aber nicht, dass ihr Anspruch auf diesen Spielraum habt.

-- Editiert von mepeisen am 19.01.2018 09:38

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#2
 Von 
imra4
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 20x hilfreich)

Dank für deine Antwort das ist alles noch in der Schwebe mit der Ratenzahlung weil wie gesagt der vergessen hat den ALG2 Bescheid zu schicken und die hatten mir jetzt schon so ein Formular zugeschickt die Rentenkasse für die vermögensauskunft wo ich sämtliche Sachen beifügen musste ich habe ihr Hoffnung dass das vielleicht noch bis Montag in der Post ist die Bestätigung zu Ratenzahlung. Wie soll ich denn dem Gerichtsvollzieher Beweise vorlegen dass der Schwiegervater gestorben ist in Indien ist das anders wie in Deutschland das einzige was ich habe ist ein Foto auf WhatsApp na ja ich werde es jetzt einfach zukommen lassen und da ist gut danke trotzdem

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es geht darum, falls der GV misstrauisch wird und nachfragt. Was du hast, das hast du. Es soll ja auch Fälle gegeben haben, wo solche Dinge fingiert wurden und der Schuldner sich einfach nur versteckt hat und so tat, als sei er außer Landes. Ich will euch nicht zu nahe treten, ich kenne euch nicht. Aber die Gerichtsvollzieher kennen solche Ausreden zu Hauf.

Wenn die Ratenzahlung nicht bestätigt wurde, dann hat dein Mann erst mal ein Problem. Denn dann existiert sie so erst mal nicht und die Vermögensauskunft kann verlangt werden. Da er nicht da sein wird, kann der GV sie als nicht abgegeben werten und dann könnte ein Haftbefehl folgen.

Mehr kann man dazu leider nicht sagen.

Lass es auf dich zukommen, schaue, ob der GV vielleicht die Ratenzahlung akzeptiert und damit die Vermögensauskunft streicht. Das ist das Beste, was euch passieren kann.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich meine mich daran erinnern zu können, dass der Gläubiger beim Auftrag die EV abzunehmen auf dem Formular auch ankreuzen kann, dass er mit einer Ratenzahlung einverstanden ist. Evtl kann hier dann sogar der GV die Enwilligung geben. Ich gehe mal davon aus, dass die ersten Raten gezahlt sind?

Der Tod des Vaters, respektive dessen Beerdigung im Ausland, dürfte im übrigen auch als Emtschuldigung für einen verpassten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft ausreichend sein.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich meine mich daran erinnern zu können, dass der Gläubiger beim Auftrag die EV abzunehmen auf dem Formular auch ankreuzen kann, dass er mit einer Ratenzahlung einverstanden ist. Evtl kann hier dann sogar der GV die Enwilligung geben. Ich gehe mal davon aus, dass die ersten Raten gezahlt sind?

Du erinnerst dich da richtig :-)

Zitat:
Der Tod des Vaters, respektive dessen Beerdigung im Ausland, dürfte im übrigen auch als Emtschuldigung für einen verpassten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft ausreichend sein.

Womit wir wieder beim "Nachweis" sind. ;-)

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#6
 Von 
imra4
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo ihr lieben ich wollte euch nur mitteilen der GV war heute morgen da es hat alles geklappt danach weiß dass bereits zwei Zahlungen in Höhe von 250 € gezahlt wurden und Nachweis des Dauerauftrag August bis September 2018 hat ihm völlig ausgereicht so dass die Vollstreckung ausgesetzt worden ist es war auch kein Problem dass mein Mann nicht da war ich danke für eure Hilfe eine schöne Woche noch liebe Grüße

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldung!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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