Ex Freund fordert Geld zurück

18. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
xxRJxx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex Freund fordert Geld zurück

Guten Abend zusammen,

Ich bin damals mit meinem mittlerweile Ex Freund zusammen gezogen.
Da ich zu der Zeit arbeitslos war habe ich mich so weit an den Haushaltskosten beteiligt wie es für mich finanziell möglich war.
Ich habe damals mein Kindergeld von meinen Eltern als kleine Unterstützung bekommen und diese monatlich an meinen Ex-Freund bezahlt.
Arbeitslosengeld, Hartz 4 bzw Sozialhilfe stand mir nicht zu, da ich a.) noch nicht lange genug gearbeitet hatte und b.) mein Ex Freund zuviel verdiente.

Nach einem 1 Jahr habe ich eine Ausbildung begonnen und mich weiterhin so gut wie möglich an der Haushaltskasse beteiligt.
Desweiteren haben meine Eltern immer mal "kleine" Finanzspritzen gespendet. In form von Bargeld oder Überweisungen (Bankbelege vorhanden).


Die Beziehung endete dann im folgenden Jahr.
Als ich ausgezogen bin, erhielt ich von meinem Ex Freund eine Liste mit Dingen, die er für mich bezahlt hatte. Er forderte mich auf diese zu unterschreiben, in meiner Not tat ich das auch.
Von dieser Liste habe ich vorher nie etwas gewusst und im Nachhinein ärgere ich mich auch das ich sie unterschrieben habe.

Aber das ist noch nicht alles.
Alle Möbel die wir in unserer Beziehung gekauft haben sind auch bei ihm in der Wohnung geblieben. Diese tauchen nicht auf besagter Liste auf, obwohl ich und teilweise meine Eltern auch an der Anschaffung beteiligt waren, allerdings in Form von Bargeld, sprich ohne Belege.

Des weitern habe ich zb. an einem Weihnachtsfest einen teuren Fernseher von ihm geschenkt bekommen denn er bei der Trennung nicht hergeben wollte, da er ihn angeblich für uns beide gekauft hatte und er jetzt ihm zu stehen würde!


Ich hatte dann auch angefangen ihm Geld zurück zu bezahlen für Dinge die ich ok fand und die ich auch nach der Beziehung behalten hatte.
Das entsprach ungefähr 1/3 des von ihm gefordertem Betrag.
Danach habe ich ihm gesagt das ich die anderen Dinge nicht weiter bezahlen möchte, da es sich um Rechnungen wie zb. gemeinsame Lebensmitteleinkäufe, Tierarztrechnungen unseren gemeinsamen Katze, Kleider, etc handelte keine riesen Kaufbeträge sondern normale Lebensunterhaltskosten.

Das Ganze ist jetzt ungefähr ein Jahr her und ich dachte schon die Sache hätte sich erledigt.
Doch die Tage erhielt ich ein Brief von ihm in dem er mich aufforderte eine immer noch offene Geldsumme zu begleichen. Er hat zwar ein paar Beträge von der Liste gestrichen was ungefähr ein weiters drittel des ehemaligen Betrags ausmacht, aber den Rest sollte ich ihm doch bitte in monatlichen Raten zu 100,- € zum 5. jedes Monat zurück zahlen sonst würde sofort wieder die alte Liste mit Gesamtbetrag gültig sein, oder er würde mir mit dem Anwalt drohen.


Meine Frage

Muss ich den noch aus zustehenden Betrag zurückzahlen.
Es handelt sich zum größten teils um normale Lebensunterhaltskosten und hier und da mal sowas wie Konzertkarten wo er hin wollte oder Hotelkosten die er bezahlt hatte.

Auf der Liste ist nirgendes ein Datum versehen d.h manche Beträge sind für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, weil ich gar nicht weiß um was es sich genau handelt.



Ich hoffe auf eine schnelle Antwort

Grüße RJ

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Inguana
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 29x hilfreich)

du hast ein fehler gemacht und das ding unterschrieben.
Also hast du ihm somit gesagt, das er das geld dafür haben darf.
Ich würd es darauf ankommen lassen ob er zum anwalt geht und das Geld einfordert. Tut er das, such dir auch einen und lass die Liste überprüfen. Sollte da alles sauber sein, dann gibt es sicherlich möglichkeiten die Unterschrift darzustellen. Unter Alkohol, Androhung von Gewalt ... hast du das Unterschrieben. Unter Umständen geht das ganze vor Gericht und dann ist es die Entscheidung des Richters. Wie gut da deine Chancen stehen, kann dir wiederum ein Anwalt sagen. Rechne aber damit, das das Urteil als Pat rausgeht, er auf seiner Liste sitzen bleibt und du die Anwaltskosten tragen muß plus die Hälfte der Prozesskosten.
Fragen kostet net viel beim Anwalt, ich würd es mir überlegen, wenn der erste Titel eingeht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxRJxx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Dankeschön!

Und "ups" ich glaub ich habe mich mit meinem Post in der Rubrik verirrt.
Vielleicht kann ein Moderator den Thread in die richtige Kategorie schieben.
Danke

Schöne Feiertage
RJ

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Der genaue Text des unterschriebenen Schiftstückes ist interessant.
Eine Bestätigung, dass etwas bezahlt wurde, bedeutet noch nicht, dass dieses auch zurückzuzahlen ist.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
xxRJxx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mhm, also es gibt kein Text auf dem Schriftstück.

Das ist einfach eine Liste mit zB. Begriffen wie Einkauf 20,- €.
Ohne Datum etc.

Grüße RJ

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Dann hast du dich auch nicht zur Rückzahlung verpflichtet.
Es können ja schließlich auch Geschenke und Einladungen gewesen sein oder Gegenleistungen für Hausarbeiten usw.
Ich würde nichts weiter zahlen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BlueMamba
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich musste gerade etwas schmunzeln, als ich mir dein Anliegen durchlas. "Kein Text auf dem Schriftstück". Einfach ignorieren, denn er hätte ein Schriftstück mit einer aussagekräftigen und juristisch einwandfreien Formulierung niederlegen müssen. Dabei muss in Verträgen darauf geachtet werden, dass der Text keine gewissen Formfehler beinhaltet, um die Gültigkeit des Dokuments zu bewahren. Jegliche Forderungen müssen außerdem genau begründet sein.

Ich rate dir, aufgrund des geringen Streitwertes, nicht mit ihm vor Gericht zu ziehen. Außerdem würde ich dir noch empfehlen, den Schmerz über sich hergehen zu lassen, auf die Gegenstände zu verzichten, auf die vielleicht auch du noch Ansprüche hast.

Mit freundlichem Gruß

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