Hallo ihr lieben,
Mein Ehemann ist ende 2016 aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen! Wir stehen beide im Mietvertrag! Für das Jahr 2016 habe ich eine Nebenkosten Nachzahlung in Höhe von 1500 Euro erhalten! Mein Ex beteiligt sich trotz mehrfacher mündlicher sowie auch schriftlicher Mahnung nicht an den Kosten!
Habe ich Chancen durch einen Mahnbescheid und eventueller Verhandlung an dieses Geld zu kommen! Gebe ich in den Mahnbescheid an das es sich um Nebenkosten handelt oder kann dies nur ein Vermieter und ich muss private Schulden angeben?
Ich würde mich über Hilfe sehr freuen!
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
-- Editiert von banginis am 17.01.2019 08:53
-- Editiert von Moderator am 17.01.2019 10:56
-- Thema wurde verschoben am 17.01.2019 10:56
Exmann Nebenkosten Mahnbescheid
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Falsches Forum ?
Die Forderung betriff zwar einen Mietvertrag, es geht aber hier um die Beitreibung derselbigen.
Unterforum Inkasso trifft das wohl eher....
ZitatFür das Jahr 2016 habe ich eine Nebenkosten Nachzahlung in Höhe von 1500 Euro erhalten! :
Wann genau?
Schon geprüft, ob das berechtigt ist?
Schon an dem Vermieter gezahlt?
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Zitat:ZitatFür das Jahr 2016 habe ich eine Nebenkosten Nachzahlung in Höhe von 1500 Euro erhalten! :
Wann genau?
Schon geprüft, ob das berechtigt ist?
Schon an dem Vermieter gezahlt?
Die Abrechnung habe ich im Mai 2017 bekommen! Die Höhe ist berechtigt und auch schon von mir beglichen!
ZitatFalsches Forum ? :
Die Forderung betriff zwar einen Mietvertrag, es geht aber hier um die Beitreibung derselbigen.
Unterforum Inkasso trifft das wohl eher....
Hmm....Du könntest Recht haben! Kann man verschoben werden oder muss ich einen neuen Beitrag eröffnen?
ZitatDie Abrechnung habe ich im Mai 2017 bekommen! Die Höhe ist berechtigt und auch schon von mir beglichen! :
Sind Sie schon geschieden? Wenn ja, wurde dieses Thema (Wohnungskosten etc.) irgendwie berücksichtigt?
Wenn nein, dann nachweislich (mindestens Einwurf-Einschreiben, oder aber Zustellung durch Gerichtsvollzieher) auffordern, seinen Anteil (zumindest die Hälfte) an den NK zu tragen ..... ABER ... er könnte einwenden, dass er schon im Frühjahr ausgezogen ist, und dann da halt nur anteilig zahlen möchte.
Wenn das Scheidungsverfahren noch läuft, dann könnten Sie das doch dem Anwalt geben, der kann das irgendwie "einflechten"
Zitat:er könnte einwenden, dass er schon im Frühjahr ausgezogen ist, und dann da halt nur anteilig zahlen möchte.
Vermutlich nur überlesen. Aber ergibt natürlich keinen Sinn. Siehe Ausgangsfrage der TE.
Auszug Ende 2016 und Abrechnung für 2016. Nix Frühjahr :-)
ZitatVermutlich nur überlesen. :
Stimmt. Sry.
Scheidungstermin ist im Februar! Ich möchte es ungern meiner Anwältin übergeben!
Ein Schreiben per Einwurf habe ich ihm letztmalig im Mai 2018 zugestellt! Ich fordere nur seinen Anteil!
ZitatScheidungstermin ist im Februar! Ich möchte es ungern meiner Anwältin übergeben! :
Die Folgesachen sind alle geregelt? Es wäre besser, dass die Anwältin das macht, dann haben Sie direkt einen Titel und müssten nicht selber sich in diesen Dingen versuchen.
Zumal er sich ja sowieso schon geweigert hat. Und die Wahrscheinlichkeit dürfte doch sehr hoch sein, dass er auch einem Mahnbescheid einfach widerspricht. Dann sieht man sich erneut und ein zweites Mal vor Gericht. Unnötig.
-- Editiert von mepeisen am 17.01.2019 16:14
Hmmm...Ich verstehe schon was ihr meint! Ich hatte deswegen schonmal meine Anwältin angesprochen, diese möchte erstmal 170 € und dann regelt sie es! Ich kann nicht schon wieder soviel vorstrecken und wer weiß ob ich das Geld wieder bekomme!
Falls er Widerspruch einlegt, ist es doch klar das ich Recht vor Gericht bekomme, oder etwa nicht!?
ZitatIch kann nicht schon wieder soviel vorstrecken und wer weiß ob ich das Geld wieder bekomme! :
Nochmal, das kann doch innerhalb der Scheidugsvereinbarungen mit aufgenommen worden (ich meine mich erinnern zu können, dass dieses möglich ist) und dafür müssen Sie doch nichts extra zahlen.
Aber wenn Sie die Dinge selber id Hand nehmen wollen. MB kann man downloaden, ausfüllen, er wird Widerspruch einlegen und ab da sind die meisten überfordert.
Zitat:ZitatIch kann nicht schon wieder soviel vorstrecken und wer weiß ob ich das Geld wieder bekomme! :
Nochmal, das kann doch innerhalb der Scheidugsvereinbarungen mit aufgenommen worden (ich meine mich erinnern zu können, dass dieses möglich ist) und dafür müssen Sie doch nichts extra zahlen.
Ich kann morgen nochmal bei meiner Anwältin nachfragen!
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