Exmann Nebenkosten Mahnbescheid

17. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
banginis
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Exmann Nebenkosten Mahnbescheid

Hallo ihr lieben,

Mein Ehemann ist ende 2016 aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen! Wir stehen beide im Mietvertrag! Für das Jahr 2016 habe ich eine Nebenkosten Nachzahlung in Höhe von 1500 Euro erhalten! Mein Ex beteiligt sich trotz mehrfacher mündlicher sowie auch schriftlicher Mahnung nicht an den Kosten!
Habe ich Chancen durch einen Mahnbescheid und eventueller Verhandlung an dieses Geld zu kommen! Gebe ich in den Mahnbescheid an das es sich um Nebenkosten handelt oder kann dies nur ein Vermieter und ich muss private Schulden angeben?

Ich würde mich über Hilfe sehr freuen!
Vielen Dank schonmal im Vorraus!

-- Editiert von banginis am 17.01.2019 08:53

-- Editiert von Moderator am 17.01.2019 10:56

-- Thema wurde verschoben am 17.01.2019 10:56

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Falsches Forum ?
Die Forderung betriff zwar einen Mietvertrag, es geht aber hier um die Beitreibung derselbigen.
Unterforum Inkasso trifft das wohl eher....

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von banginis):
Für das Jahr 2016 habe ich eine Nebenkosten Nachzahlung in Höhe von 1500 Euro erhalten!

Wann genau?

Schon geprüft, ob das berechtigt ist?

Schon an dem Vermieter gezahlt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
banginis
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von banginis):
Für das Jahr 2016 habe ich eine Nebenkosten Nachzahlung in Höhe von 1500 Euro erhalten!

Wann genau?

Schon geprüft, ob das berechtigt ist?

Schon an dem Vermieter gezahlt?



Die Abrechnung habe ich im Mai 2017 bekommen! Die Höhe ist berechtigt und auch schon von mir beglichen!

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#4
 Von 
banginis
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Falsches Forum ?
Die Forderung betriff zwar einen Mietvertrag, es geht aber hier um die Beitreibung derselbigen.
Unterforum Inkasso trifft das wohl eher....


Hmm....Du könntest Recht haben! Kann man verschoben werden oder muss ich einen neuen Beitrag eröffnen?

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von banginis):
Die Abrechnung habe ich im Mai 2017 bekommen! Die Höhe ist berechtigt und auch schon von mir beglichen!


Sind Sie schon geschieden? Wenn ja, wurde dieses Thema (Wohnungskosten etc.) irgendwie berücksichtigt?

Wenn nein, dann nachweislich (mindestens Einwurf-Einschreiben, oder aber Zustellung durch Gerichtsvollzieher) auffordern, seinen Anteil (zumindest die Hälfte) an den NK zu tragen ..... ABER ... er könnte einwenden, dass er schon im Frühjahr ausgezogen ist, und dann da halt nur anteilig zahlen möchte.

Wenn das Scheidungsverfahren noch läuft, dann könnten Sie das doch dem Anwalt geben, der kann das irgendwie "einflechten" ;)

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
er könnte einwenden, dass er schon im Frühjahr ausgezogen ist, und dann da halt nur anteilig zahlen möchte.

Vermutlich nur überlesen. Aber ergibt natürlich keinen Sinn. Siehe Ausgangsfrage der TE.
Auszug Ende 2016 und Abrechnung für 2016. Nix Frühjahr :-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Vermutlich nur überlesen.


Stimmt. Sry.

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#8
 Von 
banginis
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Scheidungstermin ist im Februar! Ich möchte es ungern meiner Anwältin übergeben!

Ein Schreiben per Einwurf habe ich ihm letztmalig im Mai 2018 zugestellt! Ich fordere nur seinen Anteil!

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von banginis):
Scheidungstermin ist im Februar! Ich möchte es ungern meiner Anwältin übergeben!


Die Folgesachen sind alle geregelt? Es wäre besser, dass die Anwältin das macht, dann haben Sie direkt einen Titel und müssten nicht selber sich in diesen Dingen versuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zumal er sich ja sowieso schon geweigert hat. Und die Wahrscheinlichkeit dürfte doch sehr hoch sein, dass er auch einem Mahnbescheid einfach widerspricht. Dann sieht man sich erneut und ein zweites Mal vor Gericht. Unnötig.

-- Editiert von mepeisen am 17.01.2019 16:14

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#11
 Von 
banginis
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmmm...Ich verstehe schon was ihr meint! Ich hatte deswegen schonmal meine Anwältin angesprochen, diese möchte erstmal 170 € und dann regelt sie es! Ich kann nicht schon wieder soviel vorstrecken und wer weiß ob ich das Geld wieder bekomme!

Falls er Widerspruch einlegt, ist es doch klar das ich Recht vor Gericht bekomme, oder etwa nicht!?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von banginis):
Ich kann nicht schon wieder soviel vorstrecken und wer weiß ob ich das Geld wieder bekomme!


Nochmal, das kann doch innerhalb der Scheidugsvereinbarungen mit aufgenommen worden (ich meine mich erinnern zu können, dass dieses möglich ist) und dafür müssen Sie doch nichts extra zahlen.

Aber wenn Sie die Dinge selber id Hand nehmen wollen. MB kann man downloaden, ausfüllen, er wird Widerspruch einlegen und ab da sind die meisten überfordert.

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#13
 Von 
banginis
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von banginis):
Ich kann nicht schon wieder soviel vorstrecken und wer weiß ob ich das Geld wieder bekomme!


Nochmal, das kann doch innerhalb der Scheidugsvereinbarungen mit aufgenommen worden (ich meine mich erinnern zu können, dass dieses möglich ist) und dafür müssen Sie doch nichts extra zahlen.


Ich kann morgen nochmal bei meiner Anwältin nachfragen!

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