Falsche Angaben in Vermögensauskunft

14. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
RUlrich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Angaben in Vermögensauskunft

Wir haben einen Titel sowie eine Vermögensauskunft eines Schuldners vorliegen. Jedoch sind nachweislich (Belege vorhandem) dort falsche Abgaben gemacht worden. U.a. wurde eine Konto verschwiegen auf das z.b. wir damals Geld überwiesen haben. Der Schuldner ist in einem Sportverein und hat Sportwaffen für mehrere Tausend Euro. Auch das wurde verschwiegen. Der Gerichtsvollzieher hat bis jetzt nur Geld gekostet aber mehr auch nicht da er die Angaben nicht überprüft.

Was kann man da noch machen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Existiert denn das Konto noch? Und wieso hat der Gerichtsvollzieher die Waffen nicht zu Hause gefunden? Alles etwas vage. Was man immer machen kann, das ist eine Strafanzeige wegen Abgabe einer falschen Vermögensauskunft erstatten.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von RUlrich):
da er die Angaben nicht überprüft.

Nö, das muss der Gläubiger schon selber machen.



Zitat (von RUlrich):
U.a. wurde eine Konto verschwiegen auf das z.b. wir damals Geld überwiesen haben.

Ist es auch jetzt noch sein Konto?



Zitat (von wirdwerden):
Und wieso hat der Gerichtsvollzieher die Waffen nicht zu Hause gefunden?

Ich vermute weil diese im Verein gelagert werden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
RUlrich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vom Gerichtsvollzieher haben wir ein Protkoll erhalten. Angeblich nichts pfändbares vorhanden. Wundert mich ja auch nicht weil der sich ja vorher ankündigt... Da hat ja der Schuldner genug Zeit alles Teure zu verstecken etc.

Das Konto gehört seiner Frau. Und da er verneint hat das Zahlungen auf Konten dritter Erfolgen ist das für mich schlicht gelogen.

Wo die Sportwaffe zu dem Zeitpunkt war kann ich leider nicht sagen. Vom Gerichtsvollzieher hieß es nur: Er ist nicht verpflichtet die Angaben zu überprüfen, das muss ich selber machen als Gläubiger.

Der Klopper aber ist das der Gerichtsvollzieher Arbeitsmaterialien gefunden hat, diese aber nicht gepfändet werden durften damit er weiter Arbeiten gehen kann. Und das obwohl drauf hingewiesen wurde das diese Sachen auf einem Kleinanzeigen Portal von ihm zum Verkauf angeboten werden.

Und wir sprechen über einen Titel der sehr hoch vierstellige ist. Da füllt man sich ein wenig verarscht wenn ich das so schreiben darf.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

So was ist immer sehr ärgerlich. Nur, ich sehe im Augenblick keinen Ansatzpunkt. Das Konto ist nicht seines, war es wohl auch nie. Unterlagen sind nicht verwertbar bzw. versteigerbar. Es ist die Aufgabe des Gerichtsvollziehers, verwertbare Gegenstände zu pfänden. Nicht in Unterlagen nachzuforschen, was wo wie läuft. Das muss der Gläubiger selbst tun.

Es bleibt die Strafanzeige. Oder aber - immer mein Rat - die ganze Sache einige Jahre beobachten und dann erneut zuschlagen. Meist werden die Leute ja irgendwann leichtsinnig.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von RUlrich):
Und da er verneint hat das Zahlungen auf Konten dritter Erfolgen

Gegenteiliges kann man wohl auch nicht belegen?



Zitat (von RUlrich):
ist das für mich schlicht gelogen.

Die Theorie ist nicht nachvollziehbar.



Zitat (von wirdwerden):
Oder aber - immer mein Rat - die ganze Sache einige Jahre beobachten und dann erneut zuschlagen. Meist werden die Leute ja irgendwann leichtsinnig.

Genau. So 6-10 Jahre in Deckung gehen und einfach still weiter beobachten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Vorsicht mit dem "einige Jahre Abwarten". Denn auch titulierte Forderungen verwirken, wenn nicht in regelmäßigen Abständen zumindest versucht wird, aus ihnen zu vollstrecken. Dazu gibt es zahlreiche Urteile. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher was die Anzahl der Jahre angeht, aber ich glaube Du solltest mindestens einmal alle 3 bis 4 Jahre nachweisbar versuchen zu vollstrecken, sonst kann der Schuldner später behaupten, die Forderung sei verwirkt weil es sich darauf verlassen hat, dass daraus nicht mehr vollstreckt wird.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#7
 Von 
RUlrich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Tips. Nachdem ich dem Schuldner freundlich drauf hingewiesen habe das er falsche Angaben gemacht hat, hat er eingelenkt und ist nun bereit die Schulden in Raten zu begleichen :)

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