Wir haben einen Titel sowie eine Vermögensauskunft eines Schuldners vorliegen. Jedoch sind nachweislich (Belege vorhandem) dort falsche Abgaben gemacht worden. U.a. wurde eine Konto verschwiegen auf das z.b. wir damals Geld überwiesen haben. Der Schuldner ist in einem Sportverein und hat Sportwaffen für mehrere Tausend Euro. Auch das wurde verschwiegen. Der Gerichtsvollzieher hat bis jetzt nur Geld gekostet aber mehr auch nicht da er die Angaben nicht überprüft.
Was kann man da noch machen?
Falsche Angaben in Vermögensauskunft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Existiert denn das Konto noch? Und wieso hat der Gerichtsvollzieher die Waffen nicht zu Hause gefunden? Alles etwas vage. Was man immer machen kann, das ist eine Strafanzeige wegen Abgabe einer falschen Vermögensauskunft erstatten.
wirdwerden
Zitatda er die Angaben nicht überprüft. :
Nö, das muss der Gläubiger schon selber machen.
ZitatU.a. wurde eine Konto verschwiegen auf das z.b. wir damals Geld überwiesen haben. :
Ist es auch jetzt noch sein Konto?
ZitatUnd wieso hat der Gerichtsvollzieher die Waffen nicht zu Hause gefunden? :
Ich vermute weil diese im Verein gelagert werden?
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Vom Gerichtsvollzieher haben wir ein Protkoll erhalten. Angeblich nichts pfändbares vorhanden. Wundert mich ja auch nicht weil der sich ja vorher ankündigt... Da hat ja der Schuldner genug Zeit alles Teure zu verstecken etc.
Das Konto gehört seiner Frau. Und da er verneint hat das Zahlungen auf Konten dritter Erfolgen ist das für mich schlicht gelogen.
Wo die Sportwaffe zu dem Zeitpunkt war kann ich leider nicht sagen. Vom Gerichtsvollzieher hieß es nur: Er ist nicht verpflichtet die Angaben zu überprüfen, das muss ich selber machen als Gläubiger.
Der Klopper aber ist das der Gerichtsvollzieher Arbeitsmaterialien gefunden hat, diese aber nicht gepfändet werden durften damit er weiter Arbeiten gehen kann. Und das obwohl drauf hingewiesen wurde das diese Sachen auf einem Kleinanzeigen Portal von ihm zum Verkauf angeboten werden.
Und wir sprechen über einen Titel der sehr hoch vierstellige ist. Da füllt man sich ein wenig verarscht wenn ich das so schreiben darf.
So was ist immer sehr ärgerlich. Nur, ich sehe im Augenblick keinen Ansatzpunkt. Das Konto ist nicht seines, war es wohl auch nie. Unterlagen sind nicht verwertbar bzw. versteigerbar. Es ist die Aufgabe des Gerichtsvollziehers, verwertbare Gegenstände zu pfänden. Nicht in Unterlagen nachzuforschen, was wo wie läuft. Das muss der Gläubiger selbst tun.
Es bleibt die Strafanzeige. Oder aber - immer mein Rat - die ganze Sache einige Jahre beobachten und dann erneut zuschlagen. Meist werden die Leute ja irgendwann leichtsinnig.
wirdwerden
ZitatUnd da er verneint hat das Zahlungen auf Konten dritter Erfolgen :
Gegenteiliges kann man wohl auch nicht belegen?
Zitatist das für mich schlicht gelogen. :
Die Theorie ist nicht nachvollziehbar.
ZitatOder aber - immer mein Rat - die ganze Sache einige Jahre beobachten und dann erneut zuschlagen. Meist werden die Leute ja irgendwann leichtsinnig. :
Genau. So 6-10 Jahre in Deckung gehen und einfach still weiter beobachten.
Vorsicht mit dem "einige Jahre Abwarten". Denn auch titulierte Forderungen verwirken, wenn nicht in regelmäßigen Abständen zumindest versucht wird, aus ihnen zu vollstrecken. Dazu gibt es zahlreiche Urteile. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher was die Anzahl der Jahre angeht, aber ich glaube Du solltest mindestens einmal alle 3 bis 4 Jahre nachweisbar versuchen zu vollstrecken, sonst kann der Schuldner später behaupten, die Forderung sei verwirkt weil es sich darauf verlassen hat, dass daraus nicht mehr vollstreckt wird.
Danke für die Tips. Nachdem ich dem Schuldner freundlich drauf hingewiesen habe das er falsche Angaben gemacht hat, hat er eingelenkt und ist nun bereit die Schulden in Raten zu begleichen
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