Falsche Wohnungsangabe bei EV

3. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
XSamiraX
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Wohnungsangabe bei EV

Hallo,
mein Exmann wohnt kostenfrei bei seinem Arbeitgeber - dies wurde bei der Unterhaltsberechnung als geldwerter Vorteil gesehen und angerechnet; dadurch soll er 150 Euro mehr Unterhalt zahlen.
Das passt ihm natürlich gar nicht und er hat dem Jugendamt einen MV mit seiner angeblichen Lebensgefährtin vorgelegt. Lt. diesem wohnt er seit Nov. 2008 bei ihr.
Wird vom Jugendamt so akzeptiert und die 150 Euro kann ich abschreiben.

Nun zu der eigentlichen Frage: Er hat im März unter seiner Anschrift vom Arbeitgeber eine EV abgelegt - seine Lebensgefährtin wohnt in einem anderen Landkreis. Welche Konsequenzen hat sowas?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Sofern er dies mit Absicht getan hat um z.B. einer Vollstreckung zu "entkommen" (also mit Vorsatz) wäre dies Falsche Versicherung an Eides Statt (StGB § 156 ). Eine Strafe wäre bis zu drei Jahren denkbar oder eine Geldstrafe.
Hat er Angaben jedoch "grob fahrlässig" angegeben, z.B. weil er dachte es sei richtig oder in Zukunft vorhat dort hinzuziehen, wäre dies Fahrlässiger Falscheid, fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt (StGB § 161 ) und dies iist mit einer Strafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bewährt.

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#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Der Schuldner legt ein Vermögensverzeichnis vor und versichert dessen Richtigkeit – und nicht die Richtigkeit seine Anschrift – an Eides statt.

Wenn Sie das Haar in der Suppe suchen, dann suchen Sie an der falschen Stelle. Die EV wird durch den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt nicht falsch, ggf. liegt aber eine strafbare Handlung in dem Vorspiegeln eines nicht bestehenden Mietverhältnisses bei der Lebensgefährtin vor (was in der Praxis aber auch schwer nachzuweisen ist).


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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Er hat im März unter seiner Anschrift vom Arbeitgeber eine EV abgelegt - seine Lebensgefährtin wohnt in einem anderen Landkreis. Welche Konsequenzen hat sowas?

Die Konsequenz ist die Erkenntnis, das er zwei Wohnanschriften hat.


Oder mann könnte nochmal beim Jugendamt vorstellig werden, das er dort offensichtlich wieder ausgezogen ist?

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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
XSamiraX
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.


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