Hallo zusammen. Ich hätte folgenden Sachverhalt. Undzwar ist mein gehalt aktuell von einer Pfändung betroffen, nun hat aber die zuständige Dame aus unserem lohnbüro leider vergessen bei dem zu überweisendem Betrag zu berücksichtigen das ich einen Sohn habe dem gegenüber ich unterhaltspflichtig bin.
Nun zur eigentlichen Frage muss mein AG mir den zuviel abgezogenen betrag erstatten oder kann er es einfach belassen und ab dem nächsten lohn mein kind berücksichtigen?
Falschnerechnung des pfändbaren betrages durch AG
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das AG hat damit nix zu tun, es sei denn, dass die Pfändung auf Grund nicht gezahlten Unterhalts geschah.
Für die normale Pfändung gem. § 850c ZPO ist für die Berechnung der Arbeitgeber zuständig, wenn der Lohn gepfändet worden ist.
Mit AG meinte ich ja den Arbeitgeber.
War meinerseits vielleicht nicht eindeutig geschrieben, entschuldigung.
-- Editiert von Sephirox am 15.01.2020 19:41
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Achso. Na dann hin zum Arbeitgeber und ihm das mitteilen. Ggf. sind Schadensersatzansprüche entstanden.
Die erste zu beantwortende Frage wäre: Ist dem Arbeitgeber die reale Unterhaltspflicht bekannt.
Nicht zu verwechse, mit: weiss der Arbeitgeber dass ich ein Kind habe.
Dann: was willst Du im Falle, dass es sich tatsächlich um einen Fehler handelt? Die Nachzahlung und den späteren Ausgleich (Rückzahlung an den Arbeitgeber)?
Berry
Ja der Arbeitgeber weiss das ich unterhaltspflichtig bin und die Dame aus dem Lohnbüro hat vergessen das kind mit zu berücksichtigen bei der Berechnung des pfändbaren Betrags. Somit wurden 860€ überwiesen obwohl nur 430€ hätten überwiesen werden dürfen. De facto fehlen mir 430€ meines gehalts die mir ja generell als unpfändbar zugestanden hätten. Und prinzipiell kann ich das geld brauchen.
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