Forderung gezahlt

4. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)
Forderung gezahlt

Wie verfährt man, wenn man ne Forderung bezahlt hat?
Zahle diesen Monat die letzte Rate an den GV.

Muss der mir dann den Titel rausgeben oder wie stelle ich sicher das die Forderung aus der Welt ist?

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Das Recht auf Herausgabe des Schuldtitels steht Ihnen nach Begleichung der Gesamtforderung zu (analog zu § 371 BGB ).
Bei Weigerung ist Klage auf Herausgabe möglich.

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#3
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

im Normalfall hat der Gerichtsvollzieher den Titel, wenn er mit dir eine Ratenzahlung vereinbart hat. Dann sollte es auch kein Problem sein, diesen ausgehändigt zu bekommen.

Sollte sich der Titel jedoch beim Gläubiger/Vertreter befinden - musst du dich an den Gläubiger/Vertreter wenden.

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#4
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)

War heute beim GV und habe da die letzte Rate gezahlt.
Dieser hat mit dann das Urteil (durchgestrichen) und den Kostenfestsetzungsbeschluss (durchgestrichen) herausgegeben.

Ist das alles korrekt so?


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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

ja, die Titel wurde so entwertet


-- Editiert Eidechse am 09.11.2011 17:49

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#6
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)

sind nun noch eintragungen (schufa, schuldenregister beim ag) vorhanden?habe noch keine ev abgegeben

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