Hallo Community
Ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann, weil ich doch ziemlich verunsichert bin.
Fangen wir da von vorne an:
Mit Schreiben von 19.11.2020 bekam ich ein Schreiben aufgrund einer alten, titulierten Forderung vom RA(ist auch der Gläubiger) mit dem Hinweis das ein genaue Forderungsaufstellung noch folgen würde. Ich sollte aber schon mal Raten zahlen von 100 €. Nun habe ich erst mal die Forderungsaufstellung abgewartet um zu sehen wie hoch diese Forderung jetzt ist, und ob da keine verdeckten Inkassokosten oder ähnliches sind. Persönlich habe ich von dem RA seit Jahren nichts gehört oder bekommen, ich brauche ja erst mal einen genauen Sachstand bevor ich in Ratenzahlung gehe.Wortlaut "sie schulden mir noch Geld zahlen im Dezember 100 € dann kommt auch eine Forderungsaufstellung".
Frage: Kann er das so machen? Ich warte auf die Forderungsaufstellung und er geht mit Datum 16.12.2020 zum GV. Ich hätte ihn jetzt am Anfang des neuen Jahres angeschrieben, wo diese bleibt
Was als Nächstes kam, war jetzt am 4.1.2021 Post vom GV. 726 €, Termin VA und eine Forderungsaufstellung aus der ich nicht schlau werde.
Nov 2013- Januar2014 in der Reihenfolge: Kosten für das Zwangsvollstreckungsverfahren (18 € , Kosten für die Vermögensauskunft(18€
, Gerichtsvollzieherkosten(21,25 €
. Zu dem Zeitpunkt hatte ich aber eine VA in einer anderen Sache abgegeben, war in der damals 3 Jahresfrist. Ich habe aber von keiner Seite einen Hinweis bekommen das da eine Vollstreckung erfolgt ist.
Das gleiche Spiel im Nov 2017, da erfolgte noch vorher die Einsicht ins Schuldnerverzeichnis für 4,50 €. Auch hier hatte ich noch eine VA am Laufen, das dürfte dem RA ja dann schon bei der Einsicht Schuldnerverzeichnis aufgefallen sein. In dem Schreiben vom 19.11. hat der RA übrigens geschrieben das er 2017 nicht vollstreckt hätte, weil er ja eben dies gesehen hätte.
Frage: Ist das zulässig? Greift hier eine Schadensminderungspflicht? Warum werde ich da vom GV nicht informiert das da jemand vollstreckt?
Dann taucht in der Forderungsaufstellung 2x die Bezeichnung "Gerichtskosten" von 10 und 15 € auf, ohne Hinweis was das sein könnte.
Auch aufgelaufene Zinsen in einer Zeile von - bis mit 4 % jährlich. 8 Jahre ist da übrigens laut Forderungsaufstellung nichts passiert.
Frage : Greifen da Verjährungsfristen ? Sind die 4 % korrekt?
Ich bin sehr perplex da ich etliche Jahre in dieser Sache weder vom GV noch vom RA etwas in dieser Sache gehört habe. Deswegen kann ich die Forderungsaufstellung auch nicht mehr nachvollziehen, weil ich ja auch keine Unterlagen darüber bekommen habe.
Frage: Da es sich ja hier um Gerichtskosten/GV Kosten handelt, kann der GV das Nachprüfen ob das auch so erfolgt ist? Oder muss ich mich da an eine andere Stelle wenden?
Nun die Sache sollte ja mal endlich aus der Welt, ich habe dem RA jetzt ein Vergleichsangebot gemacht von Einmalzahlung 250 €, man kann noch etwas nachverhandeln, aber als Grundsicherungsempfänger habe ich nicht viel Spielraum.
Frage: Wie seht ihr da die Chancen das der RA darauf eingeht? Oder wäre es klüger die VA abzugeben und dann noch Mal ein Angebot abzugeben? Pfändbares Einkommen ist ja nicht vorhanden und P Konto vorhanden.
Besten Dank im Voraus für Hilfe, Hinweise,Meinungen