Hallo!
Gerade füll ich den Antrag auf PfÜB aus.
Ich kreuze auch den Anordnung an, dass der Schuldner die Lohn- oder Gehaltsabrechnung oder die Verdienstbescheinigung einschließlich der entsprechenden Bescheinigungen der letzten drei Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger herauszugeben hat.
Es ist unter dem Punkt auch ein frei ausfüllbares Feld vorhanden; kann ich hier einen größeren Zeitraum für die Herausgabe über die drei Monate anordnen?
Grund ist, dass ich den Verdacht hege, dass der Schuldner in der Vergangenheit wieder bei dem AG gearbeitet hat, bei dem ich Anfang dieses Jahres bereits einen PfÜB erfolgreich zur Wirkung brachte. Der Schuldner hatte daraufhin sofort die Arbeitsstelle aufgegeben und sich so einer weiteren Pfändung entzogen. Der PfÜB ist meines Wissens neun Monate gültig für den AG. Wenn dieser den Schuldner wieder beschäftigt haben sollte, wäre er zu packen. Und nicht alle AG wissen, dass ein PfÜB länger für ihn gilt und er von sich aus den Gläubiger zu bedienen hat.
Merci für die Antworten!
Frage zu PfÜB (Herausgabe der Lohn/Gehaltsabrechnung..)
24. Oktober 2019
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Frage vom 24. Oktober 2019 | 21:12
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu PfÜB (Herausgabe der Lohn/Gehaltsabrechnung..)
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