Guten Tag
Hab folgendes Anliegen..
Ich bin seit knapp 3 Jahren in der verbraucherinsolvenz und habe ein P konto.
Habe immer alg2 bekommen nun hatte ich im letzten Monat eine Nachzahlung von 970 Euro fürs letzte Jahr da ich letztes Jahr zuwenig immer bekommen habe … Am 20.2 kam mein Lohn da ich neue Arbeit habe und habe jetzt knapp250 Euro überschritten also ist gesperrt denke kann ab dem 1.3 da ran ..
So nun dfolgendes Problem angenommen habe diese 250 Euro ab dem 1.3 zur Verfügung und am 20.3 kommt der Lohn von knapp 2000 Euro kann ja dann nur 900 abheben ist der Rest bis 1.4 gesperrt oder weg und am 20.4 bekomme ich dann nochmal 1000 Euro… Wie verhält sich das kann ich auf all die Gelder zugreifen ? LG
Freibetrag überschritten inso und pkonto
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatIch bin seit knapp 3 Jahren in der verbraucherinsolvenz und habe ein P konto. :
Warum hat man ein P-Konto wenn man schon in der Inso ist? Sollte man abschaffen.
ZitatSo nun dfolgendes Problem :
Was ist denn mit deinem Treuhänder vereinbart? Wie wird der pfändbare Betrag errechnet und wie wird er abgeführt?
Zitatkann ja dann nur 900 abheben ist der Rest bis 1.4 gesperrt oder weg :
Da stellt sich eben die Frage warum man ein P-Konto hat, wenn man seit 3 Jahren in der Inso ist.
gruß charly
Weil ich das auch machen musste von der schuldnerberatung damals ...
Das weiss ich nicht ich glaube gar nichts
Kann ich das irgendwo sehen in den Unterlagen?
Hatte vor 2 Jahren mal den freibetrag überschritten und es war bis zum 1. Gesperrt seitdem hatte ich das nicht und auch nicht ein so gut bezahlten Job
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Es ist sehr wohl richtig dass man ein P Konto hat, auch in der Inso.
Bei Nachzahlungen besteht die Möglichkeit, dass der Pfändungsfreibetrag für den Februar, oder je nach dem wann die Nachzahlung kam, beantragen kann. Dazu muss man zum InsO Gericht. Die Schuldnerberatungen sind dafür nicht mehr zuständig, da ich davon ausgehe, dass die JobCenternachzahlung mehrere Monate betrifft.
Wieso gesperrt? Ein P-Konto heißt doch nicht, dass man nicht mehr als den Pfändungsfreibetrag drauf haben darf. Sie können da drauf haben so viel wie Sie wollen, solange das Konto nicht gepfändet ist. Und darüber können Sie dann verfügen, in Ihrem Fall, muss das Geld halt überwiesen werden an den Insolvenzverwalter.
Moin,
bei mir war es damals so gewesen:
Es kam Weihnachtsgeld während der Insolvenz aufs Konto,also gemeinsam mit dem Gehalt dies steht mir ja Anteilig zu.
Die Bank weigerte sich mehr als den festgesetzten Sockelbetrag auszuzahlen, und Gab nur die ca. rund 1200€ frei.
Ein Anruf bei der Insolvenzverwaltung brachte Klarheit.
Ich sollte die Freigabe des Sockelbetrages schriftlich an die Insolvenzverwaltung stellen, danach hat die Bank den Betrag auch freigegeben.
Das P-Konto war Pflicht laut Insovlenzverwalterin.
Mein Bank hat mich nach Eröffnung der Insolvenz direkt rausgeworfen, und ich musste mir ein neues Konto suchen, nachdem die Banken gehört Privatinsolvenz lief das Gespräch nicht mehr so gut, und ich durfte die Filale verlassen, selbst der Verweis aus Eröffnung eines Basiskontos war dann nicht mehr so einfach...
Ich habe von Anfang an gleich gesagt, da ist was .. aber egal anderes Thema^^.
Bis zum Ende der Insolvenz (Phase 1) konnte ich mehr als über den Freibetrag verfügen der während der Insolvenz festgelegt ist, auch vor der WVP.
Als Beispiel:
Auf der monatlichen Abrechnung wurden vom Arbeitgeber 2000€ errechnet, davon erhielt die Verwalterin ca. 500€ und 1500€ wurden überwiesen, und ich konnte komplett über den Rest verfügen.
Den Tipp auf Freigabe des Sockelbetrages gab die Assistentin der Vewalterin, diesen hätte sie mir eigentlich gar nicht nennen dürfen.
Das Gehalt ist bei mir unterschiedlich gewesen Monat für Monat, viele Zulagen die unpfändbar oder nur teilweise Pfändbar waren..
Und wenn Du 3 Jahre in der Insolvenz bist, müsstes Du ja nun in der Wohlverhaltensphase sein, da brauchst du das P-Konto nicht, es sei denn du hast neue Pfändungen zu befürchten aufgrund von neuen Schulden.
Nachdem ich vom Gericht den Beschluss bekommen habe zur Aufhebung des Verfahrens kam nochmal ein Brief von der Insolvenzverwaltung mit einer Prognose zur Ende der Insovlenz , und dem Satz:
Ich soll mich mit der Bank in Verbindung setzen wie die P-Konto Vereinbarung aufgelöst wird, die Verwalterin wird dies gegenüber der Bank nicht erklären, das dies nicht mehr nötig ist.
Die Auflösung des P-Kontos erfolgt durch Vorlage des Beschlusses.
-- Editiert von Gönnjamin am 23.02.2020 00:49
-- Editiert von Gönnjamin am 23.02.2020 00:50
Während der Inso sind alles pfändbares Einkommen und alles Vermögen zu Gunsten der Gläubiger zur InsoMasse zu ziehen. Wenn kein P Konto vorhanden, ist das gesamte Guthaben pfändbar und somit InsoMasse. Das. P Konto stellt sicher dass der Pfandfreibetrag auf dem Konto verbleibt.
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