Hallo,
ich habe einem "Freund" 500 Euro geliehen. Einen unterschriebenen Schuldschein habe ich. Es wurde Ratenzahlung jeweils zum ersten des Monats vereinbart. Am 01.03. waren die ersten 50€ fällig. Nach mehrmaliger Aufforderung und Ausreden seinerseits kam er am 16.03. und hat mir das Geld gebracht. Nachdem es im April wieder so anfing und ich befürchtete, dass er von hier wegzieht, habe ich ihm das Angebot gemacht, dass er mir 400€ sofort gibt und wir quitt sind. Er meinte, dass er in den nächsten Tagen die kompletten 450€ von seinen Eltern bekommt und mir gerne alles geben will. Das Geld hat er angeblich letztes Wochenende bekommen. Angeblich hatte er die ganze Woche über keine Zeit, wollte es mir aber spätestens freitags (gestern) bringen. Als ich um 20 Uhr mal fragte, wann er kommt, kam nur ich bekomme mein Geld schon und soll ruhig bleiben. Ich denke, ich bin lange genug ruhig geblieben. Es ist immerhin schon der 25.
Ich habe den ganzen Verlauf per whatsapp.
Da ich immer noch befürchte, dass er für mich unbekannt verzieht und ich zusätzlich auch noch erfahren habe, dass er schon wegen Betrug im offenen Vollzug saß und seine Bewährung erst im Januar 2015 abgelaufen ist, denke ich er will mich hinhalten, bis ich entweder aufgebe oder ihn nicht mehr finde. Noch weiß ich auch, wo er arbeitet.
Nun meine Frage... Wie gehe ich vor? Muss ich eine erneute Frist setzen? Soll ich zu einem Anwalt? Wie sieht es aus mit einer Anzeige?
Es geht mir nicht um Rache. Ich denke, meine Geduld und Freundschaft wurde genug ausgenutzt. Auch wenn ich das Geld abschreiben kann, denke ich so Menschen machen das immer wieder und da darf man sie nicht "gewinnen" lassen. Wenn ich weiß, welche Möglichkeiten ich habe, kann ich ihn vielleicht auch dadurch etwas unter Druck setzen.
Freund zahlt nicht / Schuldschein
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Noch ist der Freund lediglich mit 50 Euro im Verzug. Hierfür lässt sich grds. ein Mahnbescheid (Zusatzkosten!) beantragen, oder auch ein Anwalt (ebenfalls zusatzkosten) einschalten. Die Kosten für beides muss der Gläubiger verauslagen hat aber einen Erstattungsanspruch gegen den Schuldner.
Eine Anzeige ist auch möglich. Diese bringt jedoch nicht unbedingt Geld (außer er zahlt dann, um besser dazustehen).
Wie gehe ich vor? Vor allem schnell - noch haben Sie eine Adresse von ihm. Ohne die sieht es nämlich böse aus. Von den 2 Varianten, die Mahnman vorschlug, würde ich zum gerichtlichen Mahnverfahren raten - die Kosten sind überschaubar.
-- Editiert von muemmel am 25.04.2015 15:10
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