Hallo zusammen
Ich habe da mal eine Frag zu den GV-Kosten.
Es wurde einige Male die GEZ-Gebühr nicht bezahlt, so dass es die GEZ dem GV zur Einziehung übergeben hat. Im Brief vom GV war dann erstmal nur eine Gesamtsumme angegeben, woraufhin eine Anfrage bzgl der Aufteilung (Forderung GEZ und GV-Gebühr) erfolgte, welche auch ausgestellt wurde.
Bei den Gebühren wurden jetzt Kosten angegeben, die der GV nicht erbracht hat. Es wurden Kosten für eine persönliche Übergabe des Schreibens, sowie die entsprechende km-Pauschale darus zu meiner Wohnung. Im Gesetz unter Pkt KV100 und KV711 steht jedoch, dass diese Tätigkeiten der GV persönlich ausführen muss. Den Brief hat jedoch meine Nachbarin auf dem Nachhauseweg mitgebracht und in meinem Briefkasten besteckt, wo es wohl schon Datenschutzrechtliche Probleme gibt.
Wie ist hier die Rechtslage? Müssen nicht persönlich erbrachte Leistungen bezahlt werden, obwohl sie von Dritten erbracht wurden?
-- Editiert von Moderator am 23.06.2020 22:28
-- Thema wurde verschoben am 23.06.2020 22:28
Gebühr Gerichtsvollzieher
23. Juni 2020
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Frage vom 23. Juni 2020 | 18:40
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 3x hilfreich)
Gebühr Gerichtsvollzieher
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#1
Antwort vom 23. Juni 2020 | 23:56
Von
Status: Lehrling (1591 Beiträge, 976x hilfreich)
Versteh ich nicht. Woher wusste denn deine Nachbarin, dass und wo ein Brief für dich liegt?
Persönliche Zustellung heisst übrigens nicht, dass der GV dir was auch immer persönlich ins Händchen geben muss. Persönlich zugestellt ist auch dann, wenn er z.B. bei dir war, keiner da und er das Dokument in den Briefkasten gelegt hat.
Was für einen Auftrag hatte der GV denn?
Pfändung , Abgabe der Vermögensauskunft oder was?
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