A hat eine Forderung gegenüber B und B hat ebenfalls eine Forderung gegen A. Beider Forderungen sind mittels Mahn- und Vollstreckungsbescheid tituliert worden. B hat nun Klage gegen die Vollstreckung erhoben und aufgrund falscher Behauptungen hat das Gericht die Vollstreckung der titulierten Forderung des A per einstweilige Verfügung eingestellt und Gerichtstermin ist erst in einigen Monaten. B hingegen betreibt weiterhin die Vollstreckung seiner Forderung, welche zweifellos berechtigt ist. A kann nur dann seine Forderung realisieren, wenn er eine Verrechnung mit der gegnerischen Forderung erreicht.
Problem: Gelingt es B seine Forderung mittels Vollstreckung zu realisieren, ist das Geld weg, da dieser mittellos ist und A dann später, wenn die einstweilige Verfügung aufgehoben wird, seine Forderung wohl niemals mehr realisieren kann, nachdem B mittellos ist. (Sowohl die Forderungen von A als auch die von B sind jeweils berechtigt.)
Welche Möglichkeiten hat A?
Gegenseitige Forderungen verrechnen
30. August 2020
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Frage vom 30. August 2020 | 18:10
Von
Status: Schüler (174 Beiträge, 28x hilfreich)
Gegenseitige Forderungen verrechnen
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#1
Antwort vom 30. August 2020 | 20:00
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Wenn nur die Vollstreckung durch die Verfügung gestoppt wurde, kann man gleichwohl doch noch immer gegen die eigne Forderung aufrechnen.
Berry
#2
Antwort vom 30. August 2020 | 23:03
Von
Status: Schüler (174 Beiträge, 28x hilfreich)
Wäre es auch möglich und aussichtsreich im Zivilverfahren zu beantragen, dass dem Gegner auferlegt wird, bis zur rechtskräftigen Entscheidung, auch die Vollstreckung der eigenen Forderung einzustellen?
Und jetzt?
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