Moinsen,
Folgendes, ich war unterhaltspflichtig, Unterhaltsvorschuß wurde bis 2002 bezahlt und es entstanden Rückstände von 7000,-€.
Diese Rückstände bei der Unterhaltsvorschußkasse konnte ich nie zurückzahlen da der laufende Kindesunterhalt gezahlt werden musste und als Pflegehelfer in der Altenpflege verdient man nicht soviel das man da Rückstände abzahlen kann.
2014 begann ich die Ausbildung zum Altenpfleger und seit 2018 examinierte Fachkraft. Während der Ausbildung war eine Rückzahlung auch nicht möglich da ich von ALG2 lebte.
Da ich dann auch endlich mal so etwas wie "Geld" verdiente begann ich damit Schulden ab zu bauen, der Unterhaltsvorscvhußkasse bot ich 150,- monatlich an da ich auch noch andere Rückstände zu begleichen habe (Insgesamt etwa 20.000,- €)
Nunja, jetzt kam eine Gehalts und Kontopfändung, man legte meinen Selbstbehalt auf 1050,-€ fest da es sich ja um "Unterhaltsansprüche" handelte und dort die üblichen Freigrenzen nicht gelten.
Aber...das Kind bekommt davon rein gar nichts sondern , in dem Fall, das Land Berlin weil es sich umUnterhaltsvorschuß handelt welches der Kindesmutter bis 2002 gezahlt worden ist.
Das Kind an sich ist mittlerweile seit Jahren volljährig und selber Mutter
Mit Einhaltung der "normalen" Freigrenzen wäre es schon schwer gewesen, mein Nettogehalt beträgt etwa 1700,- bis 1900,- mtl ...aber hätte ich schon geschafft.
Bei 1050,- ist es mir noch nicht einmal möglich mir eine Monatskarte zu kaufen, meine festen Fixkosten liegen bei etwa 750,- komplett.
Jetzt frage ich mich natürlich ob dieses rechtens ist.
Rein rechnerisch wäre es für mich sinniger die Arbeit (welche ich übrigens sehr gerne machen, sonst hätte ich mir nach 25 Jahren als Pflegehelfer nicht noch die Ausbildung ans Bein gebunden) an den Nagel zu hängen um in den ALG2 Bezug zu rutschen.
Durch diese niedrige Pfändungsfreigrenze bin ich nicht mehr in der Lage andere Verpflichtungen zu bezahlen und es werden sich weitere Löcher auftun, Stromnachzahlungh steht auch noch ins Haus und dann wohl auch eine Strom und Gassperre.
Was ist da zu tun?...oder kann man da gar nichts tun?
Gehaltspfändung bei Unterhaltsvorschuß
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat: "Nunja, jetzt kam eine Gehalts und Kontopfändung, man legte meinen Selbstbehalt auf 1050,-€ fest da es sich ja um "Unterhaltsansprüche" handelte und dort die üblichen Freigrenzen nicht gelten."
Das kann nicht sein es handelt sich um ältere Rückstände und da gilt die normale Pfändungsfreigrenze! Siehe dazu 850 d Abs 1 zpo.
Strafanzeigen ?
Vollstreckungsabwehrklage bzw. Erinnerung einlegen.
Hi,
Ja, ich war auch etwas verwundert aber das Vollstreckungsgericht hat das wohl so einfach durchgewunken.
Es wurde sogar festgelegt das bei meinem P-Konto dieselbe niedrige Freigrenze gelten soll.
Im Vollstreckungsbescheid steht allerdings auch das es sich um Unterhaltsvorschuß handelt welcher von 1996- 2002 gezahlt worden ist.
Insgesamt war es ein sehr großer Rundumschlag, waren sogar Konten aufgezählt welche seit Jahren nicht mehr existieren, keine Ahnung wie man darauf kommt.
Allerdings sollte man evtl erwähnen das die Sachbearbeiterin eine Freundin der Kindesmutter ist und das Kind selber im gleichen Bezirksamt die Ausbildung absolvierte und nun dort auch arbeitet.
Mir kommt es bisserl so vor als ob es eine "persönliche Sache" ist mit gesetzlicher Rückendeckung.
Ich hatte vor da am Montag erstmal an zu rufen um zu fragen was das überhaupt soll und warum man auf meine Angebote nicht reagierte.
Mein Chef ist da extrem entgegenkommend, der hilft mir da dann auch wo er kann.
Was wären dann also die ersten Schritte welche ich zu gehen habe?...den Monat jetzt habe ich schon unter Verlust gebucht aber einen 2. Monat halte ich nicht durch.
Schulden will ich natürlich abtragen,..aber ganz sicher nicht SO!
Danke für die Hilfestellung hier.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Du musst alles überprüfen ! Bei dir könnte auch Verwirkung in betracht kommen...Als allererstes machst Du eine Vollstreckugsabwehrklage/Erinnerung die Rechtsantragsatelle an deinem AG hilft dir dabei. Dabei beziehst Du dich auf
Zitat: " Für die Pfändung wegen der Rückstände, die länger als ein Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig geworden sind, gelten die Vorschriften dieses Absatzes insoweit nicht, als nach Lage der Verhältnisse nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen hat."
Sollte klappen !
Lg
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten