Geld auf P-Konto trotz Beschluss vom Amtsgericht an Gläubiger überwiesen

3. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
skyandsand1315
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Geld auf P-Konto trotz Beschluss vom Amtsgericht an Gläubiger überwiesen

Hallo,

im August und September habe ich zum Lohn Urlaubsgeld dazu bekommen. Hierfür habe ich zwei separate Anträge auf einmalige Erhöhung der Pfändungsfreigrenze beim örtlichen Amtsgericht eingereicht und diese auch beide bewilligt bekommen. Für beide „Verfahren" habe ich gesondert vorher einen Sperrbeschluss über das Geld über der Freigrenze bekommen - also keine Auszahlung an Gläubiger oder mich, bis der Beschluss kommt - und diese natürlich auch bei der Sparkasse eingereicht. Nach Abwarten von Beschwerdefristen usw. wurde mir das Geld für den Monat August nun Ende Oktober freigegeben. Auf die Freigabe des Geldes für September muss ich also wohl noch einen Monat warten, was auch kein Problem für mich ist.
Allerdings hat die Sparkasse trotz vorliegender Beschlüsse heute einfach über 300€ in denen das restliche Urlaubsgeld enthalten ist an den Gläubiger überwiesen.
Anruf ist natürlich schon getätigt, „wir melden uns".
Hinzu kommt jetzt allerdings noch, dass ich mich seit 12.10. offiziell in der Privatinsolvenz befinde, ergo ja überhaupt gar nichts an Gläubiger ausgeschüttet werden darf, damit keiner bevorteilt wird - oder befinde ich mich hier auf dem Holzweg?
An wen wende ich mich hier am besten? Zu dem bestimmten Insolvenzverwalter hatte ich bisher noch keinen Kontakt, da alles noch recht frisch ist. Ist das Amtsgericht der korrekte Ansprechpartner? Ich bin hier leider etwas verwirrt und auch aufgebracht über die Vorgehensweise der Sparkasse. Natürlich warte ich auch ab, was die Angestellten der Sparkasse mir dann sagen, ich möchte nur wissen, was im Fall des Falles die richtige Vorgehensweise ist. Danke schon mal.

-- Editiert von skyandsand1315 am 03.11.2020 15:09

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4604 Beiträge, 554x hilfreich)

Evtl. lag der Beschluss der Bank ja noch nicht vor, darauf hinweisen und darauf bestehen, dass zukünftige Ausschüttungen erst wieder vorgenommen werden, wenn der zuviel überwiesene Betrag ausgeglichen ist.

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