Geld zurückfordern mit Mahnbescheid

22. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb392191-90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Geld zurückfordern mit Mahnbescheid

Hallo,

ich habe einem Freund 1000 € geliehen und diese mit einem Mahnbescheid eingefordert.
Diesen hat er auch erhalten und möchte mir die Summe in Raten zurückzahlen. Ich möchte die Summe allerdings komplett in einer Summe bekommen, kann ich seinen Vorschlag daher verweigern?
Nächste Frage: er hat mir erzählt, dass er einen Unfall hatte und 4900€ bekommen hat , um sich ein Auto zu kaufen , damit er mobil sein kann. Dieses Auto hat er sich auch gekauft.
Ich finde das ziemlich unverschämt von ihm. Kann ich denn das Auto pfänden lassen, da er mir doch in erster Linie meine Schulden zurückzahlen muss oder?
Im Voraus bedanke ich mich für eure hilfreichen Antworten.



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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du bist nicht verpflichtet, eine Ratenzahlung zu akzeptieren. Aber wo nichts ist...

Wenn er auf das Auto angewiesen ist, wird es schwierig ihm da etwas zu pfänden.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb392191-90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber besteht eine Chance es zu pfänden?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Grundsätzlich kann der Gerichtsvollzieher es pfänden und verwerten wobei das sehr teuer ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie gesagt: Mit der Einschränkung: Wenn er zwingend darauf angewiesen ist...
Ggf. käme dann aber eine Austauschpfändung in Betracht.

Die Kosten für den GV muss du vorstrecken. Wie man da am besten vorgeht, kommt immer auf den Fall drauf an. Wenn er 200€ raten oder ähnliches anbietet, also bis bei 6 Monaten bleibt mit der Tilgung und das auch einhält, wird es schwer, das auszuschlagen. Schickst du einen GV los, hat der etwas Spielraum und eine solche Ratenzahlung bis zu 6 Monate Laufzeit kann er dann schon einmal mit dem Schuldner vereinbaren...

Wenn es ein (eh) Freund ist, hast du doch etwas Übersicht. Hat er Arbeit? Verdient er genug, dass er über der Pfändungfreigrenze liegt? Hat er weitere Schulden? Dann könnte eine Gehaltspfändung/ Kontopfändung vielleicht am fruchtbarsten sein. Kostet nicht so viel und ist auch relativ wenig Aufwand.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 22.06.2014 11:19

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb392191-90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Was kostet eine kontopfändung denn?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

IMHO fürs Gericht: 15€
bis zu 30€ für die Zustellung durch den GV.

Man sollte die Kontonummer kennen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
IMHO fürs Gericht: 15€


Hat sich erhöht - kostet jetzt 20,-- € (Nr. 2111 Anl. 1 zum GKG)

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb392191-90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich kenne nur die Bank wo er ein Konto hat aber nicht die genaue Kontonummer. Kann ich auch so das Konto pfänden lassen?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Ich kenne nur die Bank wo er ein Konto hat aber nicht die genaue Kontonummer. Kann ich auch so das Konto pfänden lassen?


Ja



Kennen Sie auch den AG und/oder VM?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb392191-90
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Er wurde gekündigt und hat auch noch kein Arbeitslosengeld beantragt.
Ich habe echt Pech.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

wieso? Ist doch gut, dann ist er ja nicht auf das Auto angewiesen und es dürfte pfändbar sein.

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