Gerichstvollzieher will nochmal Geld obwohl abgezahlt.

16. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
mittendrin
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichstvollzieher will nochmal Geld obwohl abgezahlt.

Hallo,
ich habe etwas auf Raten beim Gerichtsvollzieher zahlen dürfen.
Die Gesamtsummer war laut Schreiben vom GV 266,15 € inkl. seiner Kosten.
Ich habe diese Summe nun abgezahlt wie folgt:
Mai 66,15 €
Juni 50,- €
Juli 50,- €
August 65,- €
September 35,- €

Der GV will allerdings nochmal knapp 57 €.
Er meint dass die Zinsen ja weiterlaufen und es ist auch nochmal eine Gebühr von ihm darin enthalten.
Ich bat ihn per Mail mir genau aufzuschlüsseln wieso dieser Betrag von knapp 57 € jetzt nochmal zu zahlen wär.
Er meinte eben weil die Zinsen weiterlaufen.Da aber zu dem Zeitpunkt als ich ihn anschrieb(20.09.18) die Septemberrate noch nicht bei ihm eingegangen ist,wollte er mir nochmal bescheid geben sobald er die Septemberrate verbucht hat.Dies teilte er mir am 21.09.18 mit.
Heute kam nun eine weitere Vollstreckungsankündigung mit dem Restbetrag worin zusätzlich noch seine Gebühren enthalten sind. Nun möchte der GV knapp 76 €.
Obwohl er mir per Mail mitteilte,dass er sich nochmal melden wird,sobald die Septemberrate eingegangen ist,hat er dies nicht getan.
Kann ich mich gegen diese Art und Weise wehren?
Wenn ja .. wie ?


-- Editiert von mittendrin am 16.10.2018 15:02

-- Editiert von mittendrin am 16.10.2018 15:03

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Also dass er 2 x die Gebühr für den gleichen Auftrag nimmt ist eher unwahrscheinlich, auch für Zinsen ist es zuviel, wie sieht denn die Abrechnung des GV aus?

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#2
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Dass der GVZ sagt, dass die Zinsen weiterlaufen ist natürlich grds. richtig. Jedoch erscheint der Betrag recht hoch, was auch für evtl. Gebühren gilt und in Anbetracht dessen, dass man auf Grund der Vollstreckung immer zuerst auf die Kosten, dann auf Zinsen, und zum Schluss auf die Hauptforderung zahlt.

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Die Zinsen machen bei dem Betrag kaum was aus. Der GV nimmt aber grundsätzlich auch eine Gebühr für das Weiterleiten des Geldes an den Gläubiger. Das sind m.W. 4,00 € pro Rate.

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#4
 Von 
mittendrin
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es eigentlich nur darum,dass der GV mir eine Gesamtsumme von 266,15 € nannte inkl. seiner Kosten.
Ich zahlte das in Raten ab und als ich die letzte Rate von 35 Euro überwies,sollte es doch eigentlich damit abgeschlossen sein.
Dann kam wieder ne Endrate und wieder mit seinen 4,80 € GV-Kosten.
Das wollte ich genau wissen warum nun wieder was gezahlt werden muss,obwohl ich die 266,15 € getilgt hab.
Er meinte er meldet sich sobald die Septemberrate bei ihm eingegangen ist.
Bisher wartete ich auf seine Rückmeldung,welche nicht kam.
Es kam dagegen eine weitere Vollstreckung mit der Begründung ich hätte die Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten.Deshalb hat er die Endsumme plus nochmals jetzt über 20 € seine GV-Gebühr angemahnt.
Find ich aber mega dreist,weil er mir eigentlich nur die Endrate nach Verbuchung der Septemberrate mitteilen wollte,was er nie tat.
Ein neuer Vollstreckungsauftrag ist doch hier eigentlich unnötig.Und dagegen möchte ich mich wehren.
Kann ich da Widerspruch einreichen?

-- Editiert von mittendrin am 17.10.2018 07:55

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nochmal, so kann man das nicht nachhalten. Am besten wäre es, wenn Sie die Rechnung hier mal eintippen würden. Die erneuten 20 EUR wären ja dann die Gebühren für die Überweisung der Raten (5 x 4 EUR =20 EUR)

Dass nochmals vollstreckt wurde deutet darauf hin, dass der GV Ihnen schon vorher mal geschrieben hat und nachgefragt hat wo der Rest bleibt oder?

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von mittendrin):
Mir geht es eigentlich nur darum,dass der GV mir eine Gesamtsumme von 266,15 € nannte inkl. seiner Kosten.



Das war der Stand vor einigen Monaten. Wäre der Betrag damals sofort gezahlt worden, wäre die Geschichte zu Ende.

Es wurde aber nicht in einer Summe gezahlt, folglich erhöhte sich die Forderung um Zinsen und weitere Kosten, verringerte sich aber auch um die Summe der von dir veranlassten Ratenzahlungen.

Zitat (von mittendrin):
Deshalb hat er die Endsumme plus nochmals jetzt über 20 € seine GV-Gebühr angemahnt.
Das klingt wenig glaubhaft, vermutlich hast Du was falsch verstanden.

Aber man kann den GV während seiner Sprechzeit ja fragen, wieviel er denn aktuell noch möchte.

Zitat (von mittendrin):
Find ich aber mega dreist,weil er mir eigentlich nur die Endrate nach Verbuchung der Septemberrate mitteilen wollte,was er nie tat.
Vielleicht hat er versucht Dich zu erreichen, oder er hat es schlichtweg vergessen. Du hättest nachfragen können.

Berry

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#7
 Von 
mittendrin
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

>Deshalb hat er die Endsumme plus nochmals jetzt über 20 € seine GV-Gebühr angemahnt.<

Zitat:

Das klingt wenig glaubhaft, vermutlich hast Du was falsch verstanden.


Nein denn als er mir die Endsumme nicht nannte,weil er sich ja nicht meldete,kam gestern eine erneute Vollstreckung mit zusätzlich genau 20,25 € GV-Kosten.

Forderung wäre noch 57,53 € und dazu noch 20,25 € GV.

Ich hatte ihm am 20.9. geschrieben und er am 21.9. geantwortet,dass er sich nochmal meldet und mir die Endsumme abzüglich meiner letzten Rate(die noch nicht bei ihm verbucht wurde)mitteilt.
Es kam keine Mitteilung sondern jetzt ne neue Vollstreckung.

Der GV ist einer der Termine ausmacht und sie nicht wahrnimmt.
Er ist auch sehr schwer telefonisch zu erreichen. Und schreibt man ihm ne Mail,dann kommt automatisch dass die Beantwortung der Mail bis zu 3 Tage dauern kann.

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#8
 Von 
mittendrin
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Nochmal, so kann man das nicht nachhalten. Am besten wäre es, wenn Sie die Rechnung hier mal eintippen würden. Die erneuten 20 EUR wären ja dann die Gebühren für die Überweisung der Raten (5 x 4 EUR =20 EUR)

Dass nochmals vollstreckt wurde deutet darauf hin, dass der GV Ihnen schon vorher mal geschrieben hat und nachgefragt hat wo der Rest bleibt oder?


Also:
es waren 266,15 € inkl. 16,15 € GV-Kosten.
Ich bot an das mit 50 Euro Raten abzuzahlen. Und sollte aber anfangs die ersten 50 € UND die GV-Kosten zahlen.
Als erste Rate war 66,15 €,dann 2. Rate 50€ , 3.Rate 50€, 4.Rate 65 € und die letzteRate (meiner Meinung nach ,weil auch nichts sonst im Schreiben aufgelistet wurde an Mehrkosten) 35 €.
Dann kam ein Schreiben vom GV:
So nun ist es soweit die letzte Rate ist zu zahlen 51,30 € plus 4,80 € GV-Kosten ergibt zusammen 56,10 €.

Und da ich das erklärt haben wollte schrieb ich ihn an.Da teilte er mir auch mit dass die letzte Rate 35€ noch nicht bei ihm einging und sobald er sie hat,meldet er sich um mir die Endsumme zu nennen.

Aber anstatt der Endsumme,kam eine erneute Vollstreckung mit 51,30 € plus 20,25 €.

Und das find ich dreist.Denn es stand nie außer Frage dass ich die Endrate zahle.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

So ... wie hoch war denn die Hauptforderung? Was für eine Art Titel ist es? (Mahnbescheid, Urteil, Kostenfestsetzungsbeschluss?)

Gab es schon vorher Vollstreckungsmaßnahmen?

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#10
 Von 
mittendrin
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
So ... wie hoch war denn die Hauptforderung? Was für eine Art Titel ist es? (Mahnbescheid, Urteil, Kostenfestsetzungsbeschluss?)
Die Hauptforderung war damals 115 Euro € nach Mahnbescheid.
Dann Forderungsmanagement Firma Tech Inkasso dann waren es 250 €.
Und nach GV 266,15 €.


Gab es schon vorher Vollstreckungsmaßnahmen?


Nein das vom GV wo ich mit dem Ratenzahlung ausmachte,war die erste Vollstreckung.
Und jetzt auf die Endrate die zweite Vollstreckung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Und welcher Art war der Titel und wie hoch die darin aufgeführte Forderung?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du die Aussagen, dass die 57€ die Zinsen wären, schriftlich? Auch die Aussage, dass er sich nochmal melden würde, wenn die September-Rate eingehen würde?

Wenn ja, könnte man IMHO Vollstreckungserinnerung einlegen. Denn unabhängig von meinen Vorrednern (Ja, die GV nehmen solch eine Ratengebühr durchaus), ist das Vorgehen des GV so nicht in Ordnung. Wenn er dir eine Stundung gewährt zur genaueren Prüfung und korrekten Verrechnung, dann hat er sich danach auch zu melden und dir den korrekten Restbetrag zu benennen.

Zumal das hier rechnerisch wohl wirklich nur Sinn ergibt, wenn der GV die September-Rate immer noch nicht verrechnet hat. Und das wäre natürlich auch absurd. Ebenso wie die erneuten Vollstreckungskosten. Der Ball lag quasi beim GV und wenn der seine Hausaufgaben nicht macht, du aber grundsätzlich zahlungsbereit bist, ist die erneute Vollstreckung unsinnig und die Gebühr (für diese Vollstreckung) nicht von dir zu bezahlen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#13
 Von 
mittendrin
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Bezgl. Ihrer Mail teile ich mit, dass der VAK TErmin aufgehoben wird. Ich muss mich für meinen Fehler
entschuldigen.
Es sind bis zum 15.11.2018 zu zahlen = 21,21 €(Forderung: 16,41 €+ GV-Kosten: 4,80 €

Das ist richtig.
Ich hatte ihn nochmals angeschrieben und er hat eingelenkt wie man sieht.
Danke für Eure Hilfe
:-)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

OK, Menschen machen halt mal Fehler und sie dann zuzugeben, zeugt auch von Größe. Nun aber sofort überweisen. Rechnerisch ergibt das Sinn, wenige Cent Zinsen und die GV-gebühr für die Raten.

Und dann direkt den GV anschreiben, dass du gerne den Original-Titel hättest.

-- Editiert von mepeisen am 20.10.2018 09:48

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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