Bei Zwangsvollstreckung durch GV entsteht nur GV Kosten,
Bei Kontopfändung entsteht neben GV- zusätzlich Gerichtskosten.
Weshalb ?
Gerichtskosten - Vollstreckung /Kontopfändung
4. Januar 2009
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Frage vom 4. Januar 2009 | 14:13
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Gerichtskosten - Vollstreckung /Kontopfändung
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2009 | 21:43
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Weil der Gerichtsvollzieher vom Gläubiger direkt beauftragt wird. Zur normalen Zwangsvollstreckung ist kein entsprechender Beschluss nötig.
Für die Kontopfändung/Gehaltspfändung etc. ist der Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses notwendig. Und für diese Handlung werden die entsprechenden Gebühren verlangt.
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