hallo habe da mal eine Frage, mein Partner hat Schulden und es kündigt sich demnächst Besuch vom GV an. In unseren Wohnung befinden sich nur Gegenstände die nachweislich mir gehören, darf er diese Pfänden? Bringt es was den Mietvertrag auf mich allein umschreiben zu lassen? Danke
Gerichtsvollzieher - Bringt es was den Mietvertrag auf mich allein umschreiben zu lassen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



--- editiert vom Admin
Die allerwichtigste Frage:
Sind Sie verheiratet? – Das wäre schlecht.
Sind Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft? – Das wäre gut.
Grundsätzlich gilt:
Der Gerichtsvollzieher kann Sachen pfänden, die sich im Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners befinden. Bei Eheleuten und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz wird zu Gunsten der Gläubiger vermutet, dass sich die Sachen im Alleingewahrsam und Eigentum des jeweiligen Schuldners befinden; § 739 ZPO
und § 1362 BGB
. Der Gerichtsvollzieher soll und darf keine Überlegungen zu den Eigentumsverhältnissen anstellen. Ganz ausnahmsweise muss der Gerichtsvollzieher auf die Pfändung verzichten, wenn die Eigentumsverhältnisse vor Ort klar und eindeutig nachprüfbar sind (Rechnung auf den Namen des anderen Ehegatten vorhanden) oder sich die Eigentumsverhältnisse aus der Natur der Pfandsache ergeben (goldene Krawattennadel = Ehemann); da kommt es aber auf die Umstände des Einzelfalls an.
Bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft prüft der Gerichtsvollzieher ebenfalls den Gewahrsam, ABER hat der jeweils andere Partner ebenfalls Gewahrsam (=Mitgewahrsam), dann hindert dies die Pfändung. Eine sinngemäße Anwendung der für Eheleute geltenden Vorschriften hat der BGH mehrfach abgelehnt, u.a. auch, weil dem Gerichtsvollzieher – zu recht – nicht zugemutet werden kann, zu prüfen, ob es sich um eine „echte“ eheähnliche Lebensgemeinschaft handelt (oder nur um eine WG, gute Freundschaft; eine ehemalige eheähnliche Gemeinschaft etc.)
Zum Gewahrsam:
Gewahrsam ist das tatsächliche Herrschaftsverhältnis an einer Sache. Auch der Dieb, der eine Sache in die Manteltasche steckt, hat Gewahrsam. Auf rechtliche Überlegungen (Mietvertrag) kommt es nicht an.
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