Hallo zusammen,
nehmen wir an ein Harzt 4 Bezieher spart aus seinem Regelsatz heraus Geld. Zum Zeitpunkt des eintreffens des GV beträgt der Betrag um die 500 €. Das Geld liegt nicht zu Hause sondern befindet sich auf einem ewallet Konto wie Skrill oder Kalixa etc...
Die betreffende Person macht selbstverständlich wahrheitsgemäße Angaben bei der Vermögensauskunft und gibt den Betrag, den Namen des Kontos an und händigt die Prepaid Kreditkarte aus. Es werden aber keinerlei Daten herausgegeben was den direkten Zugriff für den Gerichtsvollzierher auf das Konto bzw das Geld ermöglicht kein Login, Passwort oder die Pin der Karte. Falls es richtig gemacht wurde sind auch alle Daten auf dem PC und Handy unwiderruflich gelöscht.
Ganz kurz und sachlich die Person möchte das Geld nicht an den GV herausgeben sondern selbst entscheiden für welchen Gläubiger es verwendet wird.
Wie sieht hier die Rechtslage bezüglich der Nachfolgenden Fragen aus?
Macht sich die Person in irgendweiner Form strafbar wenn sie wie beschrieben vorgeht?
Ist es möglich wenn ja in welcher Form für den GV an dieses Geld zu kommen?
Darf der GV sich Zugriff unter falschem (meinem Namen) zum Konto verschaffen?
Bin ich verpflichtet die dem Konto zugehörige email herauszugeben?
Vielen Dank für die Antworten
-- Editier von WillsWissen2014 am 27.10.2015 10:32
Gerichtsvollzieher Pfändung Ewallet wie Skrill, Kalixa etc...
27. Oktober 2015
Thema abonnieren
Frage vom 27. Oktober 2015 | 10:25
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 44x hilfreich)
Gerichtsvollzieher Pfändung Ewallet wie Skrill, Kalixa etc...
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2015 | 10:33
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2556x hilfreich)
Zitat:die Person möchte das Geld nicht an den GV herausgeben sondern selbst entscheiden für welchen Gläubiger es verwendet wird
So läuft es aber nicht. Das ist eine Straftat nach §288 StGB .
#2
Antwort vom 27. Oktober 2015 | 11:00
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 44x hilfreich)
Hi,
kurz knapp schlecht für mich !!! Trotzdem Danke.
Ist denn das Geld was ich mir aus meinen Harzt 4 Leistungen wegspare überhaupt pfändbar?
Und jetzt?
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