Hallo erstmal.
Ich hätte da mal eine Frage an euch. Am 19.11. kommt bei mir der Gerichtsvollzieher nach Hause. So nun zu meinem Problem: Ich besitze einen Computer der jetzt ca. 2 Jahre alt ist (hat mich ca 250€ gekostet) und einen TFT-Bildschirm der ebenso alt ist. Da mein Fernseher aber defekt ist und ich nicht das Geld habe mir einen neuen Geschweige denn einen Gebrauchten zu kaufen, benutze ich meinen Computer als Fernseher. Was mir am Ende billiger kommt. Derzeit mache ich auch eine Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation und bin im 3. Lehrjahr. Jetzt ist die Frage die mich sehr beunruhigt: Darf er ihn Pfänden oder habe ich Glück und könnte ihn eventuell sogar behalten?
Ich würde mich sehr auf eine Antwort freuen
MfG Chrichton
Gerichtsvollzieher - Pfändung?
10. November 2008
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Frage vom 10. November 2008 | 17:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvollzieher - Pfändung?
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#1
Antwort vom 10. November 2008 | 18:22
Von
Status: Schüler (489 Beiträge, 205x hilfreich)
Den Rechner mit Bildschirm wirst du wohl behalten dürfen.
#2
Antwort vom 10. November 2008 | 18:32
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 996x hilfreich)
Ein Computer kann durchaus dem Pfändungsschutz unterliegen, wenn Sie glaubhaft machen können, daß Sie Ihren Computer anstelle eines Fernsehgerätes, das Sie sich nicht leisten können,. für den persönlichen Gebrauch im Rahmen einer angemessenen, bescheidenen Lebensführung bedürfen; vgl. § 811 Abs.1 ZPO
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#3
Antwort vom 10. November 2008 | 18:58
Von
Status: Bachelor (3726 Beiträge, 1171x hilfreich)
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich der Gerichtsvollzieher auch schon wegen des geringen Wertes kaum für den PC und Bildschirm interessieren; es kaum eine Pfandsache die so schnell veraltet wie ein PC.
Für rechtliche Argumente ist immer noch Zeit, wenn der Gerichtsvollzieher zur Tat - sprich: zur Pfändung - schreiten will.
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