Gerichtsvollzieher - Schuldner wohnt nicht dort

24. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
SuchedieAntwort
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvollzieher - Schuldner wohnt nicht dort

Hallo, angenommen es würde sich folgender Fall ereignen. Mieter (A) begeht eine Mietkürzung, die Vermietung (B) klagt und gewinnt erst einmal einen Vollstreckungsbescheid, der Mieter (A) geht dagegen vor und das Verfahren wird wieder eingesetzt vom Landgericht und dauert noch an! Nun behauptet die Vermietung (B) das Mieter (A) ganz woanders wohnt, nämlich in einer Wohnung die Familienangehörige bewohnen. Mieter (A) ist niemals in dieser Wohnung und hat diese nicht gemietet, auch im Beschluss wird die korrekte Adresse von (A) aufgeführt, nicht die Wohnung der Familie, trotzdem erscheint der Gerichtsvollzieher bei der Familie und fordert eine Pfändung.

1) Darf der Gerichtsvollzieher pfänden, wenn (A) dort nicht wohnhaft ist b.z.w. auch im Beschluss diese Adresse überhaupt nicht angegeben ist.

2) Darf der Gerichtsvollzieher in einer anderen Stadt und Wohnung pfänden, die nachweislich weder im Beschluss genannt wird noch von A bewohnt wird?

3) (A) lebt mit einer Person zusammen, die dauerhaft unter Quarantäne gestellt ist, auch (A) muss diese Regel einhalten, wie verläuft dann eine Pfändung und muss (A) das vorherig dem Gerichtsvollzieher sagen? Immerhin geht es ja um gesundheitlichen Schaden, die Erkrankung ist natürlich beim Gesundheitsamt registriert.

Vielen Dank.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von SuchedieAntwort):
1) Darf der Gerichtsvollzieher pfänden, wenn (A) dort nicht wohnhaft ist b.z.w. auch im Beschluss diese Adresse überhaupt nicht angegeben ist.

Selbstverständlich.



Zitat (von SuchedieAntwort):
2) Darf der Gerichtsvollzieher in einer anderen Stadt und Wohnung pfänden, die nachweislich weder im Beschluss genannt wird noch von A bewohnt wird?

Selbstverständlich.



Zitat (von SuchedieAntwort):
3) (A) lebt mit einer Person zusammen, die dauerhaft unter Quarantäne gestellt ist,

So etwas gibt es in der Form nicht.
Es wäre also erst mal aufzuklären, was da tatsächlich vorliegt.



Zitat (von SuchedieAntwort):
wie verläuft dann eine Pfändung

Erst mal ganz normal.



Zitat (von SuchedieAntwort):
muss (A) das vorherig dem Gerichtsvollzieher sagen?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Nur wenn sich dort Eigentum des A befindet.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Nur wenn sich dort Eigentum des A befindet.

Wie kommt man darauf? Das geben weder Gesetz noch Rechtsprechung her.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 250x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie kommt man darauf? Das geben weder Gesetz noch Rechtsprechung her.


Wo gibt denn Gesetz und Rechtsprechung her, dass in Wohnungen, die der Schuldner nicht bewohnt und in denen sich kein Eigentum des Schuldners befindet, gepfändet werden darf?

@SuchedieAntwort - Du bist in der Wohnung der Verwandten aber nicht gemeldet, oder?

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#5
 Von 
SuchedieAntwort
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich bin dort nicht gemeldet, ich bin unter der Adresse gemeldet, die auch im Beschluss vom Gericht steht und zugestellt wurde.

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von SuchedieAntwort):
1) Darf der Gerichtsvollzieher pfänden, wenn (A) dort nicht wohnhaft ist b.z.w. auch im Beschluss diese Adresse überhaupt nicht angegeben ist.

Er kann auch eine "Taschenpfändung" vornehmen...
Wo der Schulder wohnt oder sich gerade aufhält, ist völlig ohne Belang. Der Vollstreckungstitel richtet sich gegen eine konkrete Person, nicht gegen eine Anschrift.

Zitat:
2) Darf der Gerichtsvollzieher in einer anderen Stadt und Wohnung pfänden, die nachweislich weder im Beschluss genannt wird noch von A bewohnt wird?

Wenn es dort pfändbares Eigentum von A gibt: ja.
Wenn nicht, gibt es dort nichts zu pfänden...

Mal vereinfacht gesagt: in der Wohnung von A wird man unterstellen, daß dort befindliche Dinge Eigentum des A sind. In einer Wohnung, wo A sich nur vorübergehend aufhält, wird man das eher nicht unterstellen. Wohnen in der Wohnung noch andere Personen, wird es für den Gerichtsvollzieher schwierig. Es reicht nämlich erstmal, daß ein anderer Bewohner erklärt: "Dieser 3000€-Fernseher ist meiner!" Sollte A in einem Koffer, auf dem sein Name steht, 50.000 Euro Bargeld aufbewahren, wird der Gerichtsvollzieher das sicherlich erstmal pfänden.

Wenn es unklar ist, wem eine Sache gehört, wird das dann in aller Ruhe geklärt.

Zitat:
3) (A) lebt mit einer Person zusammen, die dauerhaft unter Quarantäne gestellt ist, auch (A) muss diese Regel einhalten, wie verläuft dann eine Pfändung und muss (A) das vorherig dem Gerichtsvollzieher sagen?

Muss er nicht, sollte er aber. Allerdings gelten "Corona-Kontaktbeschränkungen" nicht für Polizei, Feuerwehr, Gerichtsvollzieher usw.

Bei einer Quarantäne ist das aber in der Tat anders. Eigentlich darf die unter Quarantäne stehende Personen niemanden in die Wohnung lassen, der nicht unbedingt rein muss. (Also z.B. Feuerwehr oder Rettungsdienst oder Polizei.)
Beim Gerichtsvollzieher würde ich mal behaupten: der kann auch 14 Tage warten, der Schuldner darf ja eh nicht raus.
Aber das fragt man einfach mal das Gesundheitsamt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Spezi-2):
Nur wenn sich dort Eigentum des A befindet.


Wie kommt man darauf? Das geben weder Gesetz noch Rechtsprechung her.

Selbstverständlich geben das Gesetz und Rechtsprechung her.

Eigentum Dritter darf nicht gepfändet werden auf Grundlage eines Vollstreckungsbescheides gegen eine Schuldner.

Wäre sonst ja auch hübsch - alle Schuldner schicken den Gerichtsvollzieher zu Harry vom Sell und der pfändet dort dessen Eigentum, um die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen.

Charmante Idee, mit der ich mich anfreunden könnte... ;-)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wenn es dort pfändbares Eigentum von A gibt: ja.
Wenn nicht, gibt es dort nichts zu pfänden...

Die Wiederholung von falschem macht es nicht richtiger



Zitat (von eh1960):
Eigentum Dritter darf nicht gepfändet werden auf Grundlage eines Vollstreckungsbescheides gegen eine Schuldner.

Zum einen darf es das sehr wohl.
Zum anderen lässt sich nicht nur Eigentum pfänden.

Da sollte man sich vor weiteren Antworten eventuell mal mit den Basics der Vollstreckung beschäftigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von SuchedieAntwort):
1) Darf der Gerichtsvollzieher pfänden, wenn (A) dort nicht wohnhaft ist b.z.w. auch im Beschluss diese Adresse überhaupt nicht angegeben ist.


Im Prinzip nein. Die Frage stellt sich aber eigentlich auch nicht, da dem GV per se die Möglichkeit dazu fehlt.


Zitat (von SuchedieAntwort):
2) Darf der Gerichtsvollzieher in einer anderen Stadt und Wohnung pfänden, die nachweislich weder im Beschluss genannt wird noch von A bewohnt wird?


Das Selbe. Im Prinzip nein. Die Frage stellt sich aber eigentlich auch nicht, da dem GV per se die Möglichkeit dazu fehlt.

Zitat (von SuchedieAntwort):
erscheint der Gerichtsvollzieher bei der Familie und fordert eine Pfändung.


Fordern kann man viel; wenn es aber dafür dann keine rechtliche Grundlage gibt, dann ...........................


Zitat (von SuchedieAntwort):
3) (A) lebt mit einer Person zusammen, die dauerhaft unter Quarantäne gestellt .............................................................


Eine "rechtsmäßige" Pfändung wird es auf Dauer nicht verhindern.

Signatur:

Gruß Charly

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Natürlich kann Eigentum Dritter gepfändet werden. Das geschieht dadurch, dass der Gerichtsvollzieher die entsprechende Pfändungshandlung vornimmt. Ob die Pfändung dann Bestand hat, das ist eine ganz andere Sache. Da müsste sich der wahre Eigentümer der Sachen wehren. Und dazu gehört mit Sicherheit nicht die einfache Behauptung, das alles in der Wohnung gehöre jemand anderem. So läuft das nicht.

wirdwerden

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#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und dazu gehört mit Sicherheit nicht die einfache Behauptung, das alles in der Wohnung gehöre jemand anderem. So läuft das nicht.



Das ist doch erstmal irrelevant.

Dazu müsste der GV ja erst mal in die Wohnung kommen.

Signatur:

Gruß Charly

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