Gerichtsvollzieher - auf meine Mutter wurden eine Menge Sachen von Versandhäusern bestellt

25. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
powerfrau
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvollzieher - auf meine Mutter wurden eine Menge Sachen von Versandhäusern bestellt

Kurze Vorgeschichte


Meine Mutter wohnte im Eigentum und musste dann ins Pflegheim. 07-2009

Die Wohnung wurde vermietet und auf meine Mutter wurden eine Menge Sachen von Versandhäusern bestellt.
Da ich im Ausland lebe, habe ich zufällig davon erfahren weil ich unangemeldet in dem Haus auftauchte und einen Karton mit dem Namen meiner Mutter entdeckte. (11-2009)

Fakt: Mieter verschwunden (war eine Polin, die auch wieder zurück nach Polen ist)nachdem wie ich dachte, die Sachen bezahlt hatte.
Nach Rücksprache mit den mir bekannten Versandhäusern war das erledigt.

Heute besucht meine Mutter ein GV im Pflegeheim (sie ist nicht ansprechbar) und nachdem er mir die Unterlagen nun gefaxt hat, folgender Stand

Ein Versandhaus mit 2 Rechnungen zusammen 100,-- Euro von 10.2009

Ich habe weder eine Mahnung bekommen, noch einen Mahnbescheid, noch sonst irgentwas.

Die Post für meine Mutter wurde sofort nach meiner Entdeckung (11.2009) umgeleitet, also ich habe von der Firma noch nie gehört.


Forderung heute 423,00 Euro
GV sagt das ist rechtskräftig.

Wie kann das sein.

Kann mir einer helfen ob ich zuerst mal einen Anwalt frage oder einen Anwalt direkt beauftragen soll.


Danke für Eure Zeit.




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" Recht haben heisst in Deutschland noch lange nicht Recht bekommen."

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1336x hilfreich)

Lassen Sie sich zunächst vom Anspruchsteller eine Kopie
der Zustellungsurkunde für den Vollstreckungsbescheid
zuschicken. Daraus ist ersichtlich, wer das Schreiben
entgegen genommen hat.
Danach müßten Sie gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch einlegen und begründen.
Das Versandhaus muß dann nachweisen, dass Ihre Mutter die Ware erhalten hat.

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#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 992x hilfreich)

Die Mutter wird eine fürsorgliche fachliche Betreuung für die Probleme der Warenbestellung einer fremden Person auf ihren Namen benötigen. Zuständig für die Auswahl eines Betreuers ist der Rechtspfleger beim Amtsgericht

Zwar sollte ein naher Angehöriger für die Betreuung bevorzugt werden, jedoch ist das nicht möglich, da die Tochter im Ausland lebt.

Es ist anzunehmen, daß der Vollstreckungsbescheid gegen die Mutter erlassen wurde. Ein Einspruch, nicht Widerspruch, führt zum streitigen Verfahren vor dem Amtsgericht. Der Einspruch ist nicht zu begründen; vielmehr wird der Antragsteller aufgefordert dies mit seinem Anspruch zu tun
Dort könnte der Sachverhalt geklärt werden, wenn die Prozeß-Vertretung der Mutter als Antragsgegnerin in dem
Einspruchsverfahren geregelt ist.
Es gäbe die Möglichkeit, die Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung in der Sache einstweilen einzustellen.
Vielleicht ist auch der GV bereit, die Vollstreckung soweit hinauszuzögern.

Im übrigen ist es in einem Laienforum schwer zu beurteilen, ob in dem vorl.Fall nicht ein Rechtsanwalt den Vorzug vor einem Betreuer, wenn er kein Jurist ist, bekommen sollte.

http://www.google.com/search?q=betreuungsrecht+Familiengericht&rls=com.microsoft:de:IE-SearchBox&ie=UTF-8&oe=UTF-8&sourceid=ie7&rlz=1I7GGLL_de

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#3
 Von 
powerfrau
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

danke erstmal.

Ich habe eine notarielle Generalvollmacht in allen Bereichen.
(Auch wenn ich im Ausland lebe bin ich 1-2 x monatlich in Deutschland)

Ich habe jetzt zuerst einmal den gegnerischen Anwalt um die zur Verfügungstellung der Unterlagen gebeten, auch die Urkunden der Vollstreckung und den GV informiert.

Ich habe aber ein ungutes Gefühl bei der Sache.

Kann ich selbst den Einspruch beim Amtsgericht machen oder soll ich einen Anwalt beauftragen?



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" Recht haben heisst in Deutschland noch lange nicht Recht bekommen."

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#4
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 992x hilfreich)

Ihr ungutes Gefühl über den möglichen Verlauf dieses Verfahrens, das durch einen Betrug ausgelöst wurde, spricht für die Beauftragung eines kompetenten Rechtsanwalts, obwohl kein Anwaltszwang besteht.
Viel Glück

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#5
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ja, Anwalt ist schon mal sehr gut, auch, um solche "Missverständnisse" aufzuklären...

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#6
 Von 
Angela83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ich lebe ihn england , jetzt hat mir meine mutter gesagt das der grichtsvollzieher war bei ihn wollte aber zu mir weiss noch nicht wo rum es geht, meine frage ist wenn ich nach duetschland fiege kann ich da fest genommen werden oder so was .......

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116345 Beiträge, 39253x hilfreich)

Es wäre durchaus vorstellbar, das ein Haftbefehl zur Abgabe der Versicherung an Eides statt erwirkt wurde.
Es wäre durchaus realistisch, das sich der Gerichtsvollzieher zur Festnahme auch der Polizei bedient.

Das dies jedoch direkt bei der Einreise passiert wäre die Ausnahme - unmöglich aber nicht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1707 Beiträge, 688x hilfreich)

Festgenommen an der Grenze wirst Du [garantiert] nicht, da hier zw. einen HB aus dem Zivilrecht und dem Strafrecht unterschieden werden muss.
Das eine ist Erzwingungshaft nach § 901 ZPO , das andere eine Strafe, Untersuchungshaft etc.

Ein HB für die Erzwingung wird praktisch nie zur Fahndung ausgeschrieben - dies wär auch etwas unverhältnismäßig.
Das Problem ist halt, dass natürlich auch die Schufa die Meldung erhält und Du hier nicht allzuviel vertragliches Zuvorkommen erwarten darfst. Darüber hinaus, muss der Gläubiger erst so einen beantragen.

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#9
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 992x hilfreich)

@Albarion
Stimme mit Dir überein, was die Vollstreckung des vermeintlichen Haftbefehls angeht.
Aus dem bisher geschilderten Sachverhalt ist eher zu schließen, daß ein Schuldtitel gegen die Mutter existiert.
Auf ihren Namen wurden die Sachen bestellt und auch an sie geliefert.
Was berechtigt zu der spekulativen Annahme, daß hier gegen die Tochter ein HB erlassen wurde.

Was ich nicht zu verstehen iat, daß die Tochter trotz ihres unguten Gefühls die Mutter hier ihrem Schicksal überläßt.

Gutgemeinte Hinweise auf das Verfahren hat sie außer acht gelassen.

Der GV hat auf eine gütliche Einigung hinzuwirken und nicht mit einem Polizeibeamten am Flughafen zu erscheinen, um dort eine zarte Frau in Gegenwart von unzähligen Reisenden festzunehmen.

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#10
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Die TE könnte z.B bei der Schufa eine kostenlose Selbstauskunft anfordern. Dann ist vermutlich klar, ob ein Haftbefehl vorliegt. Eigentlich würde ich jetzt erstmal nicht davon ausgehen.

Falls jedoch einer vorliegen würde, wie könnte sie versuchen, die Sache vor einer eventuellen Einreise so zu klären, dass sie nichts mehr zu befürchten hätte?

Wegen der Mutter: Wie ist der Kontakt mit Mitarbeitern im Altersheim vor Ort?

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116345 Beiträge, 39253x hilfreich)

quote:
Aus dem bisher geschilderten Sachverhalt ist eher zu schließen, daß ein Schuldtitel gegen die Mutter existiert.

Und warum wollte der GV dann nicht zur Mutter sondern zu Angela83?



quote:
Auf ihren Namen wurden die Sachen bestellt und auch an sie geliefert.

Davon hat Angela83 nichts geschrieben ...



quote:
Was berechtigt zu der spekulativen Annahme, daß hier gegen die Tochter ein HB erlassen wurde.

Keine Anhnung was die Fragestellerin dazu trieb, jedenfalls fragte sie
quote:
wenn ich nach duetschland fiege kann ich da fest genommen werden oder so was




quote:
Der GV hat auf eine gütliche Einigung hinzuwirken und nicht mit einem Polizeibeamten am Flughafen zu erscheinen, um dort eine zarte Frau in Gegenwart von unzähligen Reisenden festzunehmen.

Ob Angela83 tatsächlich eine Frau ist? Und gar eine zarte?

Im übrigen wird der GV durchaus erstmal fragen ob sie zur Abgabe der EV freiwillig mitkommt - es sei denn er hat Grund zur Annahme des Gegenteils.

Und ob er sie gleich am Flughafen aufsucht? Sicher, wenn ihm der Gläubiger über die Ankunft informiert und ihm einen Auftrag erteilt und die Kosten vorstreckt ...
Ansonsten ist es warscheinlicher, das er sie eventuell bei ihrer Mutter antrifft...





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#12
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 992x hilfreich)

Angela83 achreibt:

Auf ihren Namen wurden die Sachen bestellt und auch an sie geliefert.

Geemeint ist die Mutter!

Antwort HvS:

Davon hat Angela83 nichts geschrieben ...


Daa reicht, um auf die weiteren Spekulationen und Mutmaßungen nicht mehr einzugehen.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116345 Beiträge, 39253x hilfreich)

DAS war der EINZIGSTE Post von Angela83:

quote:
hallo ich lebe ihn england , jetzt hat mir meine mutter gesagt das der grichtsvollzieher war bei ihn wollte aber zu mir weiss noch nicht wo rum es geht, meine frage ist wenn ich nach duetschland fiege kann ich da fest genommen werden oder so was .......

Geschrieben am 13.07.2011 um 13:40h



quote:

Angela83 achreibt:

Auf ihren Namen wurden die Sachen bestellt und auch an sie geliefert.

Hier schrieb sie dies jedenfalls nicht ...

Dieser Satz stammt ganz in Gegenteil von DIR , geschrieben am 14.07.2011 12:11h - von niemand anderem.



Davor schriebst du noch das du sus dem bisher geschilderten Sachverhalt schließt, daß ein Schuldtitel gegen die Mutter existiert.

Was relativ unlogisch ist wenn gesagt wird
quote:
mutter gesagt das der grichtsvollzieher war bei ihn wollte aber zu mir

Was wollte er denn von Angela83 wenn gegen die Mutter ein Schuldtitel existiert? Kochrezepte tauschen?





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#14
 Von 
powerfrau
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Damit hier keine Mißverständnisse aufkommen

Ich bin TE

Angela83 ist jemand anders !!!!!




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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 992x hilfreich)

[Quote) TE

Die Wohnung wurde vermietet und auf meine Mutter wurden eine Menge Sachen von Versandhäusern bestellt.
Da ich im Ausland lebe, habe ich zufällig davon erfahren weil ich unangemeldet in dem Haus auftauchte und einen Karton mit dem Namen meiner Mutter entdeckte. (11-2009)

Fakt: Mieter verschwunden (war eine Polin, die auch wieder zurück nach Polen ist)nachdem wie ich dachte, die Sachen bezahlt hatte.
Nach Rücksprache mit den mir bekannten Versandhäusern war das erledigt.

Heute besucht meine Mutter ein GV im Pflegeheim (sie ist nicht ansprechbar) und nachdem er mir die Unterlagen nun gefaxt hat, folgender Stand

Ein Versandhaus mit 2 Rechnungen zusammen 100,-- Euro von 10.2009

Ich habe weder eine Mahnung bekommen, noch einen Mahnbescheid, noch sonst irgentwas.

Wer ist nun die Schuldnerin in Erwartung eines "gefühlten" HB; die Mutter, zu ihr wollte der GV; der aber auch wollte zur Tochter, die ein ungutes Gefühl hatte oder Angela 83, mit angst vor der Festnahme; Herr HvS?


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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116345 Beiträge, 39253x hilfreich)

Dieter ich habe das Gefühl du liest die Beiträge nicht sorgfältig oder dir bereitet das verstehen selbiger derzeit erheblich Probleme?

Wieso sollte der Sachverhalt den powerfrau schilderte in irgendeiner nachvollziehbaren Form den Sachverhalt von Angela83 beeinflussen???
Weil es tagsüber dunkler ist als hinten?



quote:
Damit hier keine Mißverständnisse aufkommen

Ich bin TE

Angela83 ist jemand anders !!!!!

Wieso Missverständnis? Das steht doch unter jedem Beitrag wer den verfasst hat?





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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Sorry, ich meinte Angela!


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#18
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 992x hilfreich)

Der Meister der Interpretation, Logik und Gefühle erkennt zwar instinkzsicher (fast) jeden Sachverhalt, weiß aber nicht, gegen wen der von ihm vermutetete HB gerichet ist.

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#19
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

...obwohl Letzteres durchaus wesentlich wäre!!

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