Gerichtsvollzieher bezahlt, danach neue Gläubiger Ansprüche Zinsen, rechtens?

15. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 2x hilfreich)
Gerichtsvollzieher bezahlt, danach neue Gläubiger Ansprüche Zinsen, rechtens?

Guten Tag

durch eine misslungene Selbstständig hatte ich leider Schulden entwickelt und trage diese nach und nach ab.

In diesem Fall, ging es in der Ursprungsforderung um 52 Euro, die am Ende durch Zinsen, Zustellkosten, GV Kosten, Gerichtskosten, RVG Verfahrensgebühren usw auf über 600 Euro gestiegen ist.

Irgendwann flatterte wieder ein Erhebung zur Abnahme der Vermögensauskunft durch ein GV ein, wo ich die Summe jedoch auf einen Schlag an GV bezahlen konnte.

Wenig später bekam ich eine erneute Forderung von der Kanzlei mit einer neuen Forderungsbrechnung von circa 25 Euro Restschuld, scheinbar aus Basiszinsen.

Ist das so korrekt? Eigentlich hätte ich gedacht, die Forderung wäre mit der Zahlung an den GV erledigt.

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von maxohnenamen):
Wenig später bekam ich eine erneute Forderung von der Kanzlei mit einer neuen Forderungsbrechnung von circa 25 Euro Restschuld, scheinbar aus Basiszinsen.


Das kann hier nicht beurteilt werden, könnte aber so stimmen, sonst hätte der GV Ihnen doch den Titel ausgehändigt?

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#2
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, wenn mit dem Titel, dieses Faltblatt (Vollstreckungsbescheid?) gemeint ist vom Gericht, den habe ich bekommen.

Ich habe grade zufälligerweise einen anderen Fall hier im Forum gelesen aus Januar 2019, dem genau das gleiche passiert ist oder in ähnlicher Form. Es betrifft auch die gleiche Kanzlei.

-- Editiert von maxohnenamen am 15.01.2019 12:12

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von maxohnenamen):
Hallo, wenn mit dem Titel, dieses Faltblatt (Vollstreckungsbescheid?) gemeint ist vom Gericht, den habe ich bekommen.


Wenn Sie den Titel haben, dann wird der GV auch die Zinsen ordentlich berechnet haben. Hat der Anwalt Ihnen eine ordentliche Zinsberechnung mitgeschickt?

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Hat man denn den Original-Titel vom GV bekommen? Also die vollstreckbare Ausfertigung?

Ansonsten können wir nur spekulieren. Ohne die konkreten Forderungsaufstellungen zu sehen, können wir nichts sagen. Könnte richtig sein, könnte falsch sein. Auch ein Gerichtsvollzieher kann sich beispielsweise verrechnen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe mal die "Aufstellung" beigefügt.

https://www.docdroid.net/RhDjt6M/img-20190115-0003.pdf

https://www.docdroid.net/yS30GZS/img-20190115-0002.pdf

Dazu ein Zeitfenster.

Am 23 November 2018 sollte ich zum Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft abgegeben, um dies abzuwenden bzw deren Folgen, habe ich vor Ort die Summe von über 620 Euro bezahlt. Dort wurde mir dann der "Vollschreckungsbescheid" ausgehändigt so wie eine Quittung.

Im Januar kam dann diese "Berechnung" von der Kanzlei.

Mein Vollstreckungsbescheid sieht so wie auf diesem Bild aus:
https://www.inkassotipps.de/fileadmin/redaktion/pdf/MU_12_Vollstreckungsbescheid.JPG
Mit etlichen Stempeln drauf und dem Vermerk "Ausführung für den Antragssteller".





-- Editiert von maxohnenamen am 15.01.2019 12:43

-- Editiert von maxohnenamen am 15.01.2019 12:53

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Es ist schon möglich, dass die Zinsen nicht vollständig berücksichtigt wurden. Das müssen Sie nun nachrechnen und ggfls. die restlichen Zinsen auch nochzahlen.

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#7
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 2x hilfreich)
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#8
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Es ist schon möglich, dass die Zinsen nicht vollständig berücksichtigt wurden. Das müssen Sie nun nachrechnen und ggfls. die restlichen Zinsen auch nochzahlen.


Die "Restzinsen" oder den Betrag, der dort auftaucht, habe ich bezahlt, da wiederholt mit Inkassomaßnahmen gedroht wurde.

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von maxohnenamen):
Die "Restzinsen" oder den Betrag, der dort auftaucht, habe ich bezahlt, da wiederholt mit Inkassomaßnahmen gedroht wurde.


Schön, dann fordern Sie bei dem Anwalt am Besten noch eine Erledigungserklärung. Diese Dinge dann alle zusammen abheften ... man weiß ja nie.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Auf den ersten Blick sehe ich da schon ein paar frei erfundene Positionen. Gut möglich, dass der GV diese zu Recht gestrichen hat. Auch im VB selbst ist Unfug drin, wobei man da (leider) nicht mehr ankommt.

Ich hätte die weiteren 25€ nie und nimmer gezahlt. Und hinsichtlich der Drohung mit weiterem Inkasso hätte ich Strafanzeige wegen Nötigung erstattet und negative Feststellungsklage eingereicht. Das Inkasso hat sich hier schon einen dreistelligen Betrag erschwindelt, der ihm so nicht mal ansatzweise zustand.

Signatur:

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#11
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke.

Das Problem ist, als Schuldner knickt man vor diese Art von Drohungen schnell ein, denn die Folgen können ja leider ziemlich hart ausfallen (weitere SchufaEinträge usw...) was wieder ein sehr hohen Verwaltungsaufwand nachsich ziehen würde.

Leider ist mir mittelerweile auch bekannt, dass man diese Art von unberechtigten Forderungen wohl nicht mehr anfechten kann (leider...).

Ich habe aber mal eine Frage, ich habe beim GV über 600 bezahlt und in der Aufstellung wurde "nur" was mit 500 Euro vermerkt, wie kommt das zu stande?

Wie meinst du, dass der GV Beiträge gestrichen hat? Wo verbleibt dann das Geld?



0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von maxohnenamen):
Ich habe aber mal eine Frage, ich habe beim GV über 600 bezahlt und in der Aufstellung wurde "nur" was mit 500 Euro vermerkt, wie kommt das zu stande?


Der Gerichtsvollzieher hat die Kosten seiner Inanspruchnahme direkt schon abgezogen. Das ist üblich.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 2x hilfreich)

danke schön, nächste mal bin ich schlauer.

Aber ein großes Problem haben wir da in Deutschland, selbst wenn ich mein Recht einfordern würde wie durch negative Feststellungsklage usw, muss man als Schuldner da sehr vorsichtig sein. Denn am Ende sitzt der Gläubiger am längeren Hebel, was die Gutmütigkeit zum Beispiel bei vorzeitiger Löschung von Schufa Einträgen usw entspricht... Erledigt-Vermerke usw...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Denn am Ende sitzt der Gläubiger am längeren Hebel,

Wenn man diese Branche einmal durchblickt hat, ist dieser Hebel gar nicht so lang. Im Gegenteil: Man kann denen verdammt viel Ärger bereiten.

Zitat:
was die Gutmütigkeit zum Beispiel bei vorzeitiger Löschung von Schufa Einträgen usw entspricht... Erledigt-Vermerke usw...

Erledigt-Vermerke sind keine Gutmütigkeit, sondern vor Gericht erstreitbar.
Vorzeitige Löschung wird manchmal versprochen, aber trotzdem nie gemacht. Zumindest wenn es schon bis zum Titel kam.

Es mag Situationen geben, wo man sich vielleicht mit Inkassos arrangieren muss. Klar. Aber der eigentliche Druck, den viele ausmachen, der existiert nur in der Fantasie. Bzw. der ist mit extrem viel lauwarmer Luft nur aufgebauscht. Dazu braucht man aber auch so Denkweisen wie, dass bei berechtigten (!) Schulden ein Schufa-Eintrag auch eine Art Selbst-Schutz sein kann.

Das Hauptproblem ist leider, dass viele aus Panik oder Unwissenheit falsch reagieren. Ich mache das auch niemandem zum Vorwurf. Es ist einfach traurig, dass es keine groß angelegten Aufklärungskampagnen gibt. Und umgekehrt: Dass es keine Konsequenzen fürs Inkasso gibt, wenn sie systematisch munter täglich jedes Gesetz mit Füßen treten. Das ist das eigentliche Problem. Würden Inkassos bei jedem Einzellfall, wo sie erwischt werden, Konsequenzen spüren, die würden den Mist nicht mehr machen. Da gehen die doch dran kaputt.

Beispiel: Wenn Infoscore bei jedem Einzelfall der verbotenen Kostendopplung ein Bußgeld von 20€ zahlen müsste plus Rückzahlung der verbotenen Gebühren. Die würden im Monat eine mittlere zweistellige bis dreistellige Millionensumme zahlen. Da würden sie finanziell womöglich ihren ganzen Gewinn aufzehren. Keine Ferraries mehr vor der Tür. Also würden sie den Unsinn nicht mehr machen.

Signatur:

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