Gerichtsvollzieher droht mit Haftbefehl

20. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Asmodias579
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvollzieher droht mit Haftbefehl

Hallo, habe folgendes Problem.

Ich bin seit 01.07.2011 umgezogen. Kurz nach meinem Umzug klingelte bei meinen Eltern an der Tür ein Gerichtsvollzieher und erzählte meiner Mutter brühwarm, warum er hier sei und wurm es gehen würde. Zur Info, meine Eltern wohnen gegenüber meiner alten Wohnung. Dann hat er wohl ohne Umschlag oder sonstiges Behältniss, einen Zettel in meinen alten Briefkasten geworfen, das er am 09.08. wiederkommen würde. Ich war zu diesem Zeitpunkt aber schon nicht mehr bei meiner alten Adresse gemeldet und meine Mutter hat ihm auch meine neue Adresse gegeben. Dann musste ich in die alte Wohnung nochmal zurück, zwecks nachbesserung der Renovierungsarbeiten (19.08.) da habe ich dann gesehen, das der Briefkasten überquillt und den Zettel und noch ein Schreiben (nicht postalisch zugestellt, sondern einfach eingeworfen mit eigenem Stempel versehen) gefunden, wodrauf ich mich an diesem Tag um 10:30 Uhr beim Amtsgericht einfinden sollte zwecks Eidesstatlicher Versicherung. Als ich diesen Brief aber geöffnet habe (12 Uhr irgendwas) war der Termin schon vorbei und ich erreiche den GV einfach nicht, wegen seinen bescheidenen Bürozeiten. Nebenbei, hätte er alles per Post geschickt, wäre es auch bei meiner neuen Adresse angekommen, hatte ja einen Nachsendeantrag gestellt. In diesem schreiben, mit dem Amtsgerichtsterim, stand auch drin das bei nicht erscheinen schon ein HB beantragt wurde. Was soll ich nun machen? Ich kann doch nichts dafür, wenn der GV sich nach Kenntnissnahme meiner neuen Adresse sich nicht bei dieser meldet. Außerdem wie kommt er dazu meiner Mutter einfach zu erzählen, worum es geht? Bitte helft mir.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Mit dem Gerichtsvollzieher unverzüglich telefonisch oder direkt in senem Büro einen Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung vereinbaren wäre hier dringend zu empfehlen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Nebenbei, hätte er alles per Post geschickt, wäre es auch bei meiner neuen Adresse angekommen, hatte ja einen Nachsendeantrag gestellt.


und du hättest einfach behaupten können, nichts bekommen zu haben...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
diese Dinge mit der Zustellung vergiss gleich! Das ist alles Rechtens und hat auch seinen Sinn! Dies ändert auch nichts am HB!
Also umgehend den GV anrufen, EV abgeben und gut ist!
Wenn nicht bleibt der HB aufrecht, bis die EV abgegeben wurde.
Da EV und HB ohnehin veröffentlicht werden, kann er auch deiner Mutter davon erzählen!
Du hast offensichtlich Schulden gemacht! Nicht der GV!

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Von wann datiert deine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Und die bescheidenen Bürozeiten haben auch ihren Sinn. Der Gerichtsvollzieher soll ja nicht im Büro sitzen sondern das Geld von den Schuldnern holen...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ein GV droht nicht erst nach dem 1. gescheiterten Versuch mit einem HB, da müssen mind. zwei fruchtlose Besuche/Ankündigungen vorangegangen sein, wobei mind. eine angekündigt werden musste.

Da Du anscheinend den Brief nicht bekommen hast (oder ignoriert hast), werden nun halt andere Geschütze aufgezogen, denn die Gläubiger haben natürlich auch Rechte (so wie Du Pflichten hast).

Es ist nicht die Pflicht des GV Deinen Briefkasten vor Überflutung zu schützen :) auch ist er nicht dafür verantwortlich Dir zu sagen, wann Dein Kasten voll ist.

Irgendwann wird es ihm auch zu bunt :)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)



quote:
Nebenbei, hätte er alles per Post geschickt, wäre es auch bei meiner neuen Adresse angekommen, hatte ja
einen Nachsendeantrag gestellt.

quote:
meine Mutter hat ihm auch meine neue Adresse gegeben.



§ 185c GVGA
Ist der Schuldner nach der Rückbriefadresse an einen Ort außerhalb des Bezirkes des Gerichtsvollziehers verzogen, kann der Gerichtsvollzieher mangels anderer Anhaltspunkte regelmäßig davon ausgehen, dass der Schuldner bereits bei Auftragseingang an den anderen Ort verzogen war. In diesem Fall hebt er den Termin auf. Ist der Schuldner innerhalb des Amtsgerichtsbezirks in den Bezirk eines anderen Gerichtsvollziehers umgezogen, so gibt er den Auftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher ab. Ist der Schuldner außerhalb des Amtsgerichtsbezirks verzogen, leitet der Gerichtsvollzieher den Auftrag an das zuständige Amtsgericht weiter und benachrichtigt unverzüglich den Gläubiger; ist dies nicht angängig oder zweckmäßig, so ist der Auftrag dem Gläubiger mit entsprechender Mitteilung zurückzusenden (§ 29 Nr. 2 Buchst. b GVO).

Es ist nicht auszuschließen, daß dieser Umzug zu der Zuständigkeit eines anderen Gerichtsvollziehers führt

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
n989
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 17x hilfreich)

Also mich würde soetwas garnicht stören was der Gerichtsvollzieher sagt.
Der Gläubiger muss jeden Tag der Haft vorstrecken.
Und das werden nur die allerwenigsten tun.
Denn ein Hafttag kostet zwischen 80-160Euro.

Ich selber habe das schon alles erlebt da wollte der Gerichtsvollzieher von mir auch die EV haben wo ich ihm sagte die gebe ich nicht ab.
Er dann so zu mir gut dann werde ich mal schauen ob ich einen Haftbefehl dabei habe.
Ich sagte zu ihm schauen Sie ruhig, aber ich hoffe die Gläubiger haben die Haftkosten vorgestreckt.
Danach wurde er total sauer und ist gegangen.

Mittlerweile liegen über 10 Haftbefehle vor und bis heute wurde keiner Vollstreckt.
Ich hatte einmal vor vielen Jahren eine EV abgegeben und nie wieder.

Viel lieber lasse ich die Gläubiger schmoren was ich derzeit sehr gut schaff. (über 2 Jahre schon)

17x Hilfreiche Antwort

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