Gerichtsvollzieher illegale Eintragung ins Schuldnerverzeichnis

24. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
wurm1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvollzieher illegale Eintragung ins Schuldnerverzeichnis

Hallo,

folgende Situation:

Eine titulierte Forderung wird über Der Gerichtsvollzieher wird beauftragt eine titulierte Forderung einzutreiben und schreibt den Schuldner an,
- die Forderung rechtzeitig zu überweisen, andernfalls
- eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger zu vereinbaren, andernfalls
- die Vermögensauskunft abzugeben, mit Terminangabe.

Der Schuldner hat mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart und auch bereits die erste Rate direkt an den Gläubiger überwiesen. Der Gläubiger bestätigt telefonisch, dass das Vollstreckungsauftrag dem Gerichtsvollzieher entzogen wird.

Der Schuldner ist nicht zum anberaumten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft erschienen, weil ja bereits eine Einigung mit dem Schuldner getroffen ist.

Telefonat mit dem Gerichtsvollzieher folgte: Der Gerichtsvollzieher behauptet, dass die Auftragsstornierung nicht bei ihm eingegangen ist und hat bereits die Eintragung in die Schuldnerkartei in die Wege geleitet. Weiterhin droht der Gerichtsvollzieher mit Beugehaft.

Der Gerichtsvollzieher fordert eine Bestätigung durch den Gläubiger. Der Schuldner ist hier nicht handlungsfähig.
Wie kann er die Eintragung in die Schuldnerkartei zurückziehen?


-- Editiert von Moderator am 24.03.2019 22:57

-- Thema wurde verschoben am 24.03.2019 22:57

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von wurm1):
Der Gerichtsvollzieher behauptet, dass die Auftragsstornierung nicht bei ihm eingegangen ist

Dann sollte man mal schnellstens den Gläubiger darüber informieren und dem GV die Einigung mit dem Gläubiger nachweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

... und ich sehe noch keine illegale Handlung des Gerichtsvollziehers ...

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nö, da ist auch nichts illegal.

Sollte dem GV der Nachweis der Rateneinigung nicht ausreichen oder er die Eintragung nicht wieder löschen und den Haftbefehl aushändigen, legt man eine sogenannte Erinnerung beim Gericht ein. Dann sollte das Gericht das veranlassen.

Zur Erklärung: Bei Rateneinigung und Einhalten derselben ist vorläufig jeglichen weiteren Vollstreckungsmaßnahmen die Grundlage entzogen. Insbesondere für die Vermögensauskunft und damit verbundene Erzwingung oder Negativ-Einträge gibt es dann keine Rechtsgrundlage mehr.

Es liegt dann erst mal ein "Vollstreckungshindernis" vor, das erst wieder beseitigt ist, wenn sich der Schuldner nicht an die Vereinbarung hält oder einer der Parteien die Vereinbarung aufkündigt.

Achja: Ich hoffe mal, du kannst die Rateneinigung schriftlich nachweisen. Manche Inkassos verarschen einen nämlich komplett am Telefon. Versprechen Dinge, die sie dann nicht halten und wo sich plötzlich niemand mehr dran erinnern will.

-- Editiert von mepeisen am 25.03.2019 22:00

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
wurm1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
legt man eine sogenannte Erinnerung beim Gericht ein. Dann sollte das Gericht das veranlassen.


Wie finde ich heraus welches Gericht dafür zuständig ist?
Meiner Meinung nach soll der Gerichtsvollzieher die Eintragung in die Schuldnerkartei widerrufen, aber der GV behauptet nicht dafür zuständig zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

"Dein" Amtsgericht ist das.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
wurm1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Eintragung in die Schuldnerkartei (erwirkt durch die GV) war tatsächlich unberechtigt.
Der Gläubiger hat den Vollstreckungsauftrag gegen mich rechtzeitig zurückgezogen, dies beweist ein an die GV rechtzeitig gesendetes Fax mit Zeitstempel.

Die GV war offensichtlich zu unorganisiert, das Schreiben - welches Sie per Fax erhalten hat - zu berücksichtigen.

Frage: Da die Eintragung in die Schuldnerkartei durch die GV unberechtigt erfolgt ist, muss diese mir:
- Auslagen für Telefonate und die Fertigung von Schriftsätzen oder Porto erstatten
- Schadenersatz leisten, z.B. wenn mir aufgrund der NOCH BESTEHENDEN "Eintragung in der Schuldnerkartei" Kredite nicht gewährt werden und ich dadurch bei anderen Gläubigern z.B. Mahngebühren bezahlen muss

???


Irgendjemand muss ja für evtl. Schäden haften die mir entstehen könnten.

-- Editiert von wurm1 am 07.04.2019 00:59

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Auslagen für Telefonate? Hast du etwa keine Flatrate?

Zitat:
- Schadenersatz leisten, z.B. wenn mir aufgrund der NOCH BESTEHENDEN "Eintragung in der Schuldnerkartei" Kredite nicht gewährt werden und ich dadurch bei anderen Gläubigern z.B. Mahngebühren bezahlen muss

Welche Kredite sollten das denn gewesen sein? Und wieso sollte diese Eintragung das einzige Problem gewesen sein? Bei einem Kreditantrag musst du eine Selbstauskunft ausfüllen und dort die noch laufenden Verbindlichkeiten angeben. Mit den hier titulierten Schulden hättest du ohnehin ziemlich sicher nirgendwo einen Kredit bekommen. Ganz unabhängig von der Eintragung im Schuldnerverzeichnis.

Zitat:
Irgendjemand muss ja für evtl. Schäden haften die mir entstehen könnten.

Niemand muss irgendwelche rein theoretischen Schäden bezahlen. Wenn überhaupt, diskutiert man über die tatsächlich entstandenen Schäden. Also ganz konkrete Dinge, wie das Porto eines Briefes, den du auch tatsächlich abgeschickt hast.

Zitat:
Die Eintragung in die Schuldnerkartei (erwirkt durch die GV) war tatsächlich unberechtigt.

Und dies wurde von einem Gericht nun festgestellt?

Signatur:

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von wurm1):
Die Eintragung in die Schuldnerkartei (erwirkt durch die GV) war tatsächlich unberechtigt.

Irrelevant, relevant wäre nur, wenn die GV das verschuldet hätte.
Wurde das festgestellt? Wenn ja, wie genau? Durch Schuldeingeständnis der GV, Gericht oder wie genau?



Zitat (von wurm1):
Auslagen für Telefonate

Die man wie genau belegen kann?



Zitat (von wurm1):
die Fertigung von Schriftsätzen

Durch Dich in der Freizeit? Dann gibts keinen Ersatz.



Zitat (von wurm1):
Porto erstatten

Belege?



Zitat (von wurm1):
wenn mir aufgrund der NOCH BESTEHENDEN "Eintragung in der Schuldnerkartei" Kredite nicht gewährt werden

Das wird man beweisen müssen, was recht schwierig sein dürfte, denn die Banken schweigen in der Regel eisern zu den Details der Ablehnung.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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